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Widerrufsrecht, Garantie, Gewährleistung ...
Letzter Eintrag 29 Aug 2003 09:54 von Vega. 23 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
c_joyBenutzer ist Offline
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02 Aug 2003 09:46
    Hallo,
    ich habe mir schon einige Berichte hier über das Widerrufsrecht etc. durchgelesen, allerdings habe ich immer noch ein paar Fragen und hoffe sehr, dass Ihr mir diese beantworten könnt!
    Meine Fragen beziehen sich ausschließlich auf Gewerbetreibende.

    1. Sind Bücher, Audios und Software vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

    2. Bei einer Rücksendung bekommt der Käufer neben den Kaufpreis, auch die Versandkosten erstattet?

    3. Muss man als Verkäufer auf alle Produkt eine Garantie gewähren und wenn ja, wie lange?

    4. Reicht es aus die Widerrufsbelehrung nur auf der mich-Seite zu haben?

    5. Ist Gewährleistung das gleiche wie Garantie?

    Viele Grüße,
    c_joy
    snawiBenutzer ist Offline
    Ton macht nicht nur die Musik !
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    02 Aug 2003 10:03
    Hallo c_joy,
    hier mein Kenntnisstand (ich lerne aber noch gern hinzu):
    zu 1.: nein
    zu 2.: in AGB verankern, bei Rücksendung nur Erstattung des Kaufpreises der Ware, Rückporto auch zu Lasten des Käufers
    zu 3.: nein, als Verkäufer Gewährleistung -> 2 Jahre
    zu 4.: ja, mit einem Hinweis auf der Angebotsseite
    zu 5.: Gewährleistung = Verkäufer ; Garantie = Hersteller
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    rg_zBenutzer ist Offline
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    02 Aug 2003 10:08


    1. Sind Bücher, Audios und Software vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

    2. Bei einer Rücksendung bekommt der Käufer neben den Kaufpreis, auch die Versandkosten erstattet?

    3. Muss man als Verkäufer auf alle Produkt eine Garantie gewähren und wenn ja, wie lange?

    4. Reicht es aus die Widerrufsbelehrung nur auf der mich-Seite zu haben?

    5. Ist Gewährleistung das gleiche wie Garantie?

    Viele Grüße,
    c_joy


    Hallo,

    Wenn Du gewerblich verkaufst soltest Du einige Punkte beachten.
    Zu Frage 1. Generell solltest Du als Händler auf alle neuen Produkte eine Gewährleistung geben, gerade bei Audio und Software würde ich allerdings eine Klausel übernehmen, dass das Öffnen der Verpackung zum Kauf verpflichtet (is ja klar, ich pack die aus, hau sie eben mal in den Brenner und schick sie dann zurück)Beachte auch das Fernabsatzgesetz.
    Zu Frage 2. Das kannst Du handhaben wie Du es möchtest, allerdings musst Du in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen, dass eine unfreie Rücksendung nicht entgegen genommen wird.
    Zu Frage 3. Du kannst z.B, bei Sofort kaufen Artikeln das Fernabsatzgesetz geltend machen und bei Auktionen mit neuen Artikeln halt nur das Rückgaberecht. Bei Gebrauchtartikeln, die Du gewerblich verkaufst, solltest Du allerdings wenigstens ein Rückgaberecht anbieten.
    Zu Frage 4. Das reicht aus, wenn Du in der Beschreibung einen Link zu Deinen AGB´s abbringst.
    Zu Frage 5. Meines Erachtens nicht, denn man kann auch auf Artikel, die der Hersteller mit 2 Jahren Garantie angibt, eine Gewährleistung von 20 Monaten veranschlagen. So hab ich das früher immer mit Baumaterialien gehandhabt.
    Griene Glies un Schwammebrieh, mei Erzgebersch, wie biste schie
    c_joyBenutzer ist Offline
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    03 Aug 2003 09:12
    3. Muss man als Verkäufer auf alle Produkt eine Garantie gewähren und wenn ja, wie lange?

    snawi zu 3.: nein, als Verkäufer Gewährleistung -> 2 Jahre

    Hallo,

    was bedeutet Gewährleistung für einen Verkäufer genau?
    Wenn ich z.B. Socken verkaufe, kann der Käufer innerhalb von 2 Jahren den Kaufpreis zurückerstatten, weil er nach einiger Zeit durch tragen der Socken, z.B. ein Loch in der Socke hat?

