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gewerbliche Tätigkeit
Letzter Eintrag 14 Mrz 2003 05:18 von mercy. 33 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
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12 Mrz 2003 12:34
    Hallo Leute,
    ausgehend von einem anderen Thread und einer PN mal ein paar Informationen zum Thema gewerbliche Tätigkeit. Es wäre schön, wenn wir das ganze hier mal etwas sammeln und ausdiskutieren. Eine Zusammenfassung werde ich dann mal in mein Brett posten, wenn es so weit ist.
    Also jeder Hinweis und Tipp zu diesem Thema ist hier gerne willkommen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    mercyBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 12:44
    Also zuerst einmal:
    Eine gewerbliche Tätigkeit ist unabhängig von der eigenen Aussage, ob man gewerblich tätig ist oder nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ganz einfach gewerbliche Tätigkeit unterstellt.</ul><li>Da ist zunächt einmal die Gewinnerzielungsabsicht<li>Jemand der in relativ kurzer Zeit viele Auktionen durchführt wird auch damit rechnen müssen als gewerblich eingestuft zu werden.<li>Tauchen bei einer Prüfung regelmäßig Einnahmen auf die nicht aus Nichtselbständiger Arbeit sind,(bzw. einer der anderen Einkunftsarten) wird das FA von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen.</ul>
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    mercyBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 12:50
    Was ist zu tun?

    Also zunächst einmal reicht es vollkommen aus zur zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, genauer gesagt zum dortigen Ordnungsamt, zu gehen. Hier beantragt man einen Gewerbeschein. Man sollte sich aber genau erkundigen, was man dort als Gewerbe einträgt. Kostenpunkt liegt zwischen ca. 20-30 EURO.
    Alles andere kommt dann eigentlich von selbst. Das FA wird einen Erfassungsbogen schicken, mit dem man am besten zum Steuerberater o.ä. geht. Besser ein paar EURO an den Stb. als später ein großer Haufen ans FA.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    mercyBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 12:58
    Umsatzsteuer
    Zunächst einmal: es gibt keine Mehrwertsteuer, sondern nur Umsatzsteuer!
    Von allen Ausgaben, die man in Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit hat kann man, sofern sie berechnet wird, die Umsatzsteuer geltend machen. Das heisst also, dass man sie vom FA erstattet bekommt. Im Gegensatz dazu muß man von allen Einnahmen grundsätzlich auch Umsatzsteuer abführen. Dies geschieht, je nach Umfang der Tätigkeit, entweder mtl. / 1/4jährlich oder jährlich. Ab einer bestimmten regelmäßigen Höhe muß man gegebenfalls eine Umsatzsteuer vorauszahlung an das FA zahlen. In diesem Ffall melden die sich aber schon von selbst.

    Portokosten, also Briefmarken und Paketscheine der Deutschen Post, sind von der Umsatzsteuer befreit. Hier erhält man also nichts zurück.

    <h2>wichtigste Regel: Belege sammeln !!!!!!</h2>
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    dagBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 01:58
    Hallo,
    im Amtsdeutsch heißt das, die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung.
    Wenn ich eine Briefmarke bei der Post kaufe für 1,00 EUR kaufe und verkaufe diese weiter, muß ich als Unternehmer auf den VK 1,00 EUR die Umsatzsteuer aufschlagen und diese ans Finanzamt abführen. Handelt es sich beim Käufer um einen Unternehmer, dann holt er sich diese wieder vom FA zurück, ist es allerdings ein Endverbraucher dann hätte er die Briefmarke besser bei der Post gekauft und 16% gespart.

    Das heist wenn ich Bücher verkaufe und hier 7% Ust. berechne muß ich auch die 7% auf die Portokosten aufschlagen, handelt es sich um Ware mit 16% muß ich zwangsläufig 16% auf das Porto aufschlagen.
    Gruß
    Peter
    igel-maxBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 02:17
    Hallo Mercy,
    Bis du jetzt unter die Berater gekommen, ich staune nicht schlecht wer sich alles Selbstständig macht und nicht einmal die Grundsätze kapiert.
    Grüße Pauli

