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Code zur Personalisierung
Letzter Eintrag 17 Mai 2004 12:29 von obstbrenner. 14 Antworten.
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obstbrennerBenutzer ist Offline
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10 Mai 2004 11:30
    Hallo Leuts!

    Bin gerade mal an die Personalisierung der Anschreiben im Layoutdesigner beigegangen.

    Bislang gibt es da ja so tolle, nicht gerade individuelle Ansprachen wie:

    Sehr geehrte(r) Firma Wiechmann,

    oder entsprechend:

    Sehr geehrte(r) Herr Wiechmann,

    Für alle, die es noch nicht gemacht haben, hier ist mal der Kot
    für eine individuelle Ansprache:

    if(Contains(VRECH_ANREDE,"Frau"),'Sehr geehrte',if(Contains(VRECH_ANREDE,"Firma"),'Sehr geehrte Damen und Herren der ','Sehr geehrter ')) +VRECH_ANREDE + " "+Atrim$ (VRECH_FIRMA2)+","


    Hier einfach rauskopieren und in den Rechnungs- oder Mahntext eingefügt, dann gibt es ein sauberes "Sehr geehrte Frau Wiechmann!"

    Wenn es ein Herr ist gibt es ein "Sehr geehrter Herr Wiechmann"

    Bei einer Firma heißt es "Sehr geehrte Damen und Herren der Firma Wiechmann"

    (Ich weiß das Du den Code abschreiben kannst und Du das schon tausendmal gemacht hast und dabei niemals Fehler machst! Ich glaub es auch. Tu es trotzdem nicht! Markiere es und kopiere es!)



    @auktionsbuddy
    Klopp das doch mit ins nächste update!
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
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    10 Mai 2004 05:11
    Original von obstbrenner
    @auktionsbuddy
    Klopp das doch mit ins nächste update!


    Aber nur, wenn bei leerem Anrede-Feld alles beim alten bleibt. Ich habe nämlich absolut keine Lust jeden Adressdatensatz zwangsweise manuell nachbearbeiten zu müssen
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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    10 Mai 2004 06:51
    Moin mercy!

    Das mit dem leeren Feld habe ich tatsächlich nicht mit berücksichtigt, da gibt es dann ein "Sehr geehrter"

    Da mußt Du mir noch mal auf die Sprünge helfen, wie das denn idealerweise aussehen soll.
    Wenn wir beim "Wiechmann" auf dem 2. Variablenfeld bleiben, lautet die Anrede momentan bei leerem Anrede Feld:

    "Sehr geehrte(r) Wiechmann"

    Das ist ja auch nicht gerade die ideale Ansprache.

    Idealerweise wäre dann ja wohl:

    Sehr geehrter Herr/Frau Wiechmann

    oder

    Sehr geehrte Damen und Herren

    oder was meinst Du?
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    mercyBenutzer ist Offline
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    10 Mai 2004 06:57
    Moin, moin,

    für mich ist es nicht ganz so schlimm, da ich es ganz anders und weniger förmlich mache:

    Hallo %Name1% %Name2%,

    und dann geht es mit dem "Sie" weiter.
    Klingt zwar bei einem Firmennamen etwas blöd, aber das finde ich dann auch nicht weiter schlimm.


    Grundsätzlich finde ich Deine Idee aber gut.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    10 Mai 2004 09:22
    @mercy

    Ich hoffe wir haben uns hier nicht falsch verstanden:

    Ich meinte die Einträge in der auszudruckenden (!) Rechnung und in der Mahnung im List&Label Designer!

    Da lauten die Variablen VRECH_FIRMA1 und VRECH_FIRMA2 etc.

    Eine Zahlungserinnerung mit Hallo "Vorname + Nachname" zu beginnen finde ich doch schon ein bischen komisch.
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
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    10 Mai 2004 09:54


    OK, streich meinen letzten Beitrag aus Deinem Gedächtnis.
    Sorry, war ein langer Tag
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    obstbrennerBenutzer ist Offline
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    10 Mai 2004 09:58
    Wo wir gerade dabei sind:
    Ist es eigentlich noch niemandem aufgefallen, daß die im AB enthaltene Standardmahnung von der mangelhaften Anrede mal ganz abgesehen vollkommen für die Tonne ist??

    Hat denn noch niemand hier mal eine schriftliche Mahnung ausgedruckt?? (Gebs ja zu - wollte das heute auch das erste mal machen- komisch eigentlich)

    In einer Zahlungserinnerung MUSS (!) noch einmal aufgeführt sein was man genau anmahnt!! Es reicht nicht aus das man hier schreibt:
    Rechnung Nr. 012345 Betrag: XXX€ vom soundsovielten.
    Da müssen die Artikel noch mal benannt sein.
    Ist ja auch sinnvoll! Wie soll ein Kunde, der die Rechnung verschlampt oder gar nicht bekommen hat wissen um was es da genau ging??

