Hallo Bernd,
mit diesem Beitrag hat Axel (wieder mal ?) bewiesen, dass sein Ruf
mittlerweile besser ist als sein Handeln, leider.
Hier hat er doch wohl einiges verdreht; das wäre ihm früher nicht passiert.
Diese Gebotsabschirmung hat doch wohl eher 2 andere Gründe:
1.
Will man so herausfinden, wie hoch der zur Zeit Höchstbietende gehen würde, um nach einer Streichung des Abschirmgebotes ein neues Gebot knapp unter dem Maximalgebot des Bieters platzieren zu können.
2.
Kann man so die Funktion des Reserve-Preises illegal (künstlich) nutzen, in dem ein echter Bieter dieses Abschirmgebot erstmal überbieten muß.
Wo hier also der Punkt liegen soll, dass ein Bieter somit ein teures Produkt zu einem lächerlichen Preis bekommen soll bleibt mir verborgen.
Wie aber soll das in der Praxis funktionieren, frage ich mich? In der Bieterübersicht erscheint doch jeweils nur das aktuell vom Bietagenten ermittelte Höchstgebot. Was nützt es also, ein Scheingebot mit überhöhtem Preis abzugeben?
Das funktioniert schon, aber nicht so, wie Axel es darstellt. Es geht dann eher so, wie unter 1. beschrieben. In dem Moment, in dem der überhöhte Preis vom Verkäufer (mit Hilfe eines 2. Accounts) abgegeben wird, weiss der VK ja sofort, was der Höchstbieter zu bieten bereit ist. Zieht der VK sein Gebot dann zurück, steht zwar wieder nur das aktuelle Höchstgebot da, der VK kann aber anschließend entsprechend handeln (lassen).