Mancher unter Euch wird meine grenzenlose
Geduld bewundern und selbst nicht mal die
Geduld haben, dieses Posting zu Ende zu lesen.
Die Sache ist immer noch nicht erledigt, doch
ich gebe die Hoffnung nicht auf, in der
Servicewüste eBay eine Oase zu finden.
Es begann damit, dass eBay ungerechtfertigt
eine meiner Spaßauktionen gelöscht und mir
einen negativen Punkt in der Rubrik "Einhaltung
der eBay-Grundsätze" verpasste. Die Auktion
könnt Ihr bei Axel Gronen noch aufrufen:
[URL]
http://www.wortfilter.de/kurios/php...;/URL]Protestnote an eBay 17.10.08:
Folgende Auktion
"200261565811 - Opium Pfeife versilbert und' bewaffnet' (S-018) Indien"
haben Sie heute gesperrt, weil sie angeblich gegen die Waffengrundsätze
verstößt. Ich weiß nicht, ob dies auf einen übereifrigen eBaymitarbeiter
oder missgünstigen Mitbewerber zurück geht - aber bei genauem Hinsehen
werden Sie feststellen, dass Ihre Bedenken unberechtigt sind.
Es handelt sich hier um eine Spaßauktion, die ich gelegentlich zur
Steigerung meines Bekanntheitsgrades starte - an der Besucherzahl sehen
Sie, dass dies wirkt und eBay ebenfalls profitiert. Die Bezeichnung
"Waffe" ist im Kontext der Beschreibung keineswegs ernst zu nehmen.
Dass ein integrierter Pfeifenreiniger von 6 cm Länge nicht wirklich als
Waffe bezeichnet werden kann, dürfte jedem Leser mit Humor klar sein.
Dazu muss man nur die Fotos genauer ansehen.
Ich möchte diese Auktion morgen wieder einstellen. Bitte sagen Sie mir,
mit welchem Text ich Ihre Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes
neutralisieren kann.
Auch möchte ich natürlich gebührentechnisch durch diese Sperrung nicht
benachteiligt sein. Unter 02151-565718 können Sie mich ganztägig bis in
den späten Abend erreichen.
Mein Fehler ist natürlich, dass ich viel
zu langatmig und höflich schreibe. Das
überfordert eBay-Mitarbeiter, die jede
Minute 100 Mails unzufriedener Mit- und
Ohneglieder erhalten. Ich hätte es kurz
und auf dem richtigen Niveau machen sollen:
"Ey - hassu voll krass Kacke gebaut,
weissu - machse wieder ganz, Alder!"
Die Antwort des amtierenden Sheriffs bei
eBay-Sicherheit kam schon 1 Stunde später.
Ein Ziegenhirte namens Enrico Geishirt
schreibt:
Hallo Herr Symons,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage zum Thema Waffenangebote auf eBay.
Wir moechten Ihnen hiermit gerne unsere AGB und Grundsaetze erlaeutern.
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass der Verkauf einiger Artikel,
speziell auch im Bereich Waffen, moeglicherweise keine Rechtsverletzung
darstellt. eBay hat aber im Bereich des Verkaufes bzw. der Versteigerung
von Waffen ueber die gesetzlichen Vorschriften hinaus eigene Grundsaetze
entwickelt und hat den Handel von Waffen jeglicher Art zum Schutz vor
Missbrauch ausgeschlossen.
Wir sind uns bewusst, dass Waffen auch Sportgeraete oder
Sammelgegenstaende sein koennen. Dennoch ist der Missbrauch bei solchen
Artikeln schwer zu verhindern.
Hier finden Sie unseren Grundsatz zum Thema Waffen und Waffenzubehoer:
[URL]http://pages.ebay.de/help/policies/...;/URL]
Wir bitten um Ihr Verstaendnis und wuenschen Ihnen weiterhin viel Freude
und Erfolg auf eBay.
... Textbaustein 2 Meter gekürzt ...
Ich will nicht behaupten, mich hier
unverstanden zu fühlen. Deshalb bleibe
ich in meiner Antwort vergleichsweise
moderat:
Protestnote an eBay 17.10.08:
Das ist nicht sehr rühmlich für den "besonderen Powerseller-Service" - ich
versichere glaubhaft, dass es sich hier um keine Waffe handelt, und Sie
antworten mit einem lapidaren Textbaustein!
Also nochmals: Muss ich das Wort "bewaffnet" aus dem Titel streichen? Muss
ich den Scherz sozusagen "für Doofe" in der Artikelbeschreibung aufklären?
Oder was raten Sie?
Das war direkt. Der nächste Mitarbeiter
erkannte den falschen Textbaustein. Der
phantasiebegabte Leiharbeiter Sven Pump
reagiert prompt:
Sehr geehrtes Mitglied,
Sie haben nachgefragt, warum wir Ihr Angebot geloescht haben. Gerne gebe
ich Ihnen dazu weitere Informationen.
eBay hat zum Thema Softair-Waffen umfangreiche Gespraeche mit
Polizeibehoerden gefuehrt.
