Sonntag, 24. November 2024

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Mitbewerber Bietet selber ?
Letzter Eintrag 30 Aug 2005 02:05 von p.schulte. 38 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
hj-bradenBenutzer ist Offline
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15 Mai 2004 07:52
    Ich habe mal in den letzten Tagen einen Mitbewerber beobachtet,
    der weder ne AGB hat und auch als angeblicher Gewerblicher in den letzten Tagen seine Steuer Nr. nicht mehr angibt, noch hat er ein Wiederruftsrecht angegeben.

    Nun ist mir aufgefallen das fast alle Artikel die er mit 1 Euro einstellt für einen hohen Preis weggehen ?

    Wärend bei mir die gleichen Artikel mit ausfürlicher Beschreibung und Bilder eingestellt fast nur bis kurz über den Einkauftspreis weggehen,
    manschmal sogar noch drunter.

    Hat er wirklich nur Glück oder hilft er selber kräftig nach

    Gibt es da eine möglichkeit das nachzuweisen ? zu beobachten, mir ist bei den Käufernamen nichts aufgefallen

    Seine Festpreisartikel hat er mitlerweile zum Vernünftigen Preis eingestellt, die hat er vorher weit unter Preis verkauft.
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    igel-maxBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 08:56
    Tja hj-braden, das ist der Fenomän Ebay.......

    Ich nenne die ein Beispiel:

    Wir haben ein Artikel bei dem ich auf einen Bestimmten Preis kommen muss.

    Wir stellen ihm auf drei unterschiedlichen weise bei Ebay an.

    1) Artikel Auktion ab 15,00 Euro + 6,95 Porto (Gesamtpreis = 21,95), auf den Artikel wird jedoch geboten und die Auktionen landen teils über 20,00 Euro

    2) Artikel Sofortkaufpreis 19,95 + 4,95 Porto (Gesamtpreis 24,90)
    3) Artikel 24,95 Sofortkaufpreis 24,95 portofrei

    Alle drei Artikel über unsere Firmenadresse mit allen Pi-Po-Pa.
    Was meinst du was sich am meisten verkauft?
    Wohl gemerkt, wir machen auf unsere Seite (mich) Werbung für unseren Shop hier kostete der Artikel bis vor kurzen 19,95 portofrei. (Jedoch fast keine Bestellung und zusätzlich bei allen Auktionen, als Zusatzartikel für 15,00 Euro (auch keine Bestellung) Jetzt haben wir ihm auf 24,95 verteuert (nach dem Erfahrung mit Ebay) und ejhle es läuft....

    Und jetzt kommt der Gipfel, wir verkaufen den gleichen Artikel noch zusätzlich über unsere Privat Adresse teils ab 1,00 Euro, teils, wie die Nummer 1.
    Beide jedoch mit Sage und schreibe 9,80 Porto.

    Und hier ist eine 90% Verkaufsquote

    Ich glaube die Kunden (Könige) wollen Verar.... werden...

    Übrigens es ist nicht nur bei mir, ich habe vor kurzen ein Faltpavillon bei Ebay gekauft, es war als Angebot immer in jede Gruppe oben. Preis Sofortkaufpreis 49,95 + 6,50 Porto.
    Den gleichen bei Auktionen könntest du teil für 80,00 Euro kaufen und dazu noch saftige Porto?????????

    Grüße
    Pauli

    P.S. und bieten auf eigene Artikel? Dann kannst du das Geld gleich Spendieren und nicht den Ebay ins Hals stecken... )


    immer gut und günstig.......
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    snawiBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 09:05
    Ich kann mich da nur anschließen:

    Ein Verkäufer bei eBay bietet einen Toner einer bestimmten Firma für 32,40 EUR (Brutto) an.
    Auf der Händlerliste der Firma kostet dieser Toner aber 36,05 EUR Netto im Einkauf !!!
    Ich verstehe das einfach nicht
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 09:10
    Hallo,

    stell doch mal den Link ins Forum. Wäre doch interessant sich die Auktion anzusehen.

