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eBay Gebühren wieder holen!
Letzter Eintrag 12 Mrz 2003 12:31 von mercy. 7 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
Short-PriceBenutzer ist Offline
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11 Mrz 2003 10:55
    Hallo zusammen!

    Ich glaube es ist zwar nicht das richtige Forum, aber hier findet man soviel Selbstständige die mit eBay arbeiten wie nirgendwo sonst! Jedenfalls würde ich mich freuen wen ihr einem relativ neugebackenen Selbstständigen ein paar Tips hättet.v

    Jedenfalls habe ich erfahren das man die eBay Gebühren und auch Provision am Jahresende wieder geltend machen kann!
    Wie macht ihr das in der Praxis? Ich habe mit Excel eine Tabelle erstellt wo jeder einzelne Artikel aufgeführt wird, was er im EK kostet, wie hoch er verkauft wurde, wie hoch die Einstellgebühren und die Provisionen sind, die man an eBay entrichten muß!
    Erkennt so eine Liste das Finanzamt am Jahresende an wenn ich die ausdrucke?
    Wie macht ihr das oder holt ihr die gesamten ebay Gebühren nicht zurück?

    Grüße
    Dirk
    mercyBenutzer ist Offline
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    11 Mrz 2003 11:27
    Hallo Dirk,
    wenn Du gewerblich tätig bist sind sämtliche Ausgaben in Bezug auf diese Tätigkeit grundsätzlich steuerlich absetzbar. Du brauchst nur die Rechnung unter Ausgaben buchen und als Beleg mit einreichen.
    Leider kannst Du Dir (z.Zt. noch) nicht die USt. erstatten lassen, da eBay-Deutschland seinen Firmensitz in der Schweiz hat und somit in den Rechnungen keine USt. enthalten sind. Gespräche der Behörden mit eBay laufen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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    Short-PriceBenutzer ist Offline
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    11 Mrz 2003 01:12
    Hallo Mercy!

    Ja das habe ich mir eben auch so gedacht das man alle Ausgaben steuerlich mit absetzen kann!
    Aber wo habe ich denn Belege dafür?
    Gelten meine selbsterstellten Ecell Tabellen? Erkennt das das Finanzamt an?

    Grüße
    Dirk
    mercyBenutzer ist Offline
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    11 Mrz 2003 01:23
    Du erhälst doch Rechnungsmails von eBay.Allerdings weiss ich nicht inwieweit Mails als Rechnung für die ESt. anerkannt werden.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    der_katzeBenutzer ist Offline
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    11 Mrz 2003 02:57
    Hallo Mercy,

    das mit den Rechnungsmails von ebay ist beim FA schon so i.O. Letzlich ist es ja egal, ob Du die Rechnung auf eigenem Papier ausdruckst oder die bei ebay, und Dir das dann per Post zusenden. Dank der EDV werden heute Rechnungen ja nicht mehr per hand erstellt und unterschrieben. Zudem muß ja auch der Geldfluß an ebay dokumentiert werden (Abbuchung oder Kreditkarte), indem entsprechende Bankbelege in Deiner Buchhaltung auftauchen müssen (sonst könnten wir uns ja alle schöne Rechnungen selbst erstellen ;-))

    Grüße
    Marco
    Short-PriceBenutzer ist Offline
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    11 Mrz 2003 08:53
    Hallo!

    @Marco
    Habe mir gerade die einige alte Rechnungen ab Oktober 02 ausdrucken lassen! Läst sich ja gut bei eBay machen!
    Jetzt muß ich also noch alte Kontoauszüge raussuchen wo die Abbuchen an ebay aufgeführt sind und die dann mit zum FA schicken?
    Steht doch aber auch auf der Rechnung das der Betrag XY in den nächsten Tagen vom Konto abgebucht wird! Reicht das dem FA nicht aus?

    Grüße
    Dirk
    igel-maxBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 06:55
    Hallo Leute,

    Eigentlich beschäftigt mich diese Frage seit geräumiger Zeit und ich habe auch mehrmals bei Ebay nachgefragt. (Habe auch nichts sagende Antwort bekommen)
    Ebay beschäftigt laut Pressebericht ca. 400 Mitarbeiter in Deutschland
    (also kein klein Unternehmer) und der Schweiz ist es wesentlich wenige (Falls überhaupt).
    Das mit der MwSt ist nämlich so wenn man die auch nach Ausland bezahlt
    (laut Auskunft von mein Steuerberater und nicht nur er, sowie EU Finanzamt in Saarlouis- hier bekommt man die Ust.Id.Nr.)
    Und nicht daran achtet, das der jenige, wo du die Steuer zahlst eine Ust.Id. NR. hat
    (du solltest sogar auch bei Unternehmern die dir die Nummer angeben prüfen ob die Nummer stimmt) ansonsten passiert nämlich das, dass du die abgeführte MwSt an Deutschen Finanzamt zurück zahlen muss.
    Laut mein Steuerberