Sonntag, 24. November 2024

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Gewährleistung / Garantie
Letzter Eintrag 29 Jun 2003 08:58 von obstbrenner. 7 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
snawiBenutzer ist Offline
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27 Jun 2003 07:55
    Hallo Ihr Lieben ;-)
    ich habe mal eine Frage an die Gewerbetreibenden unter Euch.

    Ich verkaufe z.B. Solarprodukte, die ich von einer Firma beziehe. Bis jetzt habe ich es so gehalten: Wenn wider erwarten mal ein Produkt defekt sein sollte, habe ich einen Rücksendeschein als PDF zum kunden geschickt, wo der komplette Ablauf (telef. Kontakt mit Firma, Rücksendung und so weiter) erklärt war.
    Nun habe ich einen Kunden der mir heute folgendes schrieb:
    #########################################################
    Hallo,

    damit bin ich absolut nicht einverstanden. Sie haben mir das Gerät verkauft
    und sind daher als Verkäufer für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware
    verantwortlich. Ich werde mich auf keinen Fall mit dem Hersteller
    herumschlagen. Hier gibt es eindeutige gesetzliche Regeln, an die Sie sich
    bitte halten wollen. Wir können es allenfalls so machen, dass ich Ihnen das
    (defekte) Gerät unfrei zurückschicke und Sie mir mein Geld bitte auf
    folgendes Konto zurückerstatten:...
    ##########################################################

    Bin ich nun verpflichtet das Gerät zurück zunehmen, was mich, mit erneuter Zusendung ca. 10,-EUR kosten würde, oder muß der Kunde auf das Schreiben der Vertriebsfirma eingehen ???

    Ich würde mich echt freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet
    Danke im voraus.
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    27 Jun 2003 09:52
    Moin Sven!

    Tja, aus meiner Sicht ist das eine eindeutige Sache, auch wenn Du das vielleicht nicht ganz so gerne hörst:

    Dein Kunde liegt mit seiner Auffassung 100% richtig!

    Nur mal eine übertriebene Darstellung: Wenn jetzt Dein Lieferant auch nicht der Hersteller wäre, könnte der dann ja auch sagen: NEE, das macht unser Produzent in Nord-Vietnam, wenden Sie sich mal schön an den, wir sind ja nur der Grossist! Ich schicke Ihnen gerade mal eine pdf Datei mit Telefonnummern.

    Und die Bewertungen von Deinem Lieferanten hat Dein Kunde ja auch nicht sehen können, er hat bei Dir gekauft!!!!!

    Zwar bist Du berechtigt Deinen Lieferanten im sog. Innenverhältnis mit der Reparatur/Ersatzlieferung zu beauftragen, aber Ansprechpartner bist ganz eindeutig und ausschließlich Du als der Verkäufer.

    Vom juristischen mal abgesehen, kann ich Deinen Kunden übrigens auch allerbestens verstehen! Wenn es erst mal losgeht sich mit irgendwelchen großen Firmen über Reparaturansprüche auseinanderzusetzen, ellenlange Formulare auszufüllen, rumzutelefonieren und dann noch wochen- oder monatelang auf den Ersatz warten??

    Hättest Du dazu Lust??

    Ich denke mal da machst Du es Dir auch ein wenig zu leicht!
    Davon ganz ab kannst Du als Vertriebspartner ja auch beim Lieferanten ganz anders agieren.