    Ich dachte das ich das ja schnell geändert bekomme indem ich einfach die Standardrechnung etwas umändere.
    Aber Pustekuchen! Die Variablen sind nicht austauschbar!
    So ein Sch***!

    Unter Projekt/Benutzervariablen kann ich auch keine neuen Variablen (bzw. die aus der Rechnung) neu einfügen!!

    Weiss irgendwer Rat???
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
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    11 Mai 2004 07:08
    Original von obstbrenner
    In einer Zahlungserinnerung MUSS (!) noch einmal aufgeführt sein was man genau anmahnt!! Es reicht nicht aus das man hier schreibt:
    Rechnung Nr. 012345 Betrag: XXX€ vom soundsovielten.
    Da müssen die Artikel noch mal benannt sein.


    Guten Morgen Andreas,

    anscheinend reicht es doch aus. Von den paar Erinnerungen, die ich bekomme sehen mind. 50 % genau so aus. Da wird dann nur die Rechnungsnummer genannt, da man ja davon ausgehen sollte, dass Rechnungen nicht weggeschmissen werden.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    11 Mai 2004 07:52
    Moin allerseits!
    Moin mercy!

    Ich meine Du irrst. Folgende Anforderungen werden an eine Mahnung gestellt:

    · Die Mahnung muss nach Fälligkeit erfolgen.
    · Die Aufforderung zur Leistung muss bestimmt und eindeutig sein.
    · Die konkrete Summe muss genannt werden und es muss zum Ausdruck gebracht werden, dass das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt sein muss, wenn der Schuldner weitere kostenträchtige Schritte vermeiden will.

    Die Mahnung soll den Gemahnten instand setzen, ohne Zeitverlust, der bei Zweifeln über die Rechtslage entstehen kann, tätig zu werden.

    Hieraus ergibt sich, daß die Forderung genau beschrieben werden muss!
    Es ist ja tatsächlich durchaus möglich, das eine Rechnung mal abhanden kommt.

    Darüber hinaus muss eine Mahnung vorlagefähig sein, d.h. ich muss sie - falls z.B. Mahnkosten entstanden sind - auch beim Finanzamt einreichen können.
    Hierbei ist es aber wiederum erforderlich, daß die Artikel einzeln beschrieben werden!!!

    Die im AB mitgelieferte Mahnung im List&Label ist also in mehrfacher Hinsicht schlichtweg für die Tonne.
    Das Ganze wäre ja nicht so schlimm, wenn man es wenigstens ändern könnte.

    Geht ja aber nicht.
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
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    11 Mai 2004 08:01
    Ich war am Donnerstag auch so geschockt, dass ich das ganze Wocheneende darüber nachgedacht habe - und dann das Layout ein wenig geändert habe. Erstmal einen LANGEN FETTEN Text rein - damit die Leute mal so richtig Bescheid bekommen

    Aber Du hast Recht - die Artikel sollten eigentlich aufgeführt werden
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    mercyBenutzer ist Offline
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    11 Mai 2004 09:31
    Ich finde, man sollte das von 2 Seiten sehen.
    [list=1][*]rein subjektiv betrachtet hast Du vollkommen recht. Wenn alle Einzelheiten in der Mahnung enthalten sind hat man letztendlich weniger Arbeit, da es weniger nachfragen gibt. Der Kunde kann sofort nachvollziehen um was es geht und entsprechend reagieren.[*]objektiv / rechtlich betrachtet sehe ich es aber absolut anders: Der Kunde hat eine rechnung erhalten. Rechtlich gesehen hat er also Kenntnis über die Einzelheiten und kann sie durch einen Blick auf die in der Mahnung genannte Rechnungsnummer nachvollziehen.
    Rechtlich gesehen gilt die Rechnung spätestens 3 Tage nach dem Versand als zugestellt. Punkt! Fakt! Was der Kunde anschl. mit der Rechnung macht ist nicht Dein Problem. Du sendest doch bei Deinem Schriftverkehr mit Kunden, Lieferanten oder Behörden nicht auch immer Kopien des gesammten vorangegangenen Schriftverkehrs mit, weil Dein Gegenüber evtl. etwas davon verlegt oder weggeschmissen hat. Es ist durchaus legitim sich auf vorangegangen Schriftverkehr zu beziehen. Und das macht man mit Nennung der Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag.[/list]

    Wie gesagt, je ausführlicher umso besser, das ist schon klar, aber zwingend notwendig: Nein!
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    11 Mai 2004 04:54
    Mahnomahn!

    Mahnt doch Torsten mal an - es gibt nix schöneres als eine mahngelhafte Mahnung anzumahnen...

    Da ich noch nie nicht die gedruckte Mahnung verwendet habe, stelle mer uns janz dumm:

    Warum nicht die Rechnung modifizieren und als Mahnung abspeichern?
    Gruss von

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    12 Mai 2004 09:06
    @bernd

    a - ist wirklich komisch - anscheinend wird die gedruckte Mahnung ja wohl überhaupt nicht verwendet.

