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AGB ?
Letzter Eintrag 13 Apr 2003 05:21 von reibi. 10 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
snawiBenutzer ist Offline
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24 Mrz 2003 04:50
    Hallo Profis,
    ich sehe bei dem Einen oder Anderen AGB´s.
    Ich habe da mal 3 Fragen:
    1. Muß man das haben?
    2. Gibt es dafür Vorlagen?
    3. Ersetzt ein "Disclaimer" die AGB?
    Vielen Dank im voraus.
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    sportuhrenBenutzer ist Offline
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    25 Mrz 2003 07:07
    Hallo SNAWI,

    AGB´s sind immer dann wichtig, wenn Du Waren als Kaufmann vertreibst. Sprich, Du ein Gewerbe angemeldet hast und am sog. "geschäftstüchtigen Handel und Zahlungsverkehr teilnimmst"!

    Als Privatmann gilt immer noch das gute alte BGB!

    Ansonsten ist das HGB zuständig. In Sachen Onlineversand gibt es sogar spezielle AGB´s die so einige Klauseln enthalten müssen (Rückgaberecht, Lieferung etc.) Am besten hilft hier ein Anwalt oder ein Rechtsberater i.S. HGB. Vorlagen gibts im Internet bestimmt genug - aber aufpassen beim einfachen kopieren,denn viele (sehr viele) AGB´s sind geschützt. Da kann das einfache kopieren schon recht teuer werden.

    Der Disclamer hat im Sinne des Geschäftslebens nichts mit den Handels AGB´s zu tun. Hier werden nur die rechtlichen Ansprüche i.S. Links, Web-Inhalte etc. genüge getragen!

    Noch Fragen?

    Viele Grüße...

    Ralf
    "Alles wird gut - manchmal wirds besser!"
    snawiBenutzer ist Offline
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    25 Mrz 2003 08:03
    Hallo Ralf,
    habe die Chance gleich mal genutzt und die AGB Deiner Website angesehen. Buh, ganz schön umfangreich.
    Nun habe ich aber leider doch noch eine Frage (da Du Dich ja auszukennen scheinst)
    Ich vertreibe u.a. ein wenig Solartechnik bei eBay und versuche einen kleinen Webshop aufzubauen (Gewerbe habe ich). Dafür wollte ich halt eine AGB.
    Ich habe mich im Netz umgesehen und dachte es gibt irgendwo Vorlagen dafür. Leider habe ich aber nur Angebote von Rechtsanwälten gefunden (wollte aber eigentlich nicht unbedingt eine Menge Geld dafür ausgeben).
    Hast Du Deine AGB nach einer Vorlage oder vom Anwalt erstellen lassen?
    Sveni
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    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
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    25 Mrz 2003 08:13
    Wie wär´s, wenn wir hier mal gemeinsam eine Muster AGB erstellen?
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    snawiBenutzer ist Offline
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    26 Mrz 2003 08:07
    Hy mercy,
    mein (und sicherlich vieler Anderer) Dank würde Dir ewig nachschleichen

    Gibt es da Bedingungen, was da alles rein muß?
    Sveni
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    sportuhrenBenutzer ist Offline
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    26 Mrz 2003 09:16
    Hallo an alle interessierten,

    also Snawi, meine AGB´s sind tatsächlich von einem Anwalt für teures Geld erstellt worden (und sind geschützt über sog. "unlook filemarkes". Dafür sind sie aber auch stimmig mit der aktuellen Gesetzeslage und die ist gerade im Versandhandel (auch Onlinehandel) nicht gerade einfach!

    Wenn Du ein Gewerbe hast, sind AGB´s immer von Vorteil, da Du dadurch dem Vertrag (dieser entsteht ja beim Verkauf von Waren) eine rechtliche Grundlage gibtst. Gerade beim Verkauf von Solarartikel oder allem was evtl. Schäden anrichten kann, sind die AGB´s fast "lebenswichtig" (rechtliche Absicherung bei Schäden, Auschluss von Haftungen usw.).

    Wenn eine Muster Datei mit AGB´s erstellt und zur Verfügung gestellt werden soll, ist dass wirklich Klasse. Zumal ja nicht alle über die nötige finanzielle Power verfügen zum Anwalt zu gehen. Bitte aber hierbei bedenken, dass eine allgemiene AGB Datei niemals alle möglichkeiten und Eventualitäten abdecken kann. (z.B. Soft- u. Hardware, Lebensmittel, Dienstleistungen, Gewährtleistungen etc. etc. etc.)

    Unbedingt bedenken: Es gibt 1001 Gesetzte, Vorschriften etc. die einem das Leben als Gewerbetreibender schwer machen. Da sind rechtsgültige AGB´s sehr wichtig.

