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Nur Vorkasse? Abmahnung!
Letzter Eintrag 20 Sep 2004 08:51 von igel-max. 6 Antworten.
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20 Sep 2004 08:33
    Axel Gronen von [URL]www.Wortfilter.de[/URL] meldete am 17.9.:

    WBZ: Abmahnung wegen Vorkasseforderung

    Danach verstoßen Ebayer gegen das Gesetz, wenn sie ihren Kunden Vorkasse als einzige Zahlungsmöglichkeit anbieten: "Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des § 320 BGB, wonach die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags Zug um Zug zu erfolgen hat. Dementsprechend liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach § 307 Abs. 2 BGB vor."

    Meine unmaßgebliche Meinung:

    Abmahnvereine sind seit einigen Jahren die reine Pest. Auf der einen Seite wird das Wettbewerbsrecht vom Gesetzgeber liberalisiert - auf der anderen kommen immer mehr selbsternannte "Ordnungshüter" auf den Plan. Als wenn der mündige Bürger nicht selbst zu Entscheidung in der Lage wäre, bei Verkäufern mit Knebelkonditionen nicht zu kaufen.

    Anders würde diese Abmahnung aussehen, wenn sie gegen Firmen und Institutionen mit marktbeherrschender Stellung gerichtet wäre. Obwohl ich nicht unbedingt für die 'soziale Marktwirtschaft' bin, bei der der Staat immer wieder regulierend eingreift.

    Kann man sich schützen?

    Ich meine: Nein. Seit Abmahnpabst Gravenreuth mit seinen Erpresserbriefen diese einträgliche Welle für erfolglose Juristen angeschoben hat, fällt denen immer etwas neues ein. Zum Glück scheint es den braunen Freiherrn von Gravenreuth ja jetzte Woche endlich erwischt zu haben.

    In diesem Fall betrifft es mich persönlich ja nicht, da ich neben Vorkasse immer auch die Barzahlung bei Übergabe anbiete.

    Oder etwa doch?
    Gruss von

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    20 Sep 2004 08:38
    NAja - die Barzahlung bei Übergabe schützt Dich rein juristisch gesehen nicht. Da dies auch eine Einschränkung ist. Aber dieser Abmahnungsfall wird sicherlich erstmal vor irgendeinen Kadi gehen - und irgendwie ist die Abmahnung nonsense. Der Kunde hat ja die Wahlmöglichkeit... Er muss schliesslich nicht kaufen. - Ist aber momentan trotzdem ein heisses Thema....
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    20 Sep 2004 08:46
    @ba-"Hobbyjurist"-bas schreibselte.... "die Barzahlung bei Übergabe schützt Dich rein juristisch gesehen nicht. Da dies auch eine Einschränkung ist..."


    Wer verkauft, setzt andere also mit illegalen Einschränkungen unter Druck? Die armen Kunden werden genötigt, zu bezahlen. Sonst kriegen sie die Ware nicht. Was für Erpresser sind wir doch!
    Gruss von

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    20 Sep 2004 08:53
    Zitat von [URL]www.wortfilter.de[/URL]

    "Die Zahlung bar bei Übergabe ist gerade für Verkäufer, die nicht auch ein eigenes Ladengeschäft haben, unzumutbar. Außerdem könnte die WBZ sich auf den Standpunkt stellen, dass die ohnehin nicht ausreicht: Für einen Münchener Kunden wäre das bei einem Hamburger Händler keine echte Alternative. "

    (der hobbyjurist hat nur kopiert )
    Ausserdem wird das auch im PS Forum diskutiert
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    20 Sep 2004 09:04
    @Ba-"schmunzelndaufdenschlipsgetreten"-bas:

    Ob Barzahlung für den Verkäufer zumutbar ist, ist ja nicht der Punkt. Und der WBZ genügt hoffentlich nicht der Standpunkt allein. Abmahnungen machen schließlich Arbeit und müssen sich lohnen, und dieser Standpunkt ist wackelig. Abmahner möchten keine Prozesslawine, sondern möglichst außergerichtlich Gebühren kassieren.

    Ich gebe hiermit die gebührenfreie Unterlassungserklärung ab, mich über dieses Thema weiter zu ärgern. Ist nicht gut für meinen Magen...
    Gruss von

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    AB-QuälerBenutzer ist Offline
    wieso unregistriert ?? :-(
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    20 Sep 2004 09:57
    und wie wäre es auf offene Rechnung zu schicken, wenn der Kunde kreditwürdig ist ?

    §1 ein Kunde ist dann kreditwürdig, wenn die auf offene Rechnung übersandte Ware dem Barguthaben desselbigen auf unserem Konto nicht übersteigt ?


    §2 Krditwürdigkeit ist jederzeit erwerbar ..

    §2.1 durch Überweisung eines entsprechenden Geldbetrage auf unser Referenkonto
    §2.2 durch Bareinzahlung

    oder ist das auf offene Rechnung schicken auch schon abmahnwürdig ?
    MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin
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    20 Sep 2004 08:51
    Tja Leute wenn’s Flaute herrscht dann wird gepokert.

    Bei uns ist letzte Woche eine Abmahnung von einen direkt Konkurrent angekommen.
    Angeblich abwerbe ich ihm Kunden
    Er wollte nur 25000,00 Euro Entschädigung und wenn ich 6000,00 Euro sofort zahle (Überweisung war auch dabei) sieht er von der Klage ab..
    Wie wir gelacht haben...
    Es ist halt freie Marktwirtschaft und wenn es die Leute bezahlen wollen dann sollen die...
    Grüße
    Pauli

    P.S. Wenn Ihr über Vorkasse spricht kann ich euch einen großen Spielwaren Versender nennen My Toys (Otto Gruppe) hier wird zwar mehrere Zahlungsmethoden angeboten und Ihr habt auch schon bestimmt Gutscheiche für 5,00 Euro bekommen.
    Versucht bitte bei dehne was Bestellen als Neukunde „ nur Vorkasse“ und der Gutschein reicht nicht mal für die Portogebühren.
    Also hier kann man gleich wegen mehrere Wettbewerb verstoße klagen, den Rechtsanwalt möchte ich jedoch sehen der gegen Goliath antritt.


    immer gut und günstig.......
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