Oder andere Kriminelle vereinigung mit der Lizenz zum Gelddrucken. Folgendes hab ich grade Gelesen.
klaus schmirler wrote:
> Mir wurde ein Angebot "entfernt", weil es einen Link enthielt. Ist das > noch irgendwo auffindbar, so dass ich die eine Zeile umschreiben kann, > oder bedeutet "entfernt" "gelöscht"?
Weg ist Weg. Der Artikel ist (ohne Gerichtsbeschluss *popcorn!*) von "außen" nicht mehr einsehbar. Er ist also nicht mehr per alter URL, oder Suche über die Artikelnummer oder in deinem "mein ebay" zu finden. Die letzten Reste seiner Existenz findest du lediglich in deiner Kontoübersicht, wo dir die Einstellgebühren sowohl berechnet, als auch zum Löschzeitpunkt wieder gutgeschrieben wurden
aXel Gronen schrieb:
Nein, das muss nicht sein: Seit dem 1. Januar darf eBay auch die Gebühren für gelöschte Angebote berechnen und storniert die nicht mehr automatisch.
Andre Bryx schrieb: Das ruft in mir PayPal-Gefühle hervor:
**snip > Glaskugel**
Ihr Angebot "Opel Kadett Bj 1979" wurde entfernt und die Angebotsgebühren von Eur. 20.- wurden einbehalten. Es liegt der für uns nicht näher zu begründende Verdacht nahe, daß das Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist. Aus diesem Grunde wurde ihr Account deaktiviert und dafür eine Gebühr von Eur. 120 abgezogen. Sie können gegen den lückenlosen Kaufnachweis des Fahrzeugs seit Fabrikauslieferung sowie einer Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes, der Polizei, der Zuassungsstelle sowie ihres zuständigen Pfarrers, daß Sie der momentane Besitzer sind innerhalb von 12 Stunden Einspruch erledigen wenn ihre Adresse durch das zuständige Elektrizitätswerk bestätigt wurde.... |