    Muss man bei Verkauf, neben dem Widerrufsrecht, den Käufer auf sein Recht auf Gewährleistung hinweisen?
    rg_zBenutzer ist Offline
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    03 Aug 2003 12:28
    Dann würde ich meine Socken nur noch bei Dir kaufen Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf Materialmängel, wenn in einem Paar Socken nach einem Jahr ein Loch ist, dann ist das normaler Verschleis durch Gebrauch der Sache, dafür mußt du nicht haften.
    Griene Glies un Schwammebrieh, mei Erzgebersch, wie biste schie
    mkliBenutzer ist Offline
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    03 Aug 2003 01:12
    Der unterschied zwischen Garntie und Gewährleistung ist:
    Gewährleistung ist das im gesetz verankerte recht Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben oder sich auswirken (1) beseitigen zu müssen.
    Garantie ist immer eine erweiterung dieser Gewährleistung seiens des Handlers oder Herstellers. Z.b. Geben viele Festplattenhersteller 3 J. Garantie.

    (1) Nun kommt rein rechtlich (wird oft darauf verzichtet) noch das mit der Beweispflicht dazu:
    Bis zu einem Jahr muss der Hersteller oder Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestanden hat und sich jetzt erst auswirkt. Über einem Jahr kann der Händler oder Hersteller verlangen, dass der Keufer dies beweist. Tu das mal . ´Beispiel Appel, alle Produckte ein Jahr Garantie.

    Rücksendeversandkosten:
    Bis 50 EUR Warenwert der Käufer, darüber der Verkäufer / Hersteller.
    Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft.
    mercyBenutzer ist Offline
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    04 Aug 2003 06:29
    Hallo mkli,

    ich glaube Deine Zahlensind etwas falsch.

    Beweislastumgekehr IMHO nach 1/2 Jahr
    Rücksendeversandkosten: Grenze ist 40 EURO (gilt aber glaube ich nur bei Rückgabe wg. Nichtgefallen, nicht bei fehlerhafter Ware)

    Desweiteren muß auf die Rücksendekostengrenze extra hingewiesen werden, sonst muß der VK die Rücksendekosten zahlen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    c_joyBenutzer ist Offline
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    04 Aug 2003 06:52
    Hallo,
    vielen Dank erstmal für Eure zahlreichen Antworten.
    Aber was ist mit der Gewährleistung?
    Muss ich den Käufer drauf hinweisen?
    Viele Grüße,
    c_joy
    mkliBenutzer ist Offline
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    05 Aug 2003 03:38
    @mercy:
    Nein umkehrung ist nach IMHO einem Jahr.
    40 EUR OK. Da hast de recht. Auch mit dem Nichtgefallen.
    Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft.
    easytobiasBenutzer ist Offline
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    28 Aug 2003 02:14
    Ich versuche nochmal zusammenzufassen:

    Bei fehlerhafter Ware trägt der Verkäufer auch dann die Rücksendekosten, wenn der Bruttowarenwert unter 40,- Euro liegt.

    Bei Widerruf des Vertrages nach Fernabsatz muss der Verkäufer erst ab einem Warenwert über 40,- Euro die Rücksendekosten bezahlen.

    Soweit richtig?

    Ich frage mich noch, was die Abkürzung IMHO bedeutet? Wo finde ich den kopletten Wortlaut dieser Vorschrift im Netz?

    Macht es einen Unterschied in der Betrachtungsweise, ob es eine Auktion oder ein "Sofort-Kauf" war?

    Bis bald
    Tobias
    der_katzeBenutzer ist Offline
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    28 Aug 2003 03:03
    IMHO = sowaid i woaß, moan i, glab i

    bedeutet soviel wie "meines Erachtens".

    Grüße
    Marco
    StaatsfeindBenutzer ist Offline
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    28 Aug 2003 04:07
    Hallo liebe Auktionäre!