    Gruß Heidi
    Heidis Schatzkiste

    Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero)
    ba-basBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 09:23
    Ich habe so einem Schlumpf letztens diese Mail aus dem ebay Forum geschickt - am Tag drauf waren alle Auktionen gelöscht




    Sie bieten seit geraumer Zeit verschiedene Artikel bei eBay an. Bei Durchsicht Ihrer Angebote ist uns aufgefallen, dass Sie eine oder mehrere wettbewerbsrechtliche Regelungen ignorieren. Dafür können Sie kostenpflichtig abgemahnt werden. Eine Übersicht über Ihre Pflichten finden Sie unter folgendem Link: [URL]http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13[/URL]

    Der Grund unseres Schreibens kann an einer fehlenden Widerrufsbelehrung liegen, Ebay Auktionen sind keine Versteigerungen nach § 156 BGB. (bei gewerblichen Angeboten zwingend erforderlich, bis auf wenige Ausnahmen), oder dass Sie Ihre Angebote als "Privatangebote" kennzeichnen obwohl die Art Ihrer Angebote eindeutig zeigt, dass es sich nicht um Privatangebote handelt. Der bisher erzielte Umsatz (ersichtlich aus Ihrem Bewertungsprofil welches wir bereits gesichert haben) zeigt ebenso eindeutig eine hinreichende Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit. Das ist völlig i.O., nur sind Sie somit auch verpflichtet, Ihre Gewinne bei der für Sie zuständigen Finanzbehörde anzugeben.
    Sie sollten sich hierüber bei Ihrem Steuerberater oder der Industrie- und Handelskammer [URL]http://www.ihk.de[/URL] informieren. Mit diesem Anschreiben bitte ich Sie, Ihre zukünftigen Angebote entsprechend zu kennzeichnen und Ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Auch wenn wir Ihnen dazu eine Frist von 10 Tagen setzen müssen, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als freundlich gemeinten Ratschlag, der Ihnen beim Handeln auf eBay helfen soll.

    Um Schwarzhändlern und Hehlern den Handel auf eBay so schwer wie möglich zu gestalten werden wir folgende Maßnahmen ergreifen:

    - Meldung an das Finanzamt f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen
    - Meldung an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main (WBZ) [URL]http://www.wettbewerbszentrale.de.[/URL]
    - Eintragung in die online Beschwerdestelle der WBZ: [URL]http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2[/URL]
    - Erlass einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung die es Ihnen Untersagt sich weiterhin gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungs- und Auskunftspflichten zu verstoßen.

    Mit dem Programm baywotch [URL]http://www.baywotch.de[/URL] wurden sämtlichen bisherigen Verkäufe registriert und abgespeichert. Diese Daten werden wir den entsprechenden Behörden auf Anfrage zu Verfügung stellen.

    Noch einmal in aller Klarheit: Die angesprochenen Maßnahmen werden wir im Zweifel ergreifen, ob es dazu kommt liegt einzig bei Ihnen. Die WBZ ist selbst bei eBay aktiv und sucht nach unlauteren gewerblichen, vermeintlich privaten, Angeboten. Von der WBZ oder einem "Abmahnverein" werden Sie keine Frist gesetzt bekommen. Dementsprechend sehen Sie dieses Schreiben bitte als Chance an, kostenfrei aus der Sache raus zu kommen. Wir selbst können und dürfen keinerlei Wettbewerbs-, Steuer- oder Rechtsberatung geben. Infos finden Sie unter folgendem Link: [URL]http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13[/URL]
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    igel-maxBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 10:17
    Die Frage ist jedoch was ist erlaub und was nicht?

