Sonntag, 24. November 2024

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1.MAHNUNG
Letzter Eintrag 25 Okt 2003 11:28 von *beach*. 6 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
*beach*Benutzer ist Offline
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19 Okt 2003 11:36
    Hallo!

    Ich hatte geraden einen Anruf eines säumigen Käufers. Sie sagte sie fände es eine Frechheit so eine Mail nach nur sieben Tagen zu schicken und ich sollte meine Mail gefälligst freundlicher gestalten!
    Naja ich weiss nicht…ich habe eine Mahnzeit von 7 Tagen eingestellt … in der Zeit habe ich schon Artikel ersteigert, bezahlt, erhalten, wieder versteigert und wieder abgeschickt!!!!
    Meine Mail sah so aus : Betreff : 1.Mahnung …(Artikelname)

    Hallo (Name)!

    Menge Bezeichnung Preis
    ------------------------------------------------------------
    1 Auktion Nr.: 1234567890 12,34
    (Artikelname)
    1 Porto & Versandkosten 5,67

    Leider habe ich noch kein Geld von Dir auf meinem Konto vorgefunden.

    Damit ich Dir so schnell wie möglich deinen Auktionsgewinn zusenden kann,
    möchte ich Dich bitten, den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:

    Kontoinhaber: ……
    Bank: ……
    BLZ: ……
    Kontonr: ……
    Gesamtbetrag: 18,01 €

    Sobald das Geld auf dem Konto ist, schicke ich die Ware an Dich ab!

    Mit freundlichen Grüssen

    *beach*

    Meint ihr ich sollte die Mahnzeit verlängern oder mich freundlicher ausdrücken!
    Um den Anruf mach ich mir ja gar keine Sorgen, eher um meine anschließende Bewertung!
    Alle Menschen sind klug! Die einen vorher, die anderen nachher!
    YMBenutzer ist Offline
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    19 Okt 2003 01:24
    Hallo beach,

    versuch´s mal mit 10 Tagen und statt "1.Mahnung" schreibst Du "Zahlungserinnerung".
    Ansonsten ist Dein Text absolut nicht unhöflich.
    *beach*Benutzer ist Offline
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    20 Okt 2003 04:17
    Schon erledigt ... und vorallem werde ich meine Telefonnummer aus "Mein Ebay" rausnehmen!
    Alle Menschen sind klug! Die einen vorher, die anderen nachher!
    bernd-symonsBenutzer ist Offline
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:1926


    --
    20 Okt 2003 08:03
    Ich habe in meiner Warenkategorie das Kundenverhalten über längere Zeit studiert. Meine Kunden reagieren auf meine Emailrechnung im Durchschnitt innerhalb von weniger als 24 Stunden, das Wochenende mal nicht mitgezählt.

    Das bedeutet, daß eine Kontaktaufnahme nach 7 Tagen sehr hilfreich ist. Denn in vielen Fällen hilft es dem Kunden, seine Fehler zu finden, oder die seiner Bank.

    "Kontaktaufnahme" sage ich, weil eine Erinnerung - geschweige denn eine Mahnung nach 1 Woche schlicht unverschämt klingt. Dein Erinnerungstext ist höflich - erfüllt aber immer noch den Status einer Zahlungserinnerung. Denn ebenso freundlich schreiben Lieferanten im "Real Life" an ihre Kunden oft erst nach 3-4 Wochen. Wer das in seiner Firma so gewohnt ist, muß sich zwangsläufig über Deine Mail ärgern.

    Meine Mailvorlage für die 1.Mahnung nach 7 Tagen mal zum Vergleich:

    <B>automatisch generiert von meiner Auktionsverwaltung)

    An %EBAYNAME%
    Offene Lieferung an:
    %NAME1% %NAME2%
    %NAME3%
    %STRASSE% in %PLZ% %ORT%


    eBay-Rechnung Nr. %RECHNR% vom %DATUM% EUR %GESAMTBETRAG%


    Hallo %NAME1%,

    vor etwa mehr als 7 Tagen hast Du meine Auktion gewonnen - wenn bis heute keine Zahlung einging, dann ist das überhaupt kein Grund zur Mahnung. Das soll diese Meldung auch keineswegs sein! Nun sind aber bekanntlich die eBayer/innen ein flinkes Völkchen - da ist so eine Statusmitteilung nach 7 Tagen oft hilfreich. Wenn wir hierzu bereits korrespondiert haben, kannst Du diese automatische Nachricht natürlich ignorieren.

    Ansonsten soll sie Dir helfen, Deine Überweisung zu überprüfen: Sind die Bankdaten richtig angegeben? Da kann immer mal etwas schiefgehen. Hast Du die Rechnungsnummer %RECHNR% unter Verwendungszweck angegeben? Nur dann kann Deine Zahlung richtig verbucht werden.

    Damit Du weißt, worum es geht: Es fehlt hier der Betrag von %GESAMTBETRAG% Euro für:

    %POSITIONEN%

    Meine Bank:

    Kontoinhaber: %KONTOINHABER%
    Bank: %BANK%
    BLZ: %BLZ%
    Kontonr: %KONTO%

    Sobald das Geld auf dem Konto ist, schicke ich die Sachen gleich los!

