Interessanter ist doch Punkt 2
*** 2. BEI WIEDEREINSTELLUNG GUTSCHRIFT DER ANGEBOTSGEBUEHR ***
Wenn ein Kaeufer unzuverlaessig ist und nicht zahlen sollte,
koennen Sie den Artikel wiedereinstellen. Dabei wurde Ihnen
bisher die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Jetzt wird Ihnen
auch die ANGEBOTSGEBUEHR GUTGESCHRIEBEN. Allerdings NUR beim
ersten Wiedereinstellen. Wenn Sie einen Artikel ein drittes
Mal anbieten moechten, sollten Sie die Funktion:
"Aehnlichen Artikel verkaufen" nutzen. Danach koennen Sie im
Bedarfsfall wieder die Funktion "Artikel wiedereinstellen" nutzen.
BITTE BEACHTEN SIE, dass diese Neuerung fuer alle Angebote
gilt, die seit dem 9. Februar 2004 zum ersten Mal eingestellt
wurden. Lesen Sie auf dieser Seite:
[URL]
http://pages.ebay.de/help/sell/reli...;/URL]weiterfuehrenden Informationen.