Hallo,
ich habe mich hier zwar schon einmal verewigt, muß aber noch mal fragen:
Da ich sicher gehen wollte, bin ich noch einmal zur Abt. Gewerbe meiner Stadtverwaltung gegangen und habe gefragt, ob mein Eintrag:
"Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs"
auch den Handel im Internet abdeckt.
Daraufhin wurde noch eine Angestellte hinzugezogen und man entschloß sich dann, mir mitzuteilen, dass dies nicht ausreicht, ich müßte "Handel im Internet" nachtragen lassen (natürlich kostenpflichtig), desweiteren müßte ich angeben, mit was ich Handel betreibe.
Nun stellt dies so eigentlich alles auf den Kopf, was ich bisher in Erfahrung gebracht habe.
Hat jemand von Euch da Erfahrungen sammeln können, vor allem, von amtlicher Stelle?