Original von chameleon
Sollte man Ebay für diese verlorene Zeit nihct mal irgendwie "abmahnen" können. Ist doch ein Unding, die kassieren und wir haben effektiv weniger Einstellzewit als im Vertrag mit Ebay angegeben.
Chameleon
Lies Dir mal bei Gelegenheit die ebay-AGB sorgfältig durch
Hier mal der Auszug, der die von Dir gestellte Frage betrifft
§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
eBay stellt seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von eBay an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise.
Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der eBay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler etc. ergeben. eBay behält sich weiterhin das Recht vor, seine Leistungen zeitweilig zu beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder.
Um Arbeiten am System durchzuführen, gibt es planmäßige und angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen von eBay nicht erreichbar sind. Diese Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die Sicherheit sowie die Integrität der Server zu wahren, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen der Software und gespeicherter Daten. Auf diese angekündigte Wartungszeit wird die Vorschrift unter 4. nicht angewendet. Angebote, die nach dem Beginn der Wartungszeit enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist.
Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder das Sofort-Kaufen behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze zu Systemausfällen.