    Schaut einfach mal bei den Großen dieser Bramche nach (siehe Amazon:

    So funktioniert unsere Rücknahmegarantie

    Für Bücher, Musik, DVD/Video, Computer- und Videospiele, Software und Spielwaren sowie Küche & Haushalt:
    Sie können alle bei uns gekauften Artikel innerhalb von 30 Tagen zurücksenden und erhalten umgehend den Kaufpreis erstattet, sofern die Ware sich in ungebrauchtem Zustand befindet. Bitte entsiegeln Sie kopierbare Medien nicht. Eingeschweißte oder versiegelte Datenträger wie CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs, Computer- und Videospiele sowie Software nehmen wir nur in der Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurück.

    Für Elektronik & Foto, elektrische Küchen- und Haushaltsgeräte sowie Games-Hardware:

    Eine Sonderregelung gilt für Artikel aus unserem Elektronik & Foto-Shop, für elektrische Küchen- und Haushaltsgeräte sowie für Games-Hardware aus dem Bereich Computer- und Videospiele. Hier haben Sie laut § 312d BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.

    Die Versandkosten der Rücksendung werden Ihnen erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen haben und die Ware an uns zurückgeschickt haben und der Wert der Bestellung über 40 EUR liegt. Für mehr Informationen sehen Sie bitte bei unserer Rücknahmegarantie nach.

    Diese Informationen beziehen sich nicht auf E-Books. Für Informationen zu E-Books klicken Sie bitte hier.


    Es empfiehlt sich, den Einlieferungsschein eines versicherten Paketes aufzubewahren, bis die Gutschrift auf Ihrem Konto eingegangen ist.

    Unter folgenden Bedingungen werden Ihnen auch die Versandkosten der Rücksendung gemäß § 357 BGB erstattet:
    Die Rücksendung erfolgt von einer deutschen Lieferadresse.
    Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen oder die Ware an uns zurückgeschickt.

    Der Bestellwert liegt über 40 EUR.

    Maßgeblich ist der Wert der Bestellung zum Kaufzeitpunkt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Pakets.

    Falls die Ware (zum Beispiel Bücher, Hardware, Geschenke) benutzt wurde, gilt:

    Nach Ablauf von 14 Tagen nehmen wir diese nicht mehr zurück.
    Bei Rücksendung innerhalb dieser Frist behalten wir uns vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu berechnen, sollten Artikel deutliche Gebrauchsspuren aufweisen. Dabei gilt weiterhin, dass wir die zu Anfang aufgeführten kopierbaren Datenträger grundsätzlich nicht bei entfernter Versiegelung zurücknehmen.

    Die Versandkosten werden Ihnen ebenfalls erstattet, wenn die Ware beschädigt bei Ihnen angekommen ist oder Mängel aufweist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in allen anderen Fällen die Versandkosten von Ihnen zu tragen sind. Also insbesondere, wenn der Bestellwert unter 40 EUR liegt oder die Ware erst nach 14 Tagen (aber noch innerhalb der 30-Tage-Frist) an uns zurückgeschickt wird, wenn der Vertrag nicht innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen worden ist. Wählen Sie bei einem Rücksendewert unter 50 EUR bitte die kostengünstigste Versandart (in der Regel "Büchersendung" oder "Päckchen". Tipps für die günstigste Versandart für Ihre Rücksendung finden Sie hier:
    http://www.deutschepost.de

    Bei einem Warenwert, der 50 EUR übersteigt, bitten wir in jedem Fall um die Versandart "Paket" und die Aufbewahrung des Einlieferungsscheins. Rücksendungen, die in Österreich an das dortige Versandzentrum gehen, können auch unfrei erfolgen.

    Der Versand Ihrer Bestellungen erfolgt mit der Deutschen Post AG.

    Näheres findet Ihr im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In jedem Fall empfehle ich aber sich mit den gängigen Gesetzen des Internet-Rechts vertraut zu machen. Die Rechte des Käufers gegenüber des Verkäufers wurden in den vergangenen Monaten erheblich gestärkt.

