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Bewertungen und Mahnungen über ebay
Letzter Eintrag 29 Okt 2003 06:36 von der75dude. 2 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
der75dudeBenutzer ist Offline
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21 Okt 2003 04:31
    Hallo Auktionsbuddy-Gemeinde,

    Ich habe fast ausschlieslich Sofortkaufenauktionen mit mehreren Artikeln und große Probleme mit dem Bewerten der fertigen Auktionen.
    Über den Buddy klappt es einfach icht und über ebay ist es immer sehr umständlich, sich die ebay-namen rauszuschreiben, die man bewerten will.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Ausserdem buchen mir sehr viele Kunden 2 Artikel mit Sofortkufen, obwohl sie nur einen haben wollen. Mittlerweile sind mir dadurch ca 20 Euro zusätzliche Ebaygebühren entstanden.
    Leider finde ich bei ebay keine Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
    Auch hier wäre ich froh, wenn jemand eine Lösung kennt.
    (Gebühr auf den Kunden umlegen klappt nicht gut, die meisten behaupten einfach, sie hätten nicht 2mal auf den Button gedrückt)


    Danke im Voraus
    ...irgendwann hab ichs raus...
    RalfBKKBenutzer ist Offline
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    23 Okt 2003 06:39
    Ich habe auch öfter das Problem, der Einfachheit halber habe ich dir die eBay Antwort hier rein kopiert.
    Gruß Ralf


    Sie haben uns informiert, dass ein Kaeufer mehrfach erfolgreich auf ein
    Angebot mit Festpreisartikeln geboten bzw. mehrere Kaufbestaetigungen
    erhalten hat. Sollte es sich hierbei um einen Irrtum Ihres
    Handelspartners handeln, koennen Sie zur Beantragung der Gutschrift der
    Verkaufsprovision das entsprechende Formular unter

    http://pages.ebay.de/help/community/npb.html verwenden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular fruehestens 7 Tage nach dem Kaufdatum und maximal 45 Tage nach dem Ende der Auktion ausfuellen
    koennen. Moechten sie spaeter noch weitere Kaeufer mahnen bzw. eine
    Gutschrift beantragen, koennen Sie das Formular innerhalb der 45 Tage
    nach dem Auktionsende nochmals aufrufen.

    Sie werden zunaechst aufgefordert, die uebliche Zahlungsaufforderung an
    den "unzuverlaessigen Bieter" zu veranlassen. Lassen Sie sich bitte
    nicht von den Worten "Zahlungsaufforderung an den unzuverlaessigen
    Bieter" abhalten.

    Sie erhalten danach die Aufforderung, einen Grund fuer die
    Zahlungsaufforderung anzugeben. Waehlen Sie bitte:

    "Beide Parteien kamen ueberein, den Handel nicht abzuschliessen".

    Der Kaeufer erhaelt in diesem Fall keine Aufforderung zur Zahlung und
    auch keine Verwarnung, sondern eine Mitteilung, dass Sie die Gutschrift
    beantragt haben.

    Auf der folgenden Seite ´Bitte um Provisionsgutschrift´ brauchen Sie
    keine weiteren Eintraege und Aenderungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie aber, dass die Frage ´Haben Sie vom Bieter irgendeine Zahlung erhalten?´ mit ´Nein´ markiert ist. Anderenfalls ist eine vollstaendige Gutschrift
    der Verkaufsprovision nicht moeglich.

    Gehen Sie dann auf ´Senden´ und Sie erhalten direkt im Anschluss die
    Verkaufsprovision auf Ihrem Verkaeuferkonto gutgeschrieben.
    der75dudeBenutzer ist Offline
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    29 Okt 2003 06:36
    Super Danke!
    Jetzt muß ich nur noch das Problem mit den Bewertungen hinkriegen.
    ...irgendwann hab ichs raus...
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