tgrether
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04 Nov 2004 08:47 |
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Folgende email habe ich heute erhalten: Sehr geherte Damen und Herren Bis Heute ist die bestellte Ware noch nicht eingetroffen!!! Da der Versand so lange dauert habe ich mir die Kabel bereits woanders erworben! Da ich ohnehin ein 14 tägiges Rückgabe recht habe wäre es sehr nett von Ihnen wenn Sie mir das Geld wieder auf mein Konto zurücküberweißen! Meine Kontodaten sind folgende: Axxxx Lxxx Knr.:xx BLZ :xx Volksbank xxx Vielen Dank für ihr Verständnis MFG Axxx Lxx PS: Bitte um Antwort auf diese Mail Also Sendung ging raus am 27.11. als Waresenung raus, das kann ja bis zu 4 wertkagen, also 5 sind rum, bzw. Mo war Feiertag bei uns. Der Postrekord für eine Warensendung liegt bei uns mittlerweile bei 16 Tagen (Kunde hat uns das bestätigt, zwischen Poststempel und Eingang bei Ihm) Rückgaberecht?? also ich weiss nicht Rückgaberecht kann er ausüben wenn er die Ware hätte, meint er vielleicht Widerufsrecht? Somit ein formeller Fehler Und gleich die Kto dazu, das stinkt doch zu Himmel oder? Ich werde glaube ich mal den Link unten befolgen. [URL] http://www.auktionsbuddy.de/forum/t...;/URL] |
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Wir können alles, auch hochdeutsch |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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04 Nov 2004 09:07 |
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Einen Sendungsverfolgungsantrag (oder so ähnlich) stellen, aber viel Hoffnung mach ich Dir da auch nicht. Und ansonsten wirst Du wohl um die Rückzahlung des Kaufbetrages nicht kommen Ob nun Rückgaberecht oder Widerruf, letztendlich bekommt in unserem sozialem Deutschland der Käufer immer Recht |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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tgrether
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04 Nov 2004 09:19 |
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Falsch. Ich hab Versicherungskfm gelernt und folgender Beispiel: Kunde erhält eine Beitragserhöhung (ab Zugang der Rechnung auserordentlicher Kündigungsrecht). Wenn Kunde schreibt: hiermit kündige in den Vertrag fristgerecht <- Formfehler Kü abgelehnt, da fristgrecht zum Ablauf bedeutet. Schreibt er aber aufgrund der Beitragserhöhung, dann klappts. So etwas nennt man Formfehler Als Wideruf und Rückgaberecht sind 2 Paar Schuhe. Ich kann schlecht eine Rückgaberecht ausüben bspw. wenn ich den geschlossen Kaufvertrag, noch nicht bezahl habe und keine Ware erhalten haben. |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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04 Nov 2004 09:22 |
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Na dann ziehe es doch durch Aber ich glaube dennoch, dass der Käufer in nachfolgenden Instanzen recht bekommen würde. |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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tgrether
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04 Nov 2004 09:28 |
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die eidesstattliche Versicherung verlange ich in jedem Fall. Das ist die 1. Sendung diese Jahr die nicht ankommt Nur ein Frage Versandkosten miterstatten oder abziehen? |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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04 Nov 2004 09:51 |
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Hallo Thorsten, egal, was Du unternimmst: Du bist der Dumme. Du bist gesetzlich als gewerblicher Anbieter für den Versand verantwortlich. Da Du nicht beweisen kannst, dass der Käufer die Ware erhalten hat, hast Du also 2 Möglichkeiten: 1. Ware erneut senden 2. Geld zurückzahlen Bei Ersattung: Da der Käufer (angeblich) nichts erhalten hat mußt Du ihn so stellen, als wenn er nichts gekauft hätte, ergo: komplette Erstattung. In meinen Augen kannst Du die Sache drehen, wie Du willst, Du bist immer dran, solange Du nihct beweisen kannst, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Dabei halte ich Deine Unterscheidung zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht für Haarspalterei, die sowieso ziemlich unwichtig ist: Der Kunde hat die Ware ja nicht erhalten und somit bleibst Du unabhängig von einer Frist in der Verantwortung. Ich würde allerdings noch ein paar Tage warten, ob die Sendung nicht doch noch kommt. Sage dem Kunden doch, dass die Post teilweise etwas länger braucht (hätte er es schneller haben wollen, hätte er halt Paketversand wählen sollen). Sollte der Artikel dann doch noch ankommen würdest Du ihm sein Geld erstatten nachdem Du einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt hast. Das zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung überzeugt ja vielleicht den Kunden. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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tgrether
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04 Nov 2004 11:01 |
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ich hab ihn mal angeschrieben, bin gespannt was passiert. Haarspalterei hin oder her, mein Anwalt kommt so immer (Rechtsverdreher halt ). Form ist Form, und unwissenheit schützt .... ähm Nachforschungauftrag bei Warensendung geht das überhaupt?? |
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charlieheidi
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05 Nov 2004 05:52 |
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Hallo,
ein Nachforschungsantrag bringt bei einer Warensendung nichts, da die Sendung nicht wie bei einem Paket zu verfolgen ist.