    Wiederholte Beitrag
    Hallo an alle ,

    Ich verstehe die Welt nichts mehr???
    Was redet Ihr da für ....
    Wenn ich eine Rechnung schreibe, egal wie ob man bei Porto die „ Umsatzsteuer“ mit 16% berechnet oder nicht.
    Deine Rechnung kann so aussehen
    Ware 100,00 Euro (netto) 116,00 Brutto
    Porto 4,10 (brutto) ohne MwSt wenn Ihr wollt.
    Ist auf deinen Konto 120,10 Euro Aufgetaucht und jetzt kommt...
    du buchst 120,10 und hierfür zahlst du die Umsatzsteuer zurück also auch aus dem Porto.
    Kapiert.....
    Auch wenn Ihr guten eine Rechnung völlig ohne MwSt schreibt und als Kaufmann bei Finanzamt vorliegt werden hierfür 16% bzw. für Bücher 7% abgezogen.
    Und noch was falls du Charlieheidi die MwSt monatlich aufgibst liegt wirklich an dir.
    Finanzämter haben die natürlich lieber jeden Monat da man fast immer nachzahlt.
    Ich zahle sie Quartal (Firma mit 16 Arbeitern) und kann mit dem eingenommen Geld noch Arbeiten.
    Grüße
    Pauli
    Vergisst nicht auf den neun Rechnungen sollte immer Ihre Steuernummer stehen ansonsten kann eventuell der Partner (zwischen Kaufleuten) die Umsatzsteuer verweigern.
    Falls ich mich täusche. Lasse ich mich gerne Beraten


    immer gut und günstig.......
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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 04:00
    Hallo!

    @Peter

    Auf reine Portokosten, die mit der Deutschen Post AG zusammenhängen, zahlst du keine USt. Du musst dieses Porto aber einzeln in der Rechnung ausweisen. Beim Finanzamt zählt dieses Porto als Durchlaufposten.
    Versendest du mit einem anderen Dienstleister als der Deutschen Post, bekommst du von dort auch eine Rechnung mit UST., dann kannst du auch für diese Portokosten UST. absetzen.
    Die von dir angesprochene Nebenleistung bezieht sich nicht auf die reinen Portokosten der Post AG, sondern auf Vesandpauschalen, Verpackungskosten usw. Das heißt wenn du das Porto nicht getrennt in der Rechnung ausweist, sondern in den Pauschalen versteckt hast, führst du Umsatzsteuer für das Porto mit ab, kannst den Einkauf von Briefmarken usw. aber nicht absetzen, (dies sind Informationen eines Außenprüfers beim Finanzamt).

    Gruss Heidi
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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 04:09
    Hallo!

    @ igel-max

    Die monatliche Abgabe der Vorsteueranmeldung habe ich mir nicht ausgesucht, sondern wird inzwischen bei allen neuen Gewerbeanmeldungen dem Jungunternehmer vom Gesetzgeber her vorgegeben.

    Auszug aus einem Schreiben meines Finanzamtes:
    "Gemäß es neuen § 18 Abs. 2 Satz 4 Umsatzsteuergesetz ist bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nunmehr gesetzlich vorgeschrieben, dass unabhängig der voraussichtlichen Steuerschuld im laufenden Kalenderjahr (sowie im folgenden Kalenderjahr) monatlich Voranmeldungen abzugeben sind."

    Lt. Aussage von ralf in einem anderen Thread gilt diese Regelung für alle Gewerbeanmeldungen ab 01.02.2002.

    Nach Ablauf dieser Vorgabe kann ich wählen, ob ich monatlich, vierteljährlich oder jährlich melden will.

    Gruss Heidi
    Heidis Schatzkiste

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    12 Mrz 2003 04:43
    Hallo alle!

    @charlieheidi
    Genau was du hier über die Mwst. der reinen Post Portokosten berichtest, hat mir auch das FA am Telefon erzählt!
    Da frage ich mich allerdings nun, macht es noch Sinn die Belege der Portokosten zu sammeln, wenn ich eh nichts davon absetzen kann?

    Betreffs Umsatzsteuervoranmeldung, ist es vielleicht besser ich frage da mal beim Finanzamt selbst nach oder denkt Ihr die melden sich schon von alleine? Obwohl ich aber gelesen habe das diese Umsatzsteuervoranmeldung eine "Bringschuld" ist. Gewerbe läuft bei mir nebenberuflich seit 10/02 und habe noch keine Voranmeldung abgegeben! Hoffentlich gibt das kein Ärger

    Grüße
    Dirk
    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 05:20
    Hallo Dirk,

    ich hatte zum 01.08.2002 angemeldet. Das Schreiben mit den Vordrucken für die Umsatzsteuervoranmeldung bekam ich Mitte November 2002. Vielleicht dauert es ja bei deinem Finanzamt etwas länger.

