Freitag, 22. November 2024

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Mail von eBay an VAs
Letzter Eintrag 01 Jan 1900 12:00 von Anonymous. 0 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
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--
11 Jul 2004 03:53
    Sie sind bei eBay als Verkaufsagent (VA) angemeldet. In dieser

    E-Mail moechten wir Ihnen wichtige und grundlegende

    Informationen zur Absicherung Ihrer Verkaufsagenten-Taetigkeit

    geben. Wir wissen, dass diese E-Mail extrem lang ist und sehr

    viele Informationen auf einmal enthaelt. Dennoch moechten wir

    Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten, sich diese E-Mail

    AUSZUDRUCKEN und KOMPLETT DURCHZULESEN:



    Diese E-Mail enthaelt:



    * Wichtige Hinweise fuer Ihre Absicherung gegenueber Ihren

    Auftraggebern



    * Grundlegende Informationen zur Nutzung von

    eBay-Logos



    * Allgemeine rechtliche Hinweise



    *************************************************************

    Wichtige Hinweise fuer Ihre Absicherung gegenueber Ihren

    Auftraggebern

    *************************************************************



    Der wichtigste Hinweis ist: Auch wenn Sie Waren verkaufen, die

    nicht Ihnen gehoeren, handeln Sie als Verkaufsagent IM EIGENEN

    NAMEN. Das bedeutet, ausschliesslich Sie haben die

    Verantwortung fuer die angebotenen Artikel zu tragen. Alle

    rechtlichen Belange (z.B. beim Anbieten von geschuetzten

    Tieren / nicht jugendfreien Materialien ...), alle Ansprueche

    von Kaeufern richten sich gegen Sie, weshalb eine rechtliche

    Absicherung gegenueber Ihren Auftraggebern (diejenigen, fuer

    die sie verkaufen, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen)

    unerlaesslich ist.



    eBay empfiehlt dringend, die zu verkaufende Ware immer in

    persoenlichen Besitz zu nehmen, um sich von Art, Zustand und

    Menge der zu verkaufenden Artikel ein eigenes Bild machen zu

    koennen. So vermeiden Sie moegliche Schwierigkeiten von

    vornherein: Sie koennen waehrend der Auktion Fragen zum

    Produkt exakt beantworten oder ein zusaetzliches Foto machen,

    haben die Kontrolle ueber die Lieferzeit und koennen

    individuell mit Kunden verhandeln, falls es Beanstandungen

    gibt. Dies sichert den reibungslosen Ablauf der Transaktionen,

    schafft zufriedene Kunden und ein positives Bewertungsprofil.



    In manchen Faellen laesst sich das jedoch nicht immer

    realisieren oder aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird ein

    anderer Prozess bevorzugt. Aber wenn Sie als Verkaufsagent ein

    Abwicklungsmodell ohne Besitzuebergang der Ware an Sie nutzen

    wollen (z.B. bei Versand durch Auftraggeber), dann empfiehlt

    eBay dringend, sich so gut wie moeglich abzusichern.



    Moeglich ist eine solche Absicherung z.B. durch



    * sichere Gestaltung des Abwicklungsprozesses: Das Geld wird

    erst an Auftraggeber uebergeben, wenn Ware nachweislich beim

    Kunden eingetroffen ist (z.B. durch positive Bewertung des

    Kunden). Ein solcher Prozess macht die Transaktionen

    sicherer, weil Sie so selbst als eine Art Treuhandservice

    fungieren.



    * Freistellungsklauseln im Kommissionsvertrag (Auftraggeber

    stellt den VA von allen Forderungen der Kaeufer frei und

    versichert, dass Ware in der angegebenen Menge und Qualitaet

    existiert, verkauft werden soll und frei von Rechten Dritter

    ist)



    * Ueberpruefung der Firma, der Person, der Ware

    (Handelsregister-Auszug / Gewerbeschein beim genannten

    Amtsgericht / Gewerbeamt verifizieren lassen,

    Personalausweis und Eigentumsnachweis anfordern)