    Gruß an Euch

    Staatsfeind
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
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    28 Aug 2003 04:07
    ICH WERD BLOND HIER !!!!

    Ich halt mich mal kurz und daher an snawi :

    -Hallo c_joy,
    -hier mein Kenntnisstand (ich lerne aber noch gern hinzu):
    -zu 1.: nein
    solange weiterhin Orginalverpackt und darauf in AGBs hingewiesen wird !!

    -zu 2.: in AGB verankern, bei Rücksendung nur Erstattung des Kaufpreises der Ware, Rückporto auch zu Lasten des Käufers--------------------
    Käufer bekommt immer erstattet es sei denn in AGB verankert und Warenwert unter 40 € !!

    -zu 3.: nein, als Verkäufer Gewährleistung -> 2 Jahre
    Gewährleistung bedeutet übrigens : Im ersten halben Jahr muss der VK nachweisen, dass der Mangel an der Ware bei Übergabe (bei Versand Übergabe an Paketdienst) nicht vorlag. (Das ist irgendwie meist unmöglich es sei denn man filmt das Packen und packt die Sachen immer mit Zeugen ein)
    Die 1 1/2 Jahre danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Was schier absolut unmöglich ist !!!

    -zu 4.: ja, mit einem Hinweis auf der Angebotsseite
    UNBEDINGT schon auf der Angebotsseite da sonst der der Verbraucherschutzbund sehr gerne abmahnt :-(

    -zu 5.: Gewährleistung = Verkäufer ; Garantie = Hersteller
    Gewährleistung ungleich Garantie. Selber besser keine Garantie geben, da man sonst Schadensersatzpflichtig wird, wenn die verkaufte Ware weitere Schäden verursacht (kaputtes Netzteil wird dann u.U. sehr teuer


    MFG
    Ba-Bas

    (Das lernt man übrigens auf einem eBay IHK Seminar oder durch teure Erfahrungen...)
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
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    28 Aug 2003 04:27
    IMHO = In My Humble Opinion --> meiner bescheidenen Meinung nach
    IMO   = In My Opinion           --> meiner Meinung nach
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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    VegaBenutzer ist Offline
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    29 Aug 2003 10:44
    halöle,
    ich habe mich jetzt extra hier angemeldet, nur um folgenden Statmend abzugeben:

    Leute vergisst mal das Fernabsatzgesetz - das gibt es seit Jaaaaahren nicht mehr!! Wer sich noch darauf beruft, hat nicht mehr viel Ahnung. Alle Verbrauchergesetze sind seit dem 1.1.2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt und überarbeitet.

    Noch mal für Alle

    ich fang mal mit dem wichtigsten an:

    zu 5 u. 3:
    Garantie und Gewährleistung sind 2 ungleiche Schwestern: Garantie kann jeder Hersteller, Importeur, Großhändler, Verkäufer und Händler auf die verkauften Produkte so geben wie er lustig ist...da gibt es absolut keine Einscränkungen!!! Es muß nur über die Gewährleistungspflicht hinausgehen.
    Wichtig dabei: in AGB immer sowas ähnliches schreiben wie: wir übernehmen KEINE Garantie für die verkauften Produkte!! Bie mir steht unter anderem : Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen übernommen. Eine Garantie des Herstellers betrifft unsere Gewährleistung nicht...usw. (meine AGB umfassen 6 Seiten, fast alles selbstgeschrieben :-) ).

    Gewährleistung ist für Neuware gesetzlich vrogeschrieben und dauert 2 Jahre (Gebrauchtware 1 Jahr). Das bezieht sich nur auf Mängle die schon vor dem Kauf da waren, oder die vor dem Kauf da waren aber sich später herausstellen.
    die ersten 6 Monate muß der Verkäufer beweisen dass der Fehler nicht da war, ab dann hat der Kunde die Beweispflicht. Also falls kein Schwein Garantie auf ein Produkt gibt, hat der Kunde nach 6 Monaten die A.... Karte gezogengezogen, wenn sich der Verkäufer nicht Kulant zeigt.