    Es ist ja nichts dabei, dort einmal anzurufen und nachzufragen.

    Sammeln würde ich die Belege schon, denn die Buchführung muss lückenlos sein. Auch wenn du für Porto nichts absetzen kannst, gehören die Belege mit in die Unterlagen.

    Gruss Heidi
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    12 Mrz 2003 05:28
    Zum Thema USt und Post-Porto:

    Dieses Thema taucht ja immer wieder auf. Es wäre wirklich sehr sehr nett, wenn mir jemand eine schriftliche Quelle für die von Heidi geäußerte These nennt, daß auf das anderen in Rechnung gestellte Postporto keine USt anfällt.
    Eine telefonische Bestätigung an Dirk reicht mir da nicht.

    Wo steht, daß §10(1) Satz 2 UStG nicht gilt?

    Wenn mir das jemand belegen kann, glaube ich es vielleicht auch. Schon mal vielen Dank im voraus

    @Dirk: Du MUSST die Belege für die Portokosten sammeln, da es ja Ausgaben/Aufwendungen sind, die Du in Deiner EÜR oder Bilanz angibst. Würde ich zumindest machen, um den Gewinn zu schmälern.

    Viele Grüße sendet
    Jens
    mercyBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 05:32
    Original von charlieheidi
    Auch wenn du für Porto nichts absetzen kannst, gehören die Belege mit in die Unterlagen.

    Gruss Heidi


    Hallo Heidi,
    ich habe es Dirk auch schon in einer PN mitgeteilt.
    In obigen Zitat steckt jetzt ein Fehler, den Du aber im Grunde genommen schon selbst beantwortet hast. Die Antwort lautet "absetzen" und bezieht sich nämlich nicht auf die Umsatzsteuer, sondern auf die Einkommenssteuer. Jede betreibsausgabe senkt nämlich die Einkommenssteuerlast, ergo: Alles sammeln, was an Ausgaben so anfällt. Der Steuerberater oder das FA streichen von selbst, was nicht reingehört .
    Es wäre ja wohl mehr als ärgerlch, für einen durchlaufenden Posten auch noch Einkommenssteuer zu zahlen
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    snawiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 05:42
    Hallo Dirk,
    ich habe mich am 1.11.2002 selbstständig gemacht.
    Ich bin aber sofort zum Finazamt gegangen und habe dort mit dem Zuständigen die Unterlagen ausgefüllt.
    Die haben sich zwar (so kam es mir vor), ein weig gestört gefüllt, aber mit ein bißchen "Schmalz" ging das dann schon.
    Also ich rate Dir dringend, warte nicht auf irgendwelche Post, sondern geh´ selber hin. Sei nett zu den Leuten und stell Dich ein wenig unwissend.
    Auch Beamte sind nur Menschen und haben manchmal auch ein Herz.
    Aber nimm es selbst in die Hand.
    PS: Hier eine Freeware, einfach in der Bedienung und mit wertvollen Ausdrucken für die Steuer, sogar das komplett ausgefüllte Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Fomular. Habe nachgefragt und diesen Ausdruck kannst Du auch so, wie er ist abgeben. Allerdings bin ich inzwischen noch einen Schritt weitergegangen und versende die Vorausmeldung elektronisch, absolut unkompliziert über Winston.
    Hier die Links:

    EasyCash&Tax
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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 06:17
    Hallo ,

    @ Mercy: Alles klar, natürlich meinte ich nicht die Ust., sondern denJahresabschluss für die Einkommmenssteuer.

    Gruss Heidi
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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 06:19
    Hallo,

    @ Jens: Diese Aussage bezgl. der Portokosten im Zusammenhang mit der Deutschen Post AG hat ein Außenprüfer meines Finanzamtes getätigt, mit dem ich gesprochen habe. Wo es steht kann ich dir nicht sagen.