    Es macht auch immer einen sehr guten Eindruck wenn man sich als Verkäufer persönlich um den Kunden kümmert, gerade wenn etwas schiefgelaufen ist!
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    ba-basBenutzer ist Offline
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    28 Jun 2003 06:12
    Jaja
    So ist das Gesetz :-(
    Du musst die gesamte Garantieabwicklung machen und die Kosten vollständig übernehmen.
    Und das obwohl der Kunde als Einzelperson sehr oft bei den Herstellern bevorzugt behandelt wird....
    (Das ist wirklich so zB. Dlink IBM Maxtor....)
    Gruss
    MFG - der Ba-Bas
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    der_katzeBenutzer ist Offline
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    28 Jun 2003 01:24
    Hallo,
    ja, die Darstellungen Deines Kunden sind korrekt.
    Ich behelfe mir in derartigen Fällen oft, indem ich beim Kunden Überzeugungsarbeit leiste mit dem schlagenden Argument, daß die Sache für den Kunden schneller abzuwickeln ist, wenn er sich direkt mit der Hersteller-Hotline auseinandersetzt, als wenn das Gerät erst zu mir, von mir zum Hersteller und wieder zurück und zu guter letzt wieder zum Endkunden zurück gesandt wird. Bei namhaften Herstellern mit deutscher Hotline ist dies auch kein Prob.

    Grüße
    Marco
    mumusBenutzer ist Offline
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    29 Jun 2003 05:08
    Hallo,
    ich bin auch der Meinung der anderen Schreiber, aber einen Zusatz:
    Unfrei verschickte Ware nehmen wir nicht an und weisen darauf auch in den AGB hin.
    Der Grund:
    Es gibt so megageile Experten, die schicken Ware im Wert v. 5.-Euro als extra-versicherten-express-samstagsversand für 25.-Euro...

    mumus
    snawiBenutzer ist Offline
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    29 Jun 2003 05:25
    Hallo,
    als Erstes, vielen Dank für Eure Antworten
    (obwohl ich eigentlich was anderes von Euch hören wollte ).
    Ich tausche nun die Ware direkt um und lege dem Kunden in den Lieferschein einen 5,-EUR Schein für die ausgelegten Rücksendekosten.
    Noch eine klitzekleine Frage:
    Wenn ich das defekte Teil nun an meine Vertriebsfirma sende enstehen mir ja nun zum 3. mal, zusätzliche Versandkosten.
    Damit ist dies ja nun ein Minusgeschäft.
    Hat man einen Anspruch auf Erstattung der Kosten?
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    ba-basBenutzer ist Offline
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    29 Jun 2003 05:37
    @ mumus : Jau ein Hinweis sollten die AGBs enthalten. Wer nimmt schon gerne Pakete von fremden mit Müll an die man auch noch bezahlen muss ?? - Ist alles schon passiert...

    @ snawi : Kannst ja mal bei Deinem Vorlieferanten nachfragen :-) - Die Antwort wird sicherlich nicht positiv für Dich ausfallen. - Und gefällt DIr unser Rechtssystem nun immer noch ?? *g* Ach ja und pass auf, dass der Kunde Dir nicht nachsagt, dass in dem Umschlag kein Geld war....
    MFG - der Ba-Bas
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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    29 Jun 2003 08:58
    @mumus
    Du sagst es!!!!!! Das kann ich auch nur jedem dringend empfehlen einen solchen Passus in die AGB´s mit hineinzunehmen!!
    Hierzu kann man den Kunden übrigens im Rahmen seiner "Schadensminderungspflicht" durchaus heranziehen.

    Hatte vor einiger Zeit auch so einen Fall, wo ich mich selbst angeschmiert hatte!

    Per mail hatte ich dem Kunden geschrieben: Mensch, daß tut mir leid, dann schicken Sie die Ware mal schnellstens zurück!

    Das war ein schwerer Fehler!!!

    Am nächsten Morgen klingelt um 8.00 Uhr die Post! Eilzustellung Express - natürlich unfrei!!!!! Ich dachte wirklich ich flippe aus!

    Rücksprache beim Kunden: Ich sollte es doch schnellstens zurücksenden!!!
    Ich hab ihm dann erklärt, daß ich mit schnellstens eigentlich die Zustellung per Kurier oder Taxi meinte, dann hätte ich es noch am gleichen Tag bis 24.00 Uhr gehabt und das er das doch nächstes mal unbedingt machen sollte!

    Antwort des Kunden: Ja, gut mache ich nächstes mal.

    So, dieser Großmeister läuft übrigens noch immer frei bei ebay rum, vielleicht bestellt er ja nächstes mal bei euch...
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
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