    * Ueberpruefung der gaengigen Preisstruktur der Waren (wie

    hoch ist der handelsuebliche Preis, wie hoch ist der Preis

    im Internet, wie hoch ist der Preis, zu dem man selbst

    anbieten kann - wenn der eigene Preis, zu dem man anbieten

    soll, deutlich guenstiger als der guenstigste Preis ist,

    sollte man den Auftrag kritisch hinterfragen)



    Um jegliche Taeuschung an Ihnen zu verhindern und um eventuelle

    betruegerische Absichten fruehzeitig zu erkennen, sollten Sie

    besonders vorsichtig werden, wenn:



    * das Angebot so unglaublich gut (Menge, Preis, eigener

    Aufwand, eigene Entlohnung) ist, dass es eigentlich gar

    nicht wahr sein kann - meist ist es das dann nicht.



    * der Auftraggeber sehr viel von eBay weiss, selbst den

    Prozess entwickelt hat oder Tipps geben will --> In der

    Regel lassen sich Klienten vom VA darueber beraten,

    wie die Ware optimal abgewickelt werden kann, nicht

    andersherum --> Meist sind Betrueger selbst vorher bei eBay

    aktiv gewesen, bevor sie gesperrt wurden.



    * das Angebot sehr aehnlich zu bereits dokumentierten

    Betrugsversuchen ist: eBay empfiehlt regelmaessige Besuche

    des Verkaufsagenten-Forums:

    [URL]http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42[/URL]

    und des Sicherheits- Forums:

    [URL]http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=40.[/URL]

    Sollten Ihnen Aehnlichkeiten auffallen, empfehlen wir Ihnen,

    den eigenen Fall am besten direkt in diesen Foren fuer

    alle eBay-Mitglieder zu dokumentieren - im Forum sind

    erfahrene Experten aktiv, die Verdaechtiges genau pruefen.



    * Aenderungen am Prozess, die diesen sicherer machen

    wuerden, abgelehnt werden (z.B. Gelduebergabe an

    Auftraggeber erst nach Bewertungsabgabe durch Kunden)



    Bitte bleiben Sie auch bei sehr verlockenden Angeboten immer

    kritisch und setzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand ein:

    Wuerde ich als Kaeufer so ein Angebot verdaechtig finden

    (lange Lieferzeiten, keine Abholung moeglich, keine Kulanz gg.

    Kunden, sehr viele wertvolle Artikel zu unglaublichen Preisen,

    die in sehr kurzer Zeit in sehr grosser Stueckzahl angeboten

    werden sollen)



    Selbst wenn Ihr Auftraggeber Sie zur Eile draengt oder Ihnen

    Fotos und Texte zur Verfuegung stellt, damit Sie innerhalb

    kuerzester Zeit sehr viele Artikel bei eBay anbieten koennen:

    Ueberstuerzen Sie nichts, versuchen Sie, die eigene Euphorie

    zu bremsen und mit Bedacht vorzugehen: Entspricht die Ware den

    Erwartungen der Kaeufer aufgrund der Artikelbeschreibung? Wie

    sind die tatsaechlichen Lieferzeiten? Ist Ihr Auftraggeber

    kulant bei Beanstandungen?



    Von fundamentaler Bedeutung fuer eine rechtssichere

    Transaktionsgestaltung ist ein umfassender, individueller

    Kommissionsvertrag, der wichtige Einzelheiten Ihrer

    Geschaeftsbeziehung zu Ihren Auftraggebern schriftlich

    fixiert. Diesen sollten Sie in jedem Falle von einem Anwalt

    Ihres Vertrauens an die jeweiligen Anforderungen Ihres

    Geschaeftsmodells anpassen lassen. Bitte sehen Sie davon ab,

    Muster aus dem Internet zu verwenden oder Vertraege von

    Auftraggebern zu nutzen, ohne eine solche Anpassung auf Ihre

    Beduerfnisse vornehmen zu lassen, da Sie so unter Umstaenden

    benachteiligt werden koennten.