    Das mit dem Rechnungstext für die Mahnung war genau das, was ich auch schon als Lösung hatte.

    Nur leider geht da nix!

    Wenn man im AB auf Mahnung klickt werden ausschließlich die Variablen für die Mahnung freigegeben. Wenn die aus der Rechnung sich im List&Label editor, befinden können diese Variablen nicht zugeordnet werden und bleiben leer!

    Das ist der allergrößte Nachteil am List & Label!
    Da müßte Thorsten tatsächlich noch mal ran!
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
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    12 Mai 2004 09:30
    Andreas: "ist wirklich komisch - anscheinend wird die gedruckte Mahnung ja wohl überhaupt nicht verwendet."

    Tja - der AB-User mit seiner perfektionierten Auktionsabwicklung wird eben mit einem marginalen Mahnstand belohnt.

    Wenn man mal ausrechnet, wieviele Arbeitsschritte und wieviel Prozent mehr Zeit draufgeht, wenn mal einer nicht pünktlich zahlt, dann fällt es schwer, solchen unsicheren Kantonisten auch noch eine 55-Cent-Marke hinterherzuwerfen. Das kommt mir vor wie der australische Sisyphos, der sich einen neuen Bumerang gekauft hat und nun versucht, den alten wegzuwerfen.

    Tatsächlich - ich wußte demnach auch nicht, wie der AB mit den Variablen bei der gedruckten Mahnung umgeht.

    Ich würde dann folgende Lösung wählen:

    Mahnvordrucke mit dem entsprechenden Text ausdrucken. Der Text

    "1. Mahnung vom .... Leider ist bis heute noch blabla erwarte ich bis zum .... Mit feindlichen Füßen Unterschrift"

    wird an der Stelle platziert, wo im Rechnungsvordruck Platz ist und die Pünktchen von Hand ausgefüllt. Auf diesen Mahnvordruck drucke ich dann die Rechnung.

    Dann fehlt uns im AB natürlich der Mahn-Status. Aber das kriegen die Heimwerker auch noch hin.

    Vielleicht einfach die Mahnung ausdrucken, wie sie jetzt ist - und die Rechnung zur Info nochmal auf die Rückseite?

    Was für ein Aufwand, was? Ich neige nach wie vor dazu, die Säumigen ebaymäßig abzuwatschen und zu vergessen. Zumindest dann, wenn mit der Emailmahnung nichts erreicht wurde.
    Gruss von

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    17 Mai 2004 12:29
    @mercy

    Bzgl. des Mahntextes oder besser der Wertung hierzu haben wir unterschiedliche Meinungen, ist ja aber auch egal.

    Was ich nicht egal finde ist die Tatsache, daß alle Vorgänge, die auszudrucken sind, sich auf einem Entwicklungsstand des "Buddy-Devon" befinden. (Die "Urgesteine" werden sich vielleicht erinnern, es war vor vielen, vielen hunderten von Softwarejahren, als der Buddy - sich aus einem schleimigen Gehirnfurz entwickelnd - Gestalt annahm und aus der Programm-Ursuppe der Foxpro Codierung sich erhebend das Ebay-Land betrat.)

    Tja und genau seit diesem Tage hat sich hinsichtlich der auszudruckenden Texte null komma nix geändert!
    Während man sich täglich an den schön anzupassenden e-mails erfreut, ist hier die Evolution schlichtweg stehengeblieben.

    Man kann immer noch keinen Englischen Rechnungstext anlegen, keinerlei Veränderungen vornehmen etc.

    @Bernd

    Was für ein Aufwand, was? Ich neige nach wie vor dazu, die Säumigen ebaymäßig abzuwatschen und zu vergessen. Zumindest dann, wenn mit der Emailmahnung nichts erreicht wurde.


    Du Seeliger!! Wie gerne würde ich ebenso verfahren.
    Nur leider gehöre ich zu denen, die ebay nur noch für Werbung nutzen!
    Bei hochpreisigen Artikeln macht ebay ansonsten kaum noch Sinn.

    Da kommen dann auch Bestellungen, die noch nicht einmal eine e-mail haben!!
    Und mit dem Vergessen ist auch so eine Sache: Die Leuts haben die Ware (ab $200) ja schon bekommen ;-)


    Jetzt könnt man natürlich sagen: Na ja, das ist ja nun wirklich nur ein Einzelfall!
    Dem ist aber nicht so!! Ad hoc fällt mir z.B. Igel-Max ein.
    Außerdem ist doch die Erweiterung des Buddys durch die Anbindung an ein Shop-System geplant!!

    Allerspätestens dann muß man in der Lage sein, eigene Rechnungs-, Mahnungs-, und Lieferscheine mit unterschiedlichen Variablen definieren zu können!!
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
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