Bitte beachten Sie, dass es ab 23. September 2005 einen neuen Grundsatz für die Verwendung von Skriptsprachen geben wird. Die Verwendung aktiver Inhalte ist dann grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Mehr zum Thema.
Neuer Grundsatz:
Die Verwendung von aktiven Inhalten in Artikelbeschreibungen, auf eBay Shop-Seiten und auf eBay Mich-Seiten kann die Funktion von eBay beeinträchtigen und ist daher nicht zulässig.
Ausnahmen:
Einige bestimmte aktive Inhalte dürfen verwendet werden, wenn der Verkäufer mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
* Die Identität wurde durch die Deutsche Post AG belegt und der Verkäufer ist somit
Geprüftes Mitglied.
* Der Verkäufer ist Mitglied im PowerSeller-Programm
* Das Mitglied ist länger als 500 Tage bei eBay angemeldet sind und weist mehr als 500 Bewertungspunkte auf.
Die eBay-Grundsätze sollen helfen, den Handel bei eBay für alle Mitglieder vertrauenswürdig, fair und reibungslos zu gestalten. Daher ist die Nutzung von Sktiptsprachen zukünftig nur noch eBay-Mitgliedern gestattet, die sich anhand der oben genannten Merkmale gegenüber anderen eBay-Mitgliedern in besonders hohem Maße als vertrauenswürdig erwiesen haben.
Weitere Informationen zum Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen sowie eine Auflistung der generell unzulässigen aktiven Skript- oder HTML-Funktionen finden Sie
hier.
Weitere Informationen gibt es auf folgenden eBay-Seiten:
# Werden Sie jetzt
Geprüftes Mitglied.
# Informieren Sie sich jetzt über das
PowerSeller-Programm.