    Ein Beispiel (noch eins)

    Ich verkaufe unten andren auch Spielgeräte für Kinderrutschen gibt es in Deutschland nur ein Hersteller- meine EK 79,00 Euro + MwSt + Versand (man kann es auch direkt zum Kunden liefern lassen- Ab Werk)
    Die Rutsche kostet bei allem um die 129,00 Euro.. (Versender, Baumärkte und andere)
    Letzte Woche hatte jedoch unsere Baywa eine in Angebot für 99,00 Euro (natürlich, dass der Klettergerüst dazu, anstatt 129,00 Euro dann 159,00 gekostet hat- irgendwie müssen die da ja zurück bekommen.)
    Das beste kommt aber, der Praktiker macht jedoch eine Aktion 20% auf Preise von der Konkurrenz.
    Also, ab ins Praktiker, hier kostet die Rutsche ebenfalls 129,00 Euro, also mussten die mir auf 99,00 gehen und dann noch 20%, macht Summa sumarum 79,20 Euro....(habe gleich 5 gekauft)
    Also, unter EK
    Lidl hat’s vor kurzen ein Aufblasbare Hüpftier von der Firma John inkl. Pumpe für 9,95 mein Preis bei der Firma EK und ich muss ab 3000,00 Euro Bestellen 11,95 (netto) ohne Pumpe...
    UND NUN, wem soll ich Abmahnen?
    Da hilft nur eine keine Rutschen mehr verkaufen und keine Artikel von der Firma John.
    Gleiche gilt übrigens auch zum Beispiel für BOBY- Car- der war bei Lidl inkl. Schutzschuhen für 29,95 VK meine EK ohne Schutzschuhen 26,95 also????
    Dann habe ich für mein Sohn auch eine gekauft....
    Ich glaube hier machen Sie dich Firmen selber Pleite....

    Grüße
    Pauli


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    snawiBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 10:54
    Original von igel-max
    Ich glaube hier machen Sie dich Firmen selber Pleite....


    Genauso ist das und damit krankt die Wirtschaft und kann sich so nie erholen
    Sveni
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    ba-basBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 01:18
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    hj-bradenBenutzer ist Offline
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    15 Mai 2004 03:11
    Original von charlieheidi
    Hallo,

    stell doch mal den Link ins Forum. Wäre doch interessant sich die Auktion anzusehen.

    Gruß Heidi


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl...=3&rows=50
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    igel-maxBenutzer ist Offline
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    16 Mai 2004 06:33
    Also, hj-braden, das wir schwierig..

    Dein Kumpel bietet Ware wirklich unter Preis, jedoch ebenfalls für Normalpreis (159,00 Euro), dass die andere Auktionen ab 1,00 Euro teils für 40,00 Euro weg gehen ist sein Problem und irgentwanmal wird der schon selber draufkommen. Das man auf dieser weiße für normalen Preis nicht verkaufen kann.
    Mit dem Abmahnung werde ich, aber vorsichtiger, da er obwohl es Verboten ist in Artikelstandort seine Internet Adresse stehen hat (hier eventuell Ebay benachrichtigen). Hier können die Leute dann alles nachlesen (außer Datenschutzerklärung). Falls du nicht weiß, wie der Versendet (mit Rechnung und Werbung für Shop, wo man alles lesen kann- dann hast du keine Schanze und bleibst auf deine Kosten sitzen)
    Schau sich die 1000 Powerseller mit 1000 Bewertungen und mehr bei denen steht schon mal fast rein gar nichts, auf Abmahnungen wird dadurch reagiert, dass die dich dann als Kunde sperren. Dadurch kannst du auch keine Artikel kaufen, damit du die Adresse herausfindest. Von Ebay bekommt die Adresse wegen unlaute Wettbewerb sogar kein Rechtsanwalt (falls sich um keine kolossal verbrechen handelt). Und falls du was rein zufälligst kaufst und eine Rechnung bekommst (ist jedoch wirklich eine Ausnahme) dann so wie die Ausschauen sind die als Vorlage bei Finanzamt nicht tauglich...
    Und übrigens, hast du jemals ein Flohmarkt besucht, falls man es noch so nennen kann?
    Auch hier wird kräftig verkauft, ohne Rechnung, ohne Datenschutz, ohne Firmenadresse und und und...

    Grüße
    Pauli

    P.S. Übrigens auf der mich seite steht auch fast alles, ich muss sagen gegen meine Mitbewerber noch ein vorzeige Verkäufer..


