anjajan
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24 Mai 2006 05:00 |
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Hallo, ich habe seit einigen Tagen das Problem das meine Emails die ich aus dem Auktionsbuddy sende gar nicht beim Kunden ankommen oder das der Text fehlt. Aus Outlook klappt es Problemlos. Zudem wäre endlich mal eine Funktion schön, die das kopieren einer Auktionsbuddyemail zulässt um diese dann in Outlook einfügen und senden zu können. ...oder mache ich etwas falsch? |
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schmitzbauer
Basic Member Posts:443
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24 Mai 2006 07:06 |
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Hallo,
auch heute ist es schon möglich, den Text zu kopieren. Das fuktioniert folgendermaßen:
1. irgenwo in den Text klicken. 2. die Tasten strg und a gleichzeitig drücken. 3. die Tasten strg und c gleichzeitig drücken. 4. zu Outlook wechsel. 5. die Tasten strg und v gleichzeitig drücken.
Auf diese Art kopiere ich immer die Mails, die an eine hotmail Adresse gesendet werden müssen, da mein Provider Emails an diese Adressen unterdrückt und ich diese über einen anderen Account versenden muss.
Grüße Andreas |
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Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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24 Mai 2006 09:03 |
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Das gleiche Problem hatte ich auch vor einigen Wochen: Die Kunden erhielten nur die Betreffzeile (Subject) und der Rest der Email war leer.
Da es nur 2-3 mal passiert ist und seither nicht wieder, glaubte ich an einen Fehler beim Empfänger.
Über die Ursachen kann man bei solchen Einzelfällen auch nur spekulieren. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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24 Mai 2006 11:01 |
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Ich handhabe es so (wie von Andreas beschreiben) derzeit mit Mails die als Anhang die PDF-Rechnung bekommen (oder ist das inzwichen gefixt?). |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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24 Mai 2006 11:41 |
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@Sveni:
Wie generierst Du denn die PDF-Rechnungen?
Mit dem Thema habe ich mich bisher nicht befaßt. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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24 Mai 2006 11:51 |
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Wenn die Frage ernst gemeint ist und da bin ich bei Dir immer ganz vorsichtig , dann soll es mir eine Ehre sein, Dir helfen zu dürfen Rechnung -> Rechnung/Mahnung drucken -> Drucken -> Ausgabemedium: Ausgabe auf ... -> Adobe PDF-Format auswählen -> Starten -> Speichern unter ... -> Speichern -> und dann halt in die Versandbestätigungsmail (oder in eine Mail Deiner Wahl) einfügen |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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24 Mai 2006 01:01 |
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@Sveni:
War ernst gemeint - aber meinst Du das auch so?
Für den Erstversand der Emailrechnung nach Auktionsende ist das ja wohl eine Arbeitbeschaffungsmaßnahme - für die Versandmail bei mir aber noch flüssiger, denn die gedruckte Rechnung liegt im Paket.
Aber Danke für die Mühe.
Vielleicht eine Idee, das optional zu automatisieren? Daß sozusagen an die Emailrechnung automatisch die PDF angeflanscht wird?
Aber das ist nicht das Thema dieses Threads. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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24 Mai 2006 01:19 |
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Original von bernd-symons War ernst gemeint - aber meinst Du das auch so?
Ernster kann man es gar nicht meinen. Wenn Du so alt wirst wie ich , dann kannst Du nicht mer alles selber versenden und beauftragst Großhandel/Hersteller mit dem Versand zum Käufer. ... und diese "Versender" bekommen nur den Lieferschein per Mail. Rechnung bekommt der Käufer als Mailanhang im PDF-Format. So, nun ist das auch geklärt und wir (oder wer auch immer) wenden uns wieder dem eigentlichen Thema zu |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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AB-Quäler wieso unregistriert ?? :-(
Veteran Member Posts:2366
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24 Mai 2006 09:13 |
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@leere email Da es nur 2-3 mal passiert ist und seither nicht wieder, glaubte ich an einen Fehler beim Empfänger. dieses "Problem" gab es kurze Zeit als FREENET der Meinung was das nur bei emails mit HTML Kopfzeilen der Inhalt anzuzeigen war - wurde aber bereits vom AB-Team angepasst - |
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MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin |
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Lunatiks
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25 Mai 2006 03:08 |
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Original von snawi ... und diese "Versender" bekommen nur den Lieferschein per Mail. Rechnung bekommt der Käufer als Mailanhang im PDF-Format.