Dabei ist deutlich geworden, dass ein Feststellungsbescheid des
Bundeskriminalamtes vom 18.06.2004 fuer sogenannte "Erbsenpistolen"
ergangen ist, bei denen das Projektil mittels einer Feder angetrieben
wird. Bei Softair-Waffen hingegen, wird das Projektil wie bei einem
Luftgewehr mittels komprimierter Luft angetrieben.
... Weitere 20 Meter wissenschaftliche
Abhandlung zu "Softairwaffen" gesnipt ...
Da bleibt einem doch die Luft weg -
so soft sie auch sein mag! Ich
beschließe, etwas nachdrücklicher
zu werden:
Protestnote an eBay 17.10.08:
Würden Sie nun so nett sein, und meine Emails sowie die Auktionsbeschreibung
zu lesen, bevor Sie sich erneut dem Verdacht der Legasthenie aussetzen?
Was bitte hat eine Pfeife mit integriertem Pfeifenreiniger mit einer
Softairwaffe zu tun?
Nochmals:
1) Was ist in meiner Spaßbeschreibung unzulässig?
2) Wie stellen Sie mich gebührentechnisch schadlos hinsichtlich der
unberechtigten Auktionslöschung?
Bitte verwenden Sie diesmal keinen Zufallsgenerator für die Auswahl
geeigneter Textbausteine. Nach soviel unzutreffenden Stellungnahmen hätte
ich eine persönliche Ansprache verdient.
Gern bin ich bereit, Ihnen im Gegenzug mit einer deutschen Übersetzung des
englischen Begriffs "Customer Support" zu helfen.
Das saß! Die gesamte Sicherheitsabteilung
wurde in Quarantäne genommen, und das
Technische Hilfswerk nahm in Schutzanzügen
Proben, die nun auf Virus Debilis untersucht
werden. So konnte ich erst zwei Tage später
Antwort bekommen. Erstaunlicherweise wieder
von Sven Pump, der sich beim Nachbarn einen
weiteren Formtext gepumpt hat:
Hallo Herr Symons,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Sie haben nachgefragt, warum wir Ihr Angebot vorzeitig beendet haben,
obwohl andere Verkaeufer Waffen der gleichen Art auf eBay anbieten.
Der eBay-Grundsatz zu Waffen und Waffenzubehoer verbietet den Handel mit
Waffen jeglicher Art auf eBay. Ihr Angebot hat gegen diesen Grundsatz
verstossen und wurde daher von uns beendet.
Insbesondere folgende Waffen duerfen nicht auf eBay angeboten werden:
- Vorderladerwaffen und Grosskaliberwaffen
- Luftpistolen/-gewehre
- Armbrust, Blasrohr
- Dekowaffen
- Wurfsterne, Hieb- und Stichwaffen und Kampfmesser
- Gas- und Schreckschusspistolen
- Luft- und Gasdruckwaffen
.... weitere 30 Meter Textbaustein entwaffnet ....
Ich gebe nicht auf. Auf die Gefahr, mich
zu wiederholen, setze ich auf den steten
Tropfen, der bekanntlich die Leber höhlt.
Protestnote an eBay 19.10.08:
Wieder nur ein unzutreffender Textbaustein, denn ich habe keineswegs
nachgefragt, warum Sie "mein Angebot vorzeitig beendet haben, obwohl andere
Verkaeufer Waffen der gleichen Art auf eBay anbieten."
Geduldig teile ich nochmals mit: Es ist eine Spaßauktion für einen Artikel,
den sonst NIEMAND anbietet. Es ist KEINE Waffe, sondern eine Pfeife mit
integriertem Pfeifenreiniger. Ihre Textbausteinverwalter können dies auch
ohne Satiredetektor leicht feststellen.
Die vorzeitige Löschung war UNBERECHTIGT, und ich verlange die Gutschrift
der Gebühr sowie die Bereinigung meines Profils hinsichtlich begangener
eBay-Verstöße.
Betriebswirtschaftlicher Gratistipp: Eine kurze sachbezogene Stellungnahme
bedeutet weit weniger Aufwand als diese Endlosschleife aufgrund
unzutreffender Formtexte.
Mein perfider Trick, die eBay-Riege beim
Kostenbewusstsein zu packen, kann natürlich
nicht ziehen.
Schließlich stehen in Dreilinden die Zeichen
auf Sturm: Entlassungen drohen. Hier muß
jetzt jeder Mitarbeiter Vollbeschäftigung
simulieren, um mit hektischer Betriebsamkeit
geistige Windstille zu verschleiern.
Da geht es nicht an, einen Fall kurz und
individuell abzuschließen. Was macht man dann
mit dem Rest der angebrochenen Minute?
Übrigens habe ich noch keine Antwort auf meine
letzte Nachricht. Ist jemand an der Fortsetzung
interessiert? Eigentlich ist ja kein Ende
absehbar - und der professionelle Kundenservice
ist hier schon ausreichend dokumentiert...