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    MaxBenutzer ist Offline
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    16 Mai 2004 11:51
    Hallo HJ-Braden,

    also ich finde keine Steuernummer und auch keinen Vornamen der sehr wohl im Impressum erscheinen muß.

    Ein Impressum hat er garnicht aber unter seine AGB steht seine Anschrift aber ohne Vorname!!!

    Aber tröste dich doch damit das Mitbewerber das Geschäft beleben, sagt man.

    Und lange kann er die Preise nicht so halten.

    Gruß
    Max
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    Gruß
    Max



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    ba-basBenutzer ist Offline
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    16 Mai 2004 02:22
    Wie Mercy schon mal anmerkte und mich damit auch verbesserte - die Steuernummer muss NUR erscheinen, wenn man eine UStId hat!! - so interprtiere ich wenigstens alle dazu formulierten §
    MFG - der Ba-Bas
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    hj-bradenBenutzer ist Offline
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    23 Mai 2004 10:25
    Original von Max
    Hallo HJ-Braden,

    Aber tröste dich doch damit das Mitbewerber das Geschäft beleben, sagt man.
    Und lange kann er die Preise nicht so halten.


    Hallo ja,
    ich habe das nun noch ein paar Tage beobachtet und er macht devinitiv mit seinen Auktionen Verluste und die kann er unmöglich mit den paar Artikel die er per Sofortkauf loswird auffangen.

    Auch wenn er wie ich beobachten konnte seine Auktionen mit höherem Endpreis enden ( als bei meinen ) reicht es nicht

    Auserden sehe ich daran das er bestimmt noch keine Ebayrechnung erhalten hat

    Er keine Ahnung hat das er am ende des Jahres 16% an unser allseits geliebten Herrn Eichel abgeben muss.
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    hj-bradenBenutzer ist Offline
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    27 Mai 2004 07:08
    die ersten haben sich jetzt beschwert

    Neutral: Hatt alles geklappt liegt halt keine rechnung zwecks Garantie bei
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    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
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    27 Mai 2004 11:46
    Original von igel-max
    Und jetzt kommt der Gipfel, wir verkaufen den gleichen Artikel noch zusätzlich über unsere Privat Adresse teils ab 1,00 Euro, teils, wie die Nummer 1.
    Beide jedoch mit Sage und schreibe 9,80 Porto.

    Und hier ist eine 90% Verkaufsquote

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    Hallo,

    ich muß ganz ehrlich sagen, dass es im Moment äußerst "bescheiden" bei mir läuft. Wenn ich recht überlege ist das so, seitdem ich mein Auktionslayout geändert habe, und die Widerrufsbelehrung unter jede Auktion setze. Die Leute scheinen echt von gewerblichen Verkäufern abgeschreckt zu werden.

    Ich überlege tatsächlich, ob ich die Widerrufsbelehrung nicht tatsächlich wieder streiche oder evtl. durch einen entsprechenden Button ersetze. Auch wenn das rechtlich nicht gerade einwandfrei ist, aber was nützen mir rechtlich sichere Auktionen, wenn meine ohnehin schon schlechte Quote von 40% auf 10% sinkt?
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    snawiBenutzer ist Offline
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    27 Mai 2004 12:22
    Also an diesem Punkt muß ich Dir mal Recht geben.

    Auch ich bilde mir ein, einen Verkaufsrückgang zu haben, seitdem ich die Wiederrufsbelehrung unter die Auktion gesetzt habe

    Ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, da der Kunde sich ja eigentlich, wie in Mamas Schoß fühlen müßte, aber dies ist vielleicht ein eBay-Phänomen
    Sveni
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    MaxBenutzer ist Offline
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    27 Mai 2004 01:32
    Hallo,
    also ich denke erstens möchte der Kunde das Gefühl haben privat zu Kaufen, weil er dann ein Schäppchen erwartet.

    Auf den zweiten Blick wird er dann sehen das er doch bei einem Händler kauft, dann ist aber sein Interesse schon geweckt und er kauft.

