Hallo,
ich habe zu dem o.g. Thema gleich mal einen Test gemacht.
Ebay hat zwar seine Bedingungen um VA zu werden, allerdings mußte ich feststellen, dass dabei mal wieder nicht darauf geachtet wird, dass diese Anbieter sich auch in Sachen Widerufsrecht, Anbieterkennung, AGB an die gesetzlichen Vorgaben halten.
So habe ich zum Beispiel für meinen Heimatort einen eindeutig gewerblichen Anbieter gefunden, der keine mich-Seite hat, in der dann die AGB´s stehen und auch keine Widerrufsbelehrung aufweist.
Allerdings steht unten drunter der Satz
erstellt mit Auktionsbuddy 3.
Desweiteren kenne ich bei uns mindestens 2 Ebayshops, die allerdings nicht in der VA-Liste stehen. Was sagt Ebay dazu? Müßten diese Anbieter nicht eigentlich als VAs zugelassen werden. Wenn nicht, ist das dann nicht gegen die Ebay-Richtlinien?