    Grüße nach %ORT%
    von Bernd
    «
    --
    Bernd Symons K E R A L A D I S C O V E R Y Import&Travels
    Asiatika-Groß- und Einzelhandel - Sanfter NaTourismus in Indien
    Oppumer Str. 48 - D-4799 Krefeld (Germany) phone: +49 2151 565718
    Telefax: + 49 2151 56 57 19 mobile phone: +49 171 74 299 34
    mail Kerala-Discovery@online.de Online: www.Kerala-Discovery.de

    *******************************</B>

    (Könnt Ihr gern ganz oder teilweise kopieren!)

    Das ist immer noch eine Erinnerung - aber ich habe sie deutlicher entschärft als Deine - daß sie dadurch länger wird, ist natürlich verwerflich. Das kostet wertvolle Bandbreite, die von kleinen Kindern in Hinterindien mühsam mit blutenden Händen von stacheligen Bandbreitensträuchern gepflückt und eingetütet in den Westen geschickt wird.

    Aber damit muß ich leben.

    Die Telefonnummer zu löschen, halte ich ebenfalls für falsch. Die Seriösität der Verkäufer wird immer kritischer geprüft, und maßgeblich hierfür ist unter anderem eine offen zugängliche Realadresse und die Erreichbarkeit auf allen gängigen Kommunikationswegen.

    Einer Firma, die sich hinter einer Postfachadresse in Liechtenstein verbirgt, würde ich keinen Cent überweisen.

    Übertrieben? Nun, denke mal an Komplikationen. Da greift der Kunde 100x schneller zum Telefon als zur Briefmarke. Wenn jeglicher Ärger kein schnelles telefonisches Ventil findet, bekommst Du viel schneller eine negative Bewertung.

    Nach einem Sprichwort aus Indien: Wenn in einer Gesellschaft jeder über jeden alles wissen darf, steigen die moralischen Werte: Die Leute benehmen sich besser.

    Kann man nicht übertragen - ich weiß. Aber ein bißchen von dieser Philosophie habe ich rüberretten können. Ich finde trotz aller Öffentlichkeit immer noch Mittel und Wege, "im Stillen viel Gutes zu tun".

    Frei nach dem eher westlichen Sprichwort: "Warum heiraten? man kann auch im Stillen Gutes tun."
    Gruss von

    Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop
    morpheusdBenutzer ist Offline
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    24 Okt 2003 03:26
    Ich habe meine Mahnzeit auf nur 5 (!) Tage eingestellt.

    Die 1. Mahnung sollte natürlich, wie auch im Geschäftsverkehr üblich, nur eine freundliche Zahlungserinnerung sein, und das ist bei beach absoult der Fall.

    Ich bekomme auf die Zahlungserinnerung meistens die Rückmeldung, das es dem Ersteigerer irgendwie "durchgegangen" ist und er die Zahlung sofort vornehmen wird - das macht er dann in der Regel auch.

    Die 2. Mahnung ist dann bei mir eine LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG und freundlich aber sehr bestimmend geschrieben - wer dann nach mittlerweile 10 Tagen noch nicht bezahlt hat, ist selber Schuld.

    Denn schließlich erwartet jeder Käufer einen sofortigen Versand nach Geldeingang, und ich erwarte eine zügige Zahlung.

    Erfahrungsgemäß nutzen die meisten Käufer das Onlinebanking und überweisen direkt, teilweise habe ich das Geld schon am nächsten Tag auf meinem Konto.

    Und warum sollte ich bei denen, die nicht bezahlen, die Zeit verlängern, ob jetzt 5, 7 oder 10 Tage, letztendlich soll doch einfach nur bezahlt werden und welche Gründe sprechen dafür, dass nach 7 Tagen nicht gezahlt werden kann, nach 10 Tagen aber schon - wie ich finde - keine! Es sei denn, der jenige liegt für 8 Tage im Krankenhaus oder so.
    mercyBenutzer ist Offline
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    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
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    24 Okt 2003 05:45
    Hallo morpheusd,

    das erinnert mich sehr an meinen Lieferanten. Der mahnt mich auch regelmäßig nach ca. 5 Tagen. Allerdings habe ich die Rechnungen dann immer bereits 5 Minuten gezahlt, nachdem ich sie dem Briefkasten entnommen habe.

    Man sollte eins nicht vergessen: Trotz Online-Banking (und das macht noch nicht jeder, auch wenn er auf eBay handelt) können Überweisungen durchaus einige Tage dauern. Z.b. die Postbank: die aktualisieren Ihre Buchungen grundsätzlich nur nachts, da kommt es schon mal zu Verzögerungen. Und wenn dann noch das Wochenende dazu kommt, dann hast Du ja sicher viele Mahnungen zu schreiben.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    *beach*Benutzer ist Offline
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    25 Okt 2003 11:28
    Habe meinen Text zur ersten Mahnung jetzt etwas entschärft nach der Vorlage von Bernd ... dann geht glaube ich auch eine Mahnzeit von 7 Tagen in Ordnung, wenn man nur freundlich darauf hinweist, anstatt zu mahnen! Die ewertung meiner Anruferin fiel zum Glück auch positiv aus!
    Alle Menschen sind klug! Die einen vorher, die anderen nachher!
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