    Also macht es ihm mit dem zweiten Blick nicht so einfach und schreibt so wie ich es mache, unter jeder Auktion.

    Mit abgabe eines Gebotes bestätige ich die Ebay mich Seite gelesen zu haben.

    Ließt fast keiner egal aber dort steht dann alles was der Gesetzgeber verlangt.

    Übrigens ist das in einem normalen Internetshop auch so da muß der Kunde erst Bestätigen die AGB s gelesen zu haben, dies mit einem Klick Betätigen, sonst wird er überhaupt nicht zur Endseite weitergeleitet.

    Gruß
    Max
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    Gruß
    Max



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    ba-basBenutzer ist Offline
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    27 Mai 2004 01:55
    @ max - so weit so gut - aber ohne Impressum und ohne einen AUSDRÜCKLICHEN DICKEN Hinweis auf ein Widerrufsrecht werden Dir bei erstbester Gelegenheit die Abmahnungen ins Haus flattern...
    MFG - der Ba-Bas
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    MaxBenutzer ist Offline
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    27 Mai 2004 02:36
    Hallo Ba-bas,

    Wenn ich in meinem Auktionstext schreibe das meine AGB, s auf meiner mich Seite stehen,
    versehen mit einem kleinen aber erkennbaren Link zu meiner mich Seite, und die Kunden bitte erst da zu klicken da dort meine AGB s stehen und das sie mit dem Kauf betstätigen das sie diese Seite gelesen haben, ist das gesetzlich okay.

    Dann habe ich meine gesetzlichen Anforderungen für Wiederverkäufer im Internet Fernabgabe usw Gesetze doch geschrieben.

    Wenn der Kunde zu bequem ist diese Seite zu lesen na dann ist es doch seine Sache.

    Und meißt ist er zu bequem denn täglich kommen Anfrage wie: Ich benötige Ihre Kontodaten. Wie lange dauert die Außlieferung usw. daran sieht man das die Kunden überhaupt nicht lesen.

    Ich biete sofort Versand an steht auf meiner Michseite und in der Artikelbeschreibung, soll heißen wenn der Kunde mir in einer E-Mail bestätigt das der Betrag eingezahlt bzw überwiesen wurde liefer ich sofort aus. Dann hat er seine Ware wenn ich mein Geld noch lange nicht habe, ja was glaubst du wieviele das machen von 20 Verkäufen höchstens einer, weil sie es nicht gelesen haben.

    Sie sind in einem Kaufrausch selbts beim anschließenden Ebay vorgang den Kauf zu bestätigen dort stehen auch die Kontodaten das lesen die nicht die Klicken alles ohne zu lesen zumindestens die Meißten.

    Dazu kommt bei größeren Beträgen manchesmal noch die Kaufreue die hat fast jeder Kunde der schnell klickt das ist so Kundenpsychologie.

    Aber das ist ein anderes Thema

    Ja und solange sie Bezahlen schreibe ich noch einmal eine vorgefertigte Email mit meinen Kontodaten wenn es sein muß auch drei mal.

    Gruß
    Max

    Natürlich muß das Impressum auf die Michseite das ist unbetritten.
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    Gruß
    Max



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    ba-basBenutzer ist Offline
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    27 Mai 2004 03:16
    Hi Max
    Du liegst da aber wirklich vollkommen daneben !!
    IMPRESSUM MUSS auf JEDE Artikelseite nicht nur auf die MICH Seite !!
    Und ein Hinweis auf ein vorhandenes Widerrufsrecht MUSS auch auf jede Artikelseite !!

    Dazu gibts nun wirklich genug Gerichtsurteile und auch genug Händler die schon Abmahnungen bekommen haben.
    Und ich habe kein Verständnis mehr für Verkäufer, die sich nicht an sowas halten ! - Wenn man im Internet was verkauft, dann sollte man mindestens die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen. Schon schlimm genug, dass die meisten Leute bei ebay schon überhaupt keine Ahnung vom Steuerzahlen und berechnen haben
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