Ich glaube meine Vorrredner meinen es nur als Argument gegenüber dem Kunden, damit er noch ein paar Tage still hält.
Ich würde ebenso wie Sveni und Mercy dem Kunden das Geld inkl. Versand erstatten, wenn nach ein paar Tagen die Ware noch nicht eingetroffen ist. Diese Vorgehensweise macht bei den Kunden immer einen guten Eidundruck.
Im Moment verzögert sich die Versandzeit bei der Deutschen Post durch das Wochenende und den Feiertag in einigen Bundesländern. Erlebe ich auch bei meinen Büchersendungen.
Gruß Heidi |
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Heidis Schatzkiste
Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero) |
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AB-Quäler wieso unregistriert ?? :-(
Veteran Member Posts:2366
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05 Nov 2004 09:49 |
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@tgrether Warensendungs HIGHSCORE ALL OVER !!!!! 18 Tage ! - also bis ja woh ich hier der Sieger - mit Poststempel und absolut ungläubigen Kunden, der das aber bezeugen kann ! Aber jetzt zum Privat-Fernseher-Waren-Preller (wird ja in TV-Sendungen suggeriert wie man zum Schmarozer werden kann und dann doch nicht die Gesetze kennt die man zur Anwendung bringen kann) 1. Warum verschickt Du als Warensendung - die zwar günstig, aber weder versichert noch nachverfolgbar ist - wenn Du am Ende so ein "weich" mit dem Kunden umgehst ? Für solche Fälle haben wir einen EXTRA- TOUBLE SHOOTER mit eigenem Emailaccount ! 2. Warum möchte der Kunde die Ware nicht mehr haben ? - obwohl er ja wohl von Dir mitgeteilt bekommen hat (?) das die Ware unterwegs ist ? (das stinkt - und ist auch nicht der Einzelfall - etwas von unserem TS-Team bearbeitet und schon bröckelt seine Fasade ab )) 3. Klar muß Du Dich an Gesetze halten - doch wie Du weißt "Wo kein Kläger auch kein Richter" |
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MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin |
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hj-braden
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05 Nov 2004 05:26 |
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Hallo, schreib ihm das Du bei der DHL einen Nachforschungsantrag gestellt hast, sowie ein Unterschlagungsanzeig gegen den für seinen Bezirk zuständingen Paketzusteller gestellt hast. Dazu hättest Du grade die Bestättigung der dafür zuständigen DHL Abteilung bekommen, das nun alles von der DHL Internen Betrugsabteilung untersucht wird. In 99% der fälle taucht die Sendung dann sehr schnell wieder auf, wurde beim Nachbarn abgegeben uns so weiter... |
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Wegbeschreibung Shop |
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tgrether
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05 Nov 2004 08:19 |
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kann ich diesen TS auch nutzen? ich hab ihm gestern mitgeteilt das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird etc bisher keine Reaktion Ich warte sein eides... ab. @ab-quäler ist mein erste "verlust" bei ca. 5000 Sendungen in 2 Jahren |
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Wir können alles, auch hochdeutsch |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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05 Nov 2004 11:00 |
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wie glücklich ich habe einen Verlust auf 750 Sendungen.... (ohne Eidesstatt. wären es sicherlich mehr ) |
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MFG - der Ba-Bas ++++++++++++++++++++++++++ Mache den www.kQ-flash.de reicher und kaufe dort Deinen Speicher ++++++++++++++++++++++++++ |
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AB-Quäler wieso unregistriert ?? :-(
Veteran Member Posts:2366
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06 Nov 2004 12:26 |
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da muß ich ba-bas zustimmen Du glücklicher doch eine negative Bewertung, Abmahnung gab es bei den diversen "Verlustverhandlungen" KEINE ! unsere neueste neg. Bewertung ist vom Käufer auf unser Nachfrage hin mit: "sorry ich habe Sie verwechselt" kommentiert worden - aber er hat sich bereit erklärt diese Bewertung komplett rauslöschen zu lassen, - das nur zur Info. Wer ohne Gnade so dreist agiert, soll einfach bei ALDI oder LIDL kaufen - die haben auch mehr Spielraum |
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