    Dieser Kommissionsvertrag sollte u.a. regeln:



    * wichtige Einzelheiten des Verkaufsprozesses

    o Welche Aufgaben fallen an (z.B. Abholung,

    Fotografieren, Beschreiben...)?

    o Zu welchen Konditionen erfolgt der Verkauf

    (z.B. Auktion mit Startpreis XX Euro oder

    Sofort-Kaufen-Artikel fuer XX Euro)?

    o Wie erfolgen Versand und Zahlungsabwicklung

    (z.B. welche Lieferzeiten gibt es, welche

    Zahlungsmethoden werden akzeptiert, was passiert

    bei Lieferausfall)?



    * Haftungsfragen

    o Wer haftet gegenueber dem Kaeufer bei

    Lieferschwierigkeiten, bei Sachmaengeln,

    bei Rueckforderung moeglicherweise gestohlener

    Ware durch den urspruenglichen Eigentuemer?

    o wer haftet bei Untergang, Beschaedigung der Ware

    waehrend Lagerung / Transport?



    * Eigene Entlohnung (Erfolgsbeteiligung oder feste Gebuehr?)



    Je detaillierter und umfassender Ihr Kommissionsvertrag ist

    und je besser dieser an Ihre wirtschaftlichen Gegebenheiten

    angepasst ist, umso unbeschwerter koennen Sie Ihrer

    Verkaufsagenten-Taetigkeit nachgehen. Aufgrund der komplexen

    Natur des Kommissionsgeschaeftes sollten Sie sich nicht auf

    einfache, meist einseitig zu Ungunsten des Verkaufsagenten

    auslegbare "Provisionsvertraege" oder

    "Beteiligungsvereinbarungen" einlassen, in denen wichtige

    Klauseln wie Haftungsfreistellung und Risikotragung fehlen.



    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

    [URL]http://pages.ebay.de/tradingassistants/l...e/assistants.ht[/URL]

    ml

    [URL]http://pages.ebay.de/tradingassistants/legal.html[/URL]



    Diskutieren Sie mit anderen eBay-Mitgliedern zu diesem Thema

    im Sicherheitsforum:

    [URL]http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=40[/URL]



    *************************************************************

    Grundlegende Informationen zur Nutzung von eBay-Logos

    *************************************************************



    Das fuer ein Verkaufsagenten-Unternehmen auch ein

    Verkaufsagenten-Logo genutzt werden kann, liegt im Interesse

    der Verkaufsagenten und im Interesse von eBay.



    Es werden aber immer mehr Faelle bekannt, in denen das eBay

    Logo oder das eBay Verkaufsagenten-Logo fuer eigene Zwecke

    benutzt oder zum Verkauf angeboten wird. Beides verletzt

    erheblich die Markenrechte von eBay und kann zum dauerhaften

    Ausschluss vom Handel bei eBay und kostenintensiven

    Abmahnungen fuehren.



    Deshalb moechten wir Ihnen hier einige wichtige Hinweise zur

    Nutzung von eBay-Logos geben:



    * In Ihrer Eigenschaft als eBay Verkaufsagent erhalten

    Sie die Moeglichkeit, ONLINE mit dem eBay Verkaufsagenten-

    Logo fuer Ihre Dienstleistung zu werben.



    * Wenn Sie als registrierter Verkaufsagent zusaetzlich einen

    Verkaufsagenten-Shop eroeffnen wollen, koennen Sie auf

    Anfrage bei eBay fuer die GESTALTUNG DER VERKAUFSRAEUME UND

    DES SCHAUFENSTERS eine reproduktionsfaehige OFFLINE-Version

    des Verkaufsagenten-Logos erhalten.



    * Um Ihre Dienstleistung zusaetzlich OFFLINE zu vermarkten,

    stellt eBay Ihnen Begleitmaterialien mit dem

    Verkaufsagenten-Logo zur Verfuegung, welche Sie in dem von

    eBay zugelassenen Umfang (z.B. Personalisierung der

    Kontaktdaten oder Spezialgebiete) an Ihre Beduerfnisse

    anpassen duerfen.



