Axel Gronen von [URL]www.Wortfilter.de[/URL] meldete am 17.9.:
WBZ: Abmahnung wegen VorkasseforderungDanach verstoßen Ebayer gegen das Gesetz, wenn sie ihren Kunden Vorkasse als einzige Zahlungsmöglichkeit anbieten: "Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des § 320 BGB, wonach die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags Zug um Zug zu erfolgen hat. Dementsprechend liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach § 307 Abs. 2 BGB vor."
Meine unmaßgebliche Meinung:Abmahnvereine sind seit einigen Jahren die reine Pest. Auf der einen Seite wird das Wettbewerbsrecht vom Gesetzgeber liberalisiert - auf der anderen kommen immer mehr selbsternannte "Ordnungshüter" auf den Plan. Als wenn der mündige Bürger nicht selbst zu Entscheidung in der Lage wäre, bei Verkäufern mit Knebelkonditionen nicht zu kaufen.
Anders würde diese Abmahnung aussehen, wenn sie gegen Firmen und Institutionen mit marktbeherrschender Stellung gerichtet wäre. Obwohl ich nicht unbedingt für die 'soziale Marktwirtschaft' bin, bei der der Staat immer wieder regulierend eingreift.
Kann man sich schützen?Ich meine: Nein. Seit Abmahnpabst
Gravenreuth mit seinen Erpresserbriefen diese einträgliche Welle für erfolglose Juristen angeschoben hat, fällt denen immer etwas neues ein. Zum Glück scheint es den braunen Freiherrn von Gravenreuth ja jetzte Woche endlich erwischt zu haben.
In diesem Fall betrifft es mich persönlich ja nicht, da ich neben Vorkasse immer auch die Barzahlung bei Übergabe anbiete.
Oder etwa doch?