    ah Ja noch was: Für B2B Geschäfte (Verkäufe zw. Geschäftsleute) kann man die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren.

    zu 1:

    Bücher habe ich nie Verkauft, damit kenne ich mich nicht aus. Ansonsten steht dem Käufer kein Widerrufsrecht bei folgenden Waren zu (Auszug aus meine AGB): Waren, die nach Kundenspezifikation individuell angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind ( § 312d Abs.4 Ziff. 1 BGB). Audio- oder Videoaufzeichnungen bzw. Software, , sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (§ 312d Abs.4 Ziff. 2 BGB). Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
    Wichtig dabei: wenn Datenträger nicht entsiegelt -> gilt noch Rückgaberecht.
    noch Wichtiger: alles in AGB vermerken. und Rückgabe- und Widerrufsrecht auf 2 Wochen beschränken, ansonsten hat der Kunde ganze 6 Monate zeit das Zeug zurück zu geben !!! ganze 6 Monate !!!. Der Kunde muß aber vor dem Kauf EINDEUTIG drauf hingewieden werden. Also keine zu kleine Scchrift und unübersehbar.
    Wenn die Leute erst nach dem kauf auf das Rückgaberecht hinweist, gilt immer noch ein 2 monatiges Rückgaberecht.

    zu 2: egal wie der Kunde das zurückschickt, Versandkosten müssen erstattet werden, es sei denn die Ware hat nicht mehr als 40 EUR gekostet. Wenn etwas nicht in ordnung ist, kannst du dir dein Geld in Form von Schadensersatz. Wenn die Ware z.B. unbrauchbar ist kann das bis auf die volle Summe des Kaufpreises gehen - also Käufer bekommt nichts zurück.

    zu 2: reicht sicher, der Kunde muß aber EINDEUTIG drauf hgingewiesen werden und direkt über einen Link auf die dort befindlichen AGB zugreifen könne. Nicht einfach schreiben "AGB finden Sie auf unserer mich-Seite". Da muß einen eindeutigen Link hin und stehen muß auch sowas wie" klicken Sie HIER um unsere AGB zu lesen...". So kann sich kein Schlaumeier rausreden....alles muß Idiotensicher sein!!


    So, wenn noch was ist...ich helf gern.
    nix da!
    VegaBenutzer ist Offline
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    29 Aug 2003 10:50
    Sorry habe alles auf die Schnelle geschrieben, daher:
    Orthografie- und Grammatikfehler dienen der allgemeinen Belustigung :-)
    nix da!
    mercyBenutzer ist Offline
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    29 Aug 2003 11:03
    Hallo Vega,

    soweit nicht schlecht, aber:

    zu 2: egal wie der Kunde das zurückschickt, Versandkosten müssen erstattet werden, es sei denn die Ware hat nicht mehr als 40 EUR gekostet.


    Das ist so nicht richtig. Der Kunde ist schon verpflichtet die Kosten nicht unnötig hochzutreiben. So muß man eine unfreie Sendung nicht akzeptieren, da dies unnötige Mehrkosten verursacht.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    VegaBenutzer ist Offline
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    29 Aug 2003 11:28
    ja das stimmt schon, ich wollte nciht mehr so viel schreiben....der Kunde muß eigentlich die preiswerteste Versandmöglichkeit der Post nutzen. Da kann ich aber nicht mehr sagen wie weit man gehen kann...ob z.B. ein unversichertes Pächen auch noch drunterfällt oder nicht.
    nix da!
    ba-basBenutzer ist Offline
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    29 Aug 2003 12:31
    Danke Vega fürs wiederholen :-))

    Ach ja und zum Widerrufsrecht : Ein Hinweis zum Bestehen muss !!! schon auf der Artikelseite stehen. Die Widerrufsbelehrung (Ja nach BGB...) muss aber spätestens bei Zustellung der Ware also mit gedruckter Rechnung zugestellt werden !!
    Und die 40 Euro Regel MUSS in den AGBs stehen !!! sonst trägt der VK immer die Versandkosten
    MFG - der Ba-Bas
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    ottofuchsBenutzer ist Offline
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    29 Aug 2003 05:40
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