Datum: Dienstag, 01. Juni 2004
Zeit: 15:06 Uhr MEZ
*** VORANKÜNDIGUNG: ARTIKELZUSTAND 'NEU' *** Liebe eBay-Mitglieder,
verkaufen Sie Neuware oder suchen Sie neue Artikel?
Voraussichtlich ab dem 9. Juni können Verkäufer ihre Artikel im Verkaufsformular als „Neu“ kennzeichnen. Der Artikelzustand „Neu“ kann dann direkt oberhalb des Eingabefeldes für die Artikelbeschreibung ausgewählt werden.
Wie werden die neuen Artikel gefunden? [list][*]Der Artikel wird auf der Artikelseite als „Neu“ gekennzeichnet.[*]In den Artikellisten kann nach neuen Artikeln sortiert werden. Sobald die Sortierung vorgenommen wird, erscheint eine Extra-Spalte für den Artikelzustand. [*]Käufer können zudem nach neuen Artikeln suchen, und zwar nicht nur von der erweiterten Suche aus, sondern auch direkt von den Artikellisten und Suchergebnisseiten aus. [/list]
Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen voraussichtlich erst ab dem 16. Juni zur Verfügung stehen werden.
Hinweis für Verkäufer: Bitte wählen Sie „Neu“ nur, wenn der Artikel, den Sie anbieten, auch wirklich neu ist. In unten stehendem Kasten sehen Sie die Richtlinien für den Artikelzustand „Neu“ und eine Reihe von Kriterien, die Ihnen bei der Beurteilung helfen, in welchen Fällen ein Artikel als „Neu“ bezeichnet werden kann:
Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und "gebraucht" Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).
Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nur eine generelle Hilfestellung darstellen. Verfassen Sie als Verkäufer die Artikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheiten auszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob [list][*]der Artikel in ungeöffneter oder versiegelter Originalverpackung geliefert wird.[*]Bedienungsanleitungen im Lieferumfang enthalten sind [*]Zubehör mitgeliefert wird und in welchem Umfang. [*]eine Herstellergarantie besteht und auf den Käufer übertragbar ist. [*]es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oder Vorführobjekt handelt. [*]der Artikel über ein gültiges Verfallsdatum verfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit). [*]Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung & Accessoires). [*]Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden (z.B. Uhren & Schmuck). [/list]
Tipp: Es gibt Artikel, bei denen andere Begriffe für den Zustand „Neu“ verwendet werden, wie z.B. bei Briefmarken (postfrisch), Münzen (prägefrisch), Tickets (gültig) usw. Auch diese Artikel können mit dem Artikelzustand „Neu“ bezeichnet werden.
Herzliche Grüße
eBay-Team