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Neuling hat ein paar Fragen :-)
Letzter Eintrag 25 Jun 2004 06:52 von ba-bas. 24 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
joyBenutzer ist Offline
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25 Jun 2004 11:13
Sorry, wie jetzt
Also ich drucke die nicht gezahlte Rechnung von zB. 10 Euro und erstelle eine Gutschrift (habe gerade dank deines Tipps eine Vorlage erstellt)
über: 10 Euro?
oder: -10 Euro?

Im Buchhaltungsprogramm buche ich Zahlungseingänge/ausgänge vom Konto und Bar-Zahlungen/Verkäufe.

Müssen die nicht gezahlten Rechnungen auch gebucht werden?

Sorry, habe mich bisher mehr mit Widerrufsrecht, Impressum etc. beschäftigt.

Viele Grüße,
joy
Viele Grüße,
Joy
ba-basBenutzer ist Offline
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25 Jun 2004 12:36
Das kann aber wirklich ins Auge gehen - Du MUSST mal mit einem Steuerberater sprechen !!!

Gutschrift bedeutet +10 Euro denn die werden ja gutgeschrieben. Wie Du das nacher buchst, kommt ja auch noch darauf an mit welchem Programm und ob doppelte Buchführung oder einfache...
MFG - der Ba-Bas
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lucky909091Benutzer ist Offline
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25 Jun 2004 12:37
na, ba-bas, immer noch am bügeln....?
joyBenutzer ist Offline
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25 Jun 2004 02:30
Hallo ba-bas,

ich mache die einfache Buchführung mit dem Wiso-Programm.
Und dort buche ich nur die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge, die wirklich erfolgt sind.

Eine nicht gezahlte Rechnung müsste ich doch nur bei doppelter Buchführung buchen, oder?

Aber ich habe immer noch ein Brett vorm Kopf , warum neben einer nicht gezahlten Rechnung, auch nochmals der gleiche Betrag als Gutschrift gedruckt werden soll.

Viele Grüße,
joy

PS: die stornierten O Euro Rechnungen sollen ja auch gedruckt werden, nur erhalte ich beim Versuch diese zu drucken die Fehlermeldung: Rechnung nicht vollständig
Viele Grüße,
Joy
ba-basBenutzer ist Offline
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25 Jun 2004 06:52
Naja - ich habe bei doppelter Buchführung halt ein Forderungskonto - mit dem werden Rechnungen und Gutschriften verbucht.
Aber solange Du Deine Rechnungen durchgehend nummeriert abheftest, dann kannst Du ja Nichtzahlungen und Nuller rauslassen. Diese weggelassenen Geschäftsvorfälle kann man Dir ja nicht nachweisen. Aber Fakt ist eigentlich, dass JEDER Geschäftsvorfall schriftlich festgehalten werden muss.


Und nein ich bügel momentan überhaupt nicht. Ich packe irgendwie den halben tag Pakete - na was beschwere ich mich
MFG - der Ba-Bas
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