    Gruss Heidi
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    d.sinclairBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 06:44
    Hallo,

    @Snawi:
    Was machst du mit den Belägen, wenn du die Steuer elektronisch versendest ?
    Schickst du die mit der Post nach ?
    Wenn ja, die Originalen oder Kopien ?

    Danke schon mal im Vorraus für die Antwort.

    mfg
    Sinclair
    mfg

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    snawiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 07:22
    Hallo Heidi,
    nein, ich schicke nichts (in blattform) mehr zum Finanzamt.
    Wenn Du die Umsatzsteuervoranmeldung per Winston verschickst, wird gleichzeitig ein Ausdruck gemacht. Diesen hefte ich dann zusammen mit den Rchnungen usw. des abgeschlossenen Monats ab und fertig.

    PS: Ich finde es "MegaSuuuper", dass wir hier so eine Diskussion führen und sich so viele dran beteiligen.
    Ich glaube, dass hilft uns wirklich allen.
    Danke an alle, die hier mitmachen !!!
    Sveni
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    Short-PriceBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 08:04
    Hallo Svenni und der gesamte Rest!

    Ich liebe das Internet und seine Foren! Zu (fast) jeder Frage hat meist mindestens einer ein Antwort! Super!

    Jedenfalls danke für deine 2 Links zu den Programmen!
    Werde das gleich mal ausprobieren! Das man das natürlich auch online hinschicken kann erleichtert sicher vieles!
    Nochwas zu diesem Thema! Muß man den Betrag zur Umsatzsteuervoranmeldung selbst überweisen oder ziehen die den vom Konto ab?

    Grüße
    Dirk
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    12 Mrz 2003 08:31
    Hallo,

    @Snawi:
    Was machst du mit den Belägen, wenn du die Steuer elektronisch versendest ?
    Schickst du die mit der Post nach ?
    Wenn ja, die Originalen oder Kopien ?

    Danke schon mal im Vorraus für die Antwort.

    mfg
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    Hallo Sinclair,
    zumindest bei der Umsatzsteuervoranmeldung benötigtst Du keine Belege. Es handelt sich ja, wie der Name schon sagt, um eine Voranmeldung. Die Belege brauchst Du erst am Jahresende mit der Einkommens-, Umsatz- und Gewerbersteuererklärung abgeben.
    Auf alle Fälle würde ich zumindest mal mit einem Steuerberater sprechen. Ob man die Erklärungen zum Jahresabschluss nun unbedingt mit Hilfe eines Steuerberaters machen muß halte ich persönlich für zweifelhaft. Zumindest bei geringem Umfang sollte man es lieber mit Stuerhelfern oder wie immer solche Leute sich nennen probieren. Die sind um einiges billiger.
    Glaubt mir, ich weiss wovon ich rede : Meine letzten Erklärungen haben mich ca. 1.400 - 1.800 DM gekostet. Mehr als ich letztendlich erstattet bekommen habe, und dabei habe ich noch selbst gebucht.

    PS: Man, ich hätte nicht gedacht, dass dieser Thread hier so schnell so eine Resonanz findet.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    reibiBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 08:32
    Hallo, Sven.

    >>Sei nett zu den Leuten und stell Dich ein wenig unwissend.
    Auch Beamte sind nur Menschen und haben manchmal auch ein Herz.<<

    M.W. sind die Finanzbeamten zur Beratung *verpflichtet* (und zwar kostenlos, auch ohne "Schmalz". Ob die das wollen oder ob sie keine Menschen sind, spielt dabei keine Geige. Ich hatte nach Beendigungmeines Studiums einen sehr netten Vertreter dieses Standes kennengelernt, der mir klar sagte, was ich noch alles absetzen kann.

    Steuerberater sind zwar etwas teurer, aber dafuer auch etwas kundenfreundlicher. Wenn ein Steuerberater am Ende des Jahres moeglichst viel wieder zurueckholt, kann er dafuer auch was kriegen. Und eine Betriebspruefung ohne einen solchen Fachmann ist wirtschaftlicher Selbstmord...

    OS: Die Steuerberater-Kosten kann man selbstverstaendlich absetzen :-))) (im Folgejahr, versteht sich). Ebenso Fachliteratur und Software rund um Steuern & Co.

    Gruss

    reibi
    sigzehn Mann auf des toten Mannes Kiste -- ho-a-ho, und den Buddy voll Rum...
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