Donnerstag, 28. November 2024

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2 verschiedene MwSt. Sätze
Letzter Eintrag 12 Sep 2003 07:10 von bernd-symons. 6 Antworten.
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bodoBenutzer ist Offline
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11 Sep 2003 08:28
    Hallo,
    ich setze den AB3 ein und suche eine Lösung für folgendes Problem:

    Ich verkaufe über eBay jede Menge Bücher.
    Diese müssen mit 7 % MwSt. ausgewiesen werden.
    Die Versandkosten sind ebenfalls MwSt. pflichtig
    und müssen mit 16 % ausgewiesen werden.
    Hin und wieder werden auch Artikel verkauft, die
    keine Bücher sind und mit 16% MwSt. ausgewiesen werden müssen.

    Das Problem ist, das wenn ich eine Rechnung für ein Buch
    schreibe, das Buch richtiger Weise mit 7 % MwSt belegt wird und die Versandkosten fälschlicherweise auch mit 7%, statt 16 %.
    Will ich nun eine Rechnung schreiben für einen Artikel der mit 16% MwSt. berechnet werden muss, dann muss ich das manuell umstellen, und darf nicht vergessen das wieder rückgängig zu machen.

    Sinnvoller wäre es doch, z.B. in der Artikeldatenbank oder beim einstellen des Artikels, den MwSt. Satz mit Anzugeben.

    Es kann ja auch sein, das ein Bieter ein Buch (7%) und eine Porzellanvase (16%) ersteigert.

    Oder gibt es eine einfache Lösung die ich übersehen habe ????

    Gruss

    Andreas
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    mercyBenutzer ist Offline
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    11 Sep 2003 08:43
    Hallo Bodo,
    Du kannst in der Rechnungsmaske be den einzelnen Artikeln den Steuersatz per Pulldown-Menü ändern.

    Eine Frage:
    Wenn Du nur Bücher versendest, berechnest Du 16% MWSt auf Versandkosten?
    Sind Versandkosten nicht eine Nebenleistung, bei denen sich der MWSt.-Satz nach der Hauptleistung, also den Büchern richtet? Wenn Du also ausschließlich 7% Artikel auf der Rechnung hast, beträgt dann der MWSt.-Satz nicht auch 7% ???

    Frage mich aber nicht, wie das bei Mischrechnungen aussieht!!


    Ansonsten ist das Thema MWSt.-Angabe in der Artikelbeschreibung glaube ich kürzlich schon mal kurz erwähnt worden. Ich würde das auch begrüßen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    11 Sep 2003 09:09
    Hi Andreas,

    Mercy hat Recht. Die Versandkosten gehören zum veräußerten Artikel und sind mit dem gleichen Steuersatz anzugeben, dass heißt bei Büchern auch mit 7 %. Diese Diskussion habe wir hier im Forum vor einigen Monaten schon einmal sehr intensiv geführt.

    Bei Mischrechnungen, die 7%- und 16%-Artikel enthalten, ist die MWSt. vom dazugehörigen Artikel abhängig. Wichtig ist, dass in diesen Rechnungen bei der Gesamtsumme zwei Positionen MWST. ausgewiesen werden, nämlich 7% und 16 %.

    Viele Grüsse
    Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    bodoBenutzer ist Offline
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    11 Sep 2003 09:25
    Vielen Dank für die superschnellen Antworten

    Ich hab schon mal davon gelesen, das die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt.
    Dann wäre das ja kein Problem.
    Allerdings it es im moment so, das ich Bücherkisten per Sofortkauf für 7,49 € verkaufe. Da die 20 kg wiegen, kommen 13 € Versand drauf.
    Jetzt ist die Nebenleistung teurer als die eigentliche Hauptleistung.

    Stellt sich jetzt die Frage, ob aus der Nebenleistung jetzt die Hauptleistung wird, da der Wert höher ist, und somit aus der Hauptleistung (die Bücher) die Nebenleistung wird,
    und diese dann mit 16 % MwSt. berechnet werden müssen ???

    Hat jemand eine Idee wie das jetzt richtig ist ???

    Gut das wir so ein einfaches Steuersystem haben

    Gruss

    Andreas
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    mercyBenutzer ist Offline
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    11 Sep 2003 10:48
    Versandkosten sind immer eine Nebenleistung.
    Sonst gebe es ja auch schon Probleme, wenn man mal was für 1€ verkauft.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    bodoBenutzer ist Offline
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    12 Sep 2003 06:26
    Hi All,

    hab beim Fiamt nachgehakt, und mercy hat recht.
    Ist schon witzig, durch diese Regelung mach ich bei Weitergabe der Portokosten einen kleinen Gewinn :-)

    Gruss

    Andreas
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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    12 Sep 2003 07:10
    Hi-ho, Bodo:

    <B>"...durch diese Regelung mach ich bei Weitergabe der Portokosten einen kleinen Gewinn ..."</B>

    Du gibst also die erhobene Märchensteuer nicht an den Fiskus weiter? Schlimmer Finger - laß Dich nicht erwischen
    Gruss von

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