Sonntag, 24. November 2024

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Rechung aus Vormonat stornieren???
Letzter Eintrag 02 Aug 2003 05:56 von RR72HB. 3 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
RR72HBBenutzer ist Offline
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01 Aug 2003 06:11
    Hallo,

    ich habe mal eine kniffelige Frage. Habe heute mal wieder meinen Rechnungsordner ausgemistet und mir bei ebay die Provi für ein paar wahrscheinlich verstorbene eBayer wiedergeholt. Wenigstens waren se beim mailen mausetot und gezahlt haben sie auch nie. Mein Problem ist nun folgendes: die Rechnungen sind noch aus monat Mai, für diesen habe ich meine Umsatzsteueranmeldung ja schon längst erledigt, also kann ich im nachhinein ja auch nix mehr an der Rechnung rumbasteln (z. B. auf Null setzen). Was ich machen müßte wäre so ne Art Storno, der dann zwar in diesen Monat reinfällt, aber Hauptsache ich bekomme den Umsatz irgendwie wieder weggebucht. Kann man einfach so ne neue Rechnung mit negativen Beträgen erfassen? Habe sowas mit dem Buddy noch nie ausprobiert. Weiß einer wie sowas funzt?

    Viele Grüße
    Ralf
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
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    Posts:9147


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    01 Aug 2003 06:20
    Hallo Ralf,
    offensichtlich hast Du Deine Rechnungen ja auch noch auf Papier. Ich würde die Rechnung kopieren und auf Original und Kopie jeweils eine Bemerkung zum Vorgang schreiben. Die Kopie nimmst Du dann als Beleg für den aktuellen Monat und ziehst den Betrag im August ab.

    Der Buddy ist ja nicht unbedingt ausschlaggebend für die Buchführung, sondern nur ein Hilfsprogramm. Es dürfte also nicht schlimm sein, wenn hier leicht andere Werte stehen als im Rechnungsordner. Solange das FA dich nicht incl. Durchsuchungsbefehl besucht, weil Du angeblich was verbrochen hast geht die der AB gar nichts an, da Du ja die eigentliche Buchführung incl. Belege auf Papier nachweist. Du mußt ja auch nicht Deine Addi-Rollen vom Tischrechner aufbewahren . Selbst bei einer Betriebsprüfung ist der AB uninteressant so lange die eigentliche Buchführung schlüssig und nachvollziehbar ist.

    Den Disclaimer von wegen "dies ersetzt keine rechtliche Beratung" etc. erspare ich mir mal wieder. Das sollte selbstverständlich sein.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    rg_zBenutzer ist Offline
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    01 Aug 2003 06:30
    Halli Hallo Hallöle,

    Du kannst bei der nächsten Umsatzsteuererklärung diesen "Falschvorgang" so wie er ist mit angeben. Solche Missverständnisse sind dem FA bekannt, da dürften die eigentlich nich rumalbern. Außerdem hast Du erst ab 1.000.000 Euro Umsatz Sollbesteuerung, also solltest Du ja nur den eigentlichen Zahlungseingang in der Erklärung angeben. Sach ich jetzt mal so, weil ich es immer so mache. wenn ich mich getäuscht hab, kann mich ja ein Finanzbeamter verbessern
    Griene Glies un Schwammebrieh, mei Erzgebersch, wie biste schie
    RR72HBBenutzer ist Offline
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    02 Aug 2003 05:56
    Hallo,

    in den letzten Monaten hab ich es immer so gemacht, dass ich quasi manuell ne Gutschrift erstellt habe und die Gesamtsumme aller Gutschriften am Monatsende vom Gesamtumsatz abgezogen habe. Ich dachte nur mit meiner Frage, vielleicht gibts ja auch ne Möglichkeit dies direkt im Buddy einzugeben. Na ja, dann muß ich mit meiner Handarbeit vorerst weiterleben.

    Gruß und schönes WE,
    Ralf
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