Da hätte ich glatt eine Frage zu, lieber Sveni: Wie hast du das mit der digitalen Signatur gelöst, die laut FA in jeder PDF-Rechung "drin" sein muss, damit die Jungens und Mädelns vom Finanzamt diese Rechnung auch anerkennen? Mich interessiert das echt - wenn ich nämlich nach Digitaler Signatur google, finde ich alles, aber nix über derartige Einbettungen in ein PDF, wie haut das, braucht man da Acrobat, oder funzt das in der Buddy-PDF-Rechnung? Wo gibt man das Signaturteil an/ein? Und vorallem: Woher und wie kriegt man so eine digitale Signatur? Ich hatte nämlich lange überlegt und recherchiert, ob´s erlaubt ist, und wenn ja, wie man rechtlich korrekt eine Rechnung per Mail schickt. Mein Rechercheergebnis war dürftig, siehe oben. Also hab ichs gelassen, einen billig-Lexmark Laserdrucker gebraucht auf eBay "geschossen", Rechnung wird nun gedruckt und per aufgeklebter Lieferscheintasche an den Mann gebracht. Das heißt aber eben nicht, dass ich´s nicht immer noch wissen wollen würde... Danke |
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Die Summe der Intelligenz auf dem Planeten ist eine Konstante; die Bevölkerung wächst. |
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mint-magic
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25 Mai 2006 08:54 |
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@Lunatics:
Signatur hin oder her, gefälscht werden kann trotzdem jede Rechnung. Hast du mal versucht, von ebay eine signierte Rechnung zu bekommen?!? Bei meinem FA darf ich trotzdem Vorsteuer geltend machen.
Oder anders herum: Wenn der Empfänger die pdf-Rechnung druckt und beim FA abgibt. Wer will ihm nachweisen, das er es ausgedruckt hat und nicht der Rechnungsersteller?? |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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25 Mai 2006 09:37 |
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@Mint-Magic: Hast du mal versucht, von ebay eine signierte Rechnung zu bekommen?!? Bei meinem FA darf ich trotzdem Vorsteuer geltend machen. Damit meintest Du nicht die eBay-Rechnung, oder? Meines Wissens kann die enthaltene MWSt der eBay-Rechnungen nicht als VoSt geltend gemacht werden. Deshalb gibt's für uns ja die Nettorechnung. |
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Gruss von
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mint-magic
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25 Mai 2006 10:29 |
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Doch die meine ich, aber keien Sorge, hab auch eine Nettorechnung. Ich hoffe du vergisst nicht, Ust und VorSt auf der UVA auszuweisen?!? Sonst musst du bei einer Prüfung nur die USt nachbezahlen! Und um die Vorst, die wir uns selbst in Rechnung stellen müssen wieder als Vorsteuer geltend machen zu dürfen, bedarf es eben eigentlich einer signierten Rechnung von ebay. |
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hj-braden
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25 Mai 2006 11:23 |
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Original von mint-magic Ich hoffe du vergisst nicht, Ust und VorSt auf der UVA auszuweisen?!? Sonst musst du bei einer Prüfung nur die USt nachbezahlen! Und um die Vorst, die wir uns selbst in Rechnung stellen müssen wieder als Vorsteuer geltend machen zu dürfen, bedarf es eben eigentlich einer signierten Rechnung von ebay. Nun ich Zahle an Ebay 16% MwSt. falls das FA mal so viel Zeit hat um bei mir zu Prüfen und das beanstandet das ich diese angegeben habe werde ich Ebay wegen Steuerbetrug Anzeigen den ich habe diese ja gezahlt und kann sie daher auch angeben. Wenn Ebay diese Geld nicht an das FA weitergibt ist das doch nicht mein Problem sondern das von Ebay. |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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25 Mai 2006 11:36 |
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@ Lunatiks die Digitale Signatur sollte interessant sein, wenn Du die Rechnung als PDF dauerhaft archivierst, aber eine Rechnung drucke ich ja sowieso für meine Unterlagen und der Käufer druckt sich diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch aus (so er die Rechnung überhaupt benötigt), sodaß die Signatur als solche hinfällig ist. (Zumindest hat sich in den letzten 4 Jahren niemand beschwert sh. auch: Original von mint-magic Oder anders herum: Wenn der Empfänger die pdf-Rechnung druckt und beim FA abgibt. Wer will ihm nachweisen, das er es ausgedruckt hat und nicht der Rechnungsersteller?? |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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mint-magic
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25 Mai 2006 12:09 |
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@ hj-braden: Dass ebay die Steuer ausweist ist falsch. Dass ebay nur eine Nettorechnung mit Ust-ID erstellt, ist auch falsch. Ebay hat aber bessere Anwälte. Die Rechnung wird in der Schweiz erstellt, d.h. ebay führt die von dir gezahlte Steuer _nicht_ ans deutsche FA ab, und kann deshalb nicht geltend gemacht werden! Da hier §13b, Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers (ebay), zutrifft, gehört der Betrag der Nettorechnung auf Feld 52 der UVA, und die Steuerbeträge auf 53 bzw. 67. Ob man sich daran hält, beilbt jedem selbst überlassen. |
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hj-braden
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