    Es gibt im Netz hunderte von "Spinnern", die nur darauf aus sind, unlautere oder einfach rechtsungültige AGB´s und/oder Webshops auszumachen um diese dann mit superhohen Abmahnungen zu überhäufen. Tja, und da hört der Spaß echt auf und kann "sch.....teuer" werden!

    Noch Fragen?!?

    Viele Grüße...

    Ralf
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    mercyBenutzer ist Offline
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    28 Mrz 2003 06:14
    Hallo Ralf,
    was bezahlt man denn an so einen Anwalt für eine AGB?
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    der_katzeBenutzer ist Offline
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    01 Apr 2003 11:32
    Hallo,

    das mit den AGBs vom Mietmaul für teuer Geld ist auch nicht unbedingt der Weisheit allerletzter Schluß. Je nach Aufwand sind da mal gerne auch 2000 EUR und mehr zu berappen. Bei eventuellen Probs mit den AGBs das entsprechende Mietmaul für Vermögensschäden haftbar zu machen, ist dann auch nicht ganz einfach, wobei sich in diesem Fall auch wieder die Kostenfrage stellt, da Vertragsrecht als solches bei den meisten Firmen-Rechtschutzversicherungen ausgenommen ist.
    Letztlich scheint sich wohl in der AGB-Praxis recht oft auch die Taktik Anwendung zu finden, bei der man mehr oder minder sehenden Auges den Rahmen des Möglichen zum eigenen Vorteil überspannt in der Hoffnung, daß dagegen eine Kunde erstmal klagen muß (das soll jetzt nicht als Aufforderung verstanden werden, aber überlegenswert ist dies allemal).
    Wer bereit ist, sich mit dem Thema Schuldrechtsreform, AGBs und FernAG etwas näher zu befassen, dem sei ein Buch mit Muster-AGBs zur eigenen Verwendung empfohlen, die dann an die eigenen Bedürfnisse angepaßt werden können/müssen/sollten.

    Grüße
    Marco
    sportuhrenBenutzer ist Offline
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    13 Apr 2003 08:21
    Halli Hallo,

    nun bin ich auch mal wieder da.

    Also AGB´s hin oder her bringt ja nicht viel. Fakt ist aber, dass sobald jemand im Internet Waren anbietet und diese als "Kaufmann" veräußert (schon die Gewerbeanmeldung reicht und um jemanden zum Kaufmann zu machen) ist es ratsam AGB´s zu haben. Denn:

    - jeder Kunde muss beim Kauf übers Netz über die AGB informiert worden sein
    - es ist Pflicht des Händlers auf die AGB´s zu verweisen (deshalb muss nach geltender Rechstlage vor dem Kauf ein Feld bestätigt werden, wonach der Kunde die AGBS akzeptiert)
    - die AGBS müssen verständlich und leicht im Netz/Shop zu finden sein

    Ob die AGBs gültig sind oder nicht, klärt im Streifall sowieso ein Richter.

    Und ausßerdem: Die AGBS kommen doch nur dann zur Geltung, wenn Mann/Frau sich nicht mehr lieb hat, oder????

    AGB Erstellungskosten beziehen sich immer auf die Aufgabe der AGB´s. Beim Versandhandel normaler Waren sind es fast schon Standartvorlagen. Bei speziellen Dingen (auch und gerade Lebensmittel und Software, Stichwort HAFTUNG) kanns schon teurer werden.

    2000 € aber, haben weder wir noch viele andere die wir als Geschäftskunden kennnen noch nicht bezahlt. Wer jedoch so einige Rechtsanwälte und deren Leasingraten für Porsche und Co. kennt, ist nicht verwundert, wenn solche Preise dennoch auftauchen.

    Bis dann also...

    Ralf
    "Alles wird gut - manchmal wirds besser!"
    reibiBenutzer ist Offline
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    13 Apr 2003 05:20
    Hi.

    preiswerter wird´s, wenn man mit einer vorgefertigten AGB (z.B. von einem renommierten Verlag) zum Anwalt tapert und dem Pamphlet dort den Feinschliff geben laesst. Standard-Texte haben immer den Makel, dass sie nicht auf die individuelle Situation passen.

    HTH

    reibi
    sigzehn Mann auf des toten Mannes Kiste -- ho-a-ho, und den Buddy voll Rum...
    reibiBenutzer ist Offline
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    13 Apr 2003 05:21
    Hi.

    preiswerter wird´s, wenn man mit einer vorgefertigten AGB (z.B. von einem renommierten Verlag) zum Anwalt tapert und dem Pamphlet dort den Feinschliff geben laesst. Standard-Texte haben immer den Makel, dass sie nicht auf die individuelle Situation passen.

    HTH

    reibi
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