Hallo Leute,
ich hab hier nen ganz spezeillen Fall und wollt da mal Eure Meinung dazu hören
) Hoffe das das hier das richtige Forum ist.
Also... hab nen Grundig Videorecorder eingestellt gehabt, der dann
leider nur für 21.- € verkauft wurde. Der Recorder war meines Wissens soweit i.O.
Kunde bezahlte und ich hab ihm den Recorder geschickt. Soweit so gut.
2 Wochen später mailt mich der Käufer an, er habe den Recorder erhalten, jedoch war dieser defekt, da der Cassettenauswurf nicht funktionierte. Er brachte den Recorder zur Reparatur wofür er nun ca. 40.- € bezahlt hat.
Nun möchte er diese 40.- € von mir wieder haben.
Ich hab ihm dann angeboten, dass er mir den Recorder wieder zurück
schickt und er im Gegenzug den Auktionsbetrag plus die Reparaturkosten wieder überwiesen bekommt.
Daraufhin schrieb er mir wieder, dass er den Recorder behalten will, sonst hätte er ja wieder keinen und besteht auf die Zahlung der Reparatur von 40.- €
Wie soll iczh mich hier nun korrekt verhalten ?
Ich sehe nämlich nicht ein die Rep. zu zahlen und er behält den Recorder. Mein Angebot lautet nach wie vor, Ware zurück dann Geld zurück.
Bin auf Eure meinung dazu gespannt.