@C_joy:
Ich habe heute die Bedingungen hier noch einmal aufgerufen:
<B>
Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten</B>
Danach muß ich mich korrigieren - jetzt steht da: <B>"...Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon."</B> Ich war sicher, daß das vorige Woche noch anders lautete. Na egal.
@Markus:
Wie in einem anderen Thread schon besprochen, ist der Buddy-Link auch eine Preisfrage. Nicht zuletzt wegen dieser Werbung kann der Buddy mit einer Einmalgebühr lizensiert werden und dennoch laufend weiterentwickelt werden. Wobei wir daran denken müssen, daß ein Großteil der Patches bisher nur wegen Layoutänderungen bei Ebay nötig waren. Andere Auktionsprogramme verlangen deshalb für die Nutzung monatliche Gebühren (und haben dennoch nicht den Leistungsumfang des AB).
Also, ich dulde die Werbeschaltung im Interesse eines günstigen Preises gern!
Andererseits ist der Auktionbuddy bisher noch nicht in der Liste der autorisierten Service-Anbieter (einzusehen über obigen Link) verzeichnet. Torsten muß demnach noch warten, bis der Link wieder geschaltet werden darf.
<b>Fazit</B>
Die Links sind zwar verboten - aber eBay behält sich die Entscheidung letztlich vor. Wörtlich: <B>"Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vorliegt, liegt allein bei eBay."</B>
Links zu Service-Anbietern, die eindeutig mit der Abwicklung von eBay-Auktionen zu tun haben, werden im Einzelfall kaum zur Löschung des Artikels oder gar zum Ausschluß des Anbieters führen. Auch wenn sie noch nicht autorisiert sind wie Moneybookers oder Auktionsbuddy etc.