Hallo Ralf,
offensichtlich hast Du Deine Rechnungen ja auch noch auf Papier. Ich würde die Rechnung kopieren und auf Original und Kopie jeweils eine Bemerkung zum Vorgang schreiben. Die Kopie nimmst Du dann als Beleg für den aktuellen Monat und ziehst den Betrag im August ab.
Der Buddy ist ja nicht unbedingt ausschlaggebend für die Buchführung, sondern nur ein Hilfsprogramm. Es dürfte also nicht schlimm sein, wenn hier leicht andere Werte stehen als im Rechnungsordner. Solange das FA dich nicht incl. Durchsuchungsbefehl besucht, weil Du angeblich was verbrochen hast geht die der AB gar nichts an, da Du ja die eigentliche Buchführung incl. Belege auf Papier nachweist. Du mußt ja auch nicht Deine Addi-Rollen vom Tischrechner aufbewahren
. Selbst bei einer Betriebsprüfung ist der AB uninteressant so lange die eigentliche Buchführung schlüssig und nachvollziehbar ist.
Den Disclaimer von wegen "dies ersetzt keine rechtliche Beratung" etc. erspare ich mir mal wieder. Das sollte selbstverständlich sein.