Hi
Grundsätzlich ist der AB buchhaltungstechnisch korrekt. D.h. eine erstellte Rechnung kann nicht einfach gelöscht werden (vom Ändern reden wir mal nicht
)
Wenn es noch möglich ist, kannst Du beide Rechnungen so editieren, dass alles wieder stimmt. Andern falls nimmst Du die vorhanden und editierst diese. Für die zweite Rechnung erstellt Du eine neue und gibst die ehemalige (zusammengeführte) mit kurzem Vermerk in die Buchhaltung.