    * Sie duerfen das Wort "eBay" in beschreibender Art und Weise

    verwenden, z.B. "Ich verkaufe fuer Sie bei eBay!" -

    allerdings ausschliesslich in normaler Textform - nicht als

    Logo und nicht mit "bunten Buchstaben".



    Ausschliesslich registrierte Verkaufsagenten haben das Recht,

    das Verkaufsagenten-Logo zu benutzen. Um eine missbraeuchliche

    Nutzung schnell erkennen zu koennen und sich von "wilden

    Shops" abzugrenzen, ist es zwingend notwendig, dass das

    erhaltene Verkaufsagenten-Logo durch die Verkaufsagenten nicht

    veraendert wird, weder in Farb- noch Formgestaltung. Es

    duerfen auch keine Logo-Bestandteile hinzugefuegt oder

    weggelassen werden. Dies gilt insbesondere fuer den

    Haftungsausschluss unterhalb des eigentlichen Logos, dieser

    muss unbedingt unveraendert erhalten bleiben und ist eines der

    sichersten Unterscheidungsmerkmale.



    Ausser den genannten Verwendungsmoeglichkeiten ist es nicht

    zulaessig, irgendeines der eBay-Logos fuer eigene Zwecke zu

    benutzen. Alle eBay-Logos sind markenrechtlich international

    geschuetzt und eBay ist nicht bereit, den Missbrauch von eBay-

    Logos zu tolerieren.



    Dieses Verbot schliesst unter Anderem ein:



    * Nutzung des Wortes eBay als Bestandteil eines Firmennamens,

    eines Domainnamens, eines Firmenlogos usw.



    * Gebrauch von eBay-Logos als Gestaltungselement fuer

    Werbematerialien wie Flyer, Zeitungs- und Kleinanzeigen,

    Poster, Postwurfzettel, Fahnen, KfZ, Aufkleber usw.



    * Schoepfung eigener Logos oder Namen, die sich an dem

    eBay-Logo oder dem Wort eBay orientieren bzw. anlehnen

    (aehnliches Aussehen, aehnlicher Klang, aehnliche

    Schreibweise usw.)



    * Abaenderung der durch eBay zur Verfuegung gestellten

    Werbemittel und Begleitmaterialien



    In Fragen der Benutzung von eBay-Logos sollten Sie zu Ihrem

    Schutz beherzigen:

    Alles, was nicht ausdruecklich erlaubt ist, ist verboten.

    In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nicht

    eigenmaechtig das Wort eBay oder eBay-Logos fuer Ihre Zwecke

    einsetzen.



    Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass eBay im Interesse

    aller ehrlichen Mitglieder und insbesondere im Interesse aller

    Verkaufsagenten darauf achtet, faire und gleichberechtigte

    Nutzungsbedingungen fuer eBay-Logos zu schaffen und auf deren

    Einhaltung hinzuarbeiten.



    Bitte nehmen Sie diese Hinweise ernst und seien Sie sich Ihrer

    Verantwortung in Bezug auf das eBay-Logo bewusst: Nur wenn

    alle auf einen ordnungsgemaessen Umgang mit diesem

    Markenzeichen achten, koennen Sie selbst als eBay

    Verkaufsagent langfristig erfolgreich sein, da der Aufbau von

    Kundenvertrauen und einer positiv besetzten Marke schwierig

    ist.



    Sollte Ihnen eine unberechtigte Logo-Nutzung auffallen, nehmen

    wir Hinweise dazu gerne entgegen.



    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

    [URL]http://pages.ebay.de/tradingassistants/l...e/logo-faq.html[/URL]



    Diskutieren Sie mit anderen eBay-Mitgliedern zu diesem Thema

    im Verkaufsagenten- Forum:

    [URL]http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=42[/URL]



    *************************************************************

    Allgemeine rechtliche Hinweise

    *************************************************************



    Abschliessend moechten wir Ihnen noch einige allgemeine

    Informationen ueber Ihre Taetigkeit als Verkaufsagent geben:



    NUR wenn Sie NACHWEISLICH und AUSSCHLIESSLICH zu Zwecken der

    Erweiterung / Pflege einer bestehenden Sammlung als

    Verkaufsagent taetig sind oder aber Ihre Dienste

    als Verkaufsagent komplett entgeltfrei anbieten,

    koennte Ihre Taetigkeit als Verkaufsagent unter

    Umstaenden durch Ihr zustaendiges Finanzamt als private

    Taetigkeit gewertet werden.



    IN nahezu ALLEN anderen FAELLEN wird jedoch die Taetigkeit als

    Verkaufsagent von Finanzaemtern als GEWERBLICHE TAETIGKEIT

    beurteilt, was eine Reihe von zusaetzlichen Anforderungen an

    Sie beinhaltet.



    Dieser Sachverhalt sollte jedem bewusst sein, der als

    Verkaufsagent etwas Geld hinzuverdienen bzw. seinen

    Lebensunterhalt auf dieser Taetigkeit begruenden moechte. In

    jedem Fall sollten Sie vor Aufnahme Ihrer Verkaufsagenten-

    Taetigkeit mit einem Steuerberater sprechen, um die

    Auswirkungen auf Ihre Einkommenssituation zu eroertern.



    Wenn Sie gewerblich bei eBay handeln, muessen Sie eine Reihe

    von besonderen Anforderungen erfuellen, die auf

    Verbraucherschutzgesetze zurueckzufuehren sind. So muessen Sie

    beispielsweise Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht

    erfuellen, Gewaehrleistung auch fuer gebrauchte Artikel

    anbieten usw.



    Seien Sie sich Ihrer besonderen Rolle als Verkaufsagent

    bewusst:



    Verkaufen Sie in eigenem Namen: Saemtliche Versuche, die

    Rechte und Pflichten eines Verkaufsagenten zu umgehen, fuehren

    zur Loeschung der entsprechenden Angebote und bei wiederholten

    Verstoessen zum Ausschluss aus dem Verkaufsagenten- Programm.

    Als solche Versuche gelten Formulierungen wie "Verkaufe im

    Namen von", "verkaufe fuer private Auftraggeber, deshalb keine

    Gewaehrleistung", "Wenden Sie sich bei Problemen an ..." etc.



    Bieten Sie nicht auf eigene Artikel: Was fuer Verkaeufer gilt,

    gilt fuer Verkaufsagenten noch mehr: Auch Auftraggeber duerfen

    nicht mitbieten, es darf auch nicht versucht werden, einen

    Artikel, der im Kundenauftrag verkauft werden soll, fuer sich

    selbst oder jemand anderen zu ersteigern - dies wird als

    Bieten auf eigene Auktionen ausgelegt und fuehrt zum Ausschluss

    vom Handel bei eBay.



    Umfangreiche Diskussionen zu diesen Themen finden Sie hier:

    [URL]http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=4...d=200001368&mod[/URL]

    ified=1077267617167



    Weitere nuetzliche Informationen:

    die eBay-AGB

    [URL]http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html[/URL]



    die eBay-Grundsaetze

    [URL]http://pages.ebay.de/help/policies/overview.html[/URL]



    die Grundsaetze fuer Verkaufsagenten

    [URL]http://pages.ebay.de/help/community/ta-policy.html[/URL]



    Verbotene Artikel

    [URL]http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html[/URL]



    *************************************************************

    Bitte beachten Sie:

    Die hier von eBay angebotenen allgemeinen

    Kundeninformationen haben weder einen Anspruch auf

    Vollstaendigkeit, noch koennen oder wollen sie eine fundierte

    Rechtsberatung durch einen ordentlichen Rechtsanwalt ersetzen.

    eBay darf und wird aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nur

    allgemeine und grundlegende Hinweise geben, in keinem Fall

    jedoch individuelle Rechtsberatung leisten. Sollten Sie

    unsicher bezueglich der Bedeutung und Auswirkung der hier

    angesprochenen Themen sein, empfiehlt eBay dringend, einen

    Rechtsanwalt / Steuerberater zu kontaktieren.

    *************************************************************



    Viel Erfolg beim Handeln bei eBay

    Ihr eBay-Team
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    Sie sind nicht autorisiert, um eine Antwort zu erstellen.


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