Samstag, 23. November 2024

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Telefon/Onlinekosten und Vorsteuer
Letzter Eintrag 26 Mrz 2003 07:30 von Botex. 2 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
Short-PriceBenutzer ist Offline
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25 Mrz 2003 01:14
    Hallo Leute!

    Nehmt ihr in euren Vorsteuerbeträgen auch die gezahlten MwSt. für Telefon- und Onlinerechnung mit hinein?
    Erkennt das Finanzamt die kompletten Beträge an oder nur einen gewissen Pronzentsatz wegen Privatnutzung?

    Grüße
    Dirk
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
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    Posts:9147


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    25 Mrz 2003 08:06
    Hallo Dirk,
    bei meiner 14jährigen Laufzeit als Selbständiger hat mein Steuerberater bei der Steuererklärung immer einen Betrag für private Butzung verbucht. Wenn Du von zuHause arbeitest wirst Du da auch wohl nicht drumrumkommen. Verechnen kann man das aber bei der Umsatzsteuerjahreserklärung, das muß nicht zwingend in der Voranmeldung geschehen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    BotexBenutzer ist Offline
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    26 Mrz 2003 07:30
    Hi Dirk,

    wenn Du ISDN hast ist es eigentlich ganz einfach. Ich habe z.B. für meine "gewerbliche Tätigkeiten" eine eigene Rufnummer (MSN). Dann bekommst Du bei jeder Telefonrechnung eine gesonderte Kostenaufstellung pro MSN. Bezüglich der Grundgebühr gehe ich einfach hin und teile sie durch 2 (je 50% Privat & 50% Gewerbe). Am Ende summiere ich die Beträge der gewerblichen MSNs und 50% der Grundgebühr zu einem Nettobetrag, schlage 16% MwSt. drauf und setzen diesen als mtl. Telefonkosten (incl. Vorsteuer) ab.

    Weg Internetkosten wäre es am einfachsten, wenn Du zwei Zugäge hättest. Einen den Du privat und einen den Du gewerblich nutzen kannst. Wenn dies nicht geht, würde ich einfach schauen, zu wieviel % Du ihn privat und wieviel gewerblich nutzt. Den Prozentsatz würde ich dann als ansetzbaren Betrag nehmen.

    Gruß
    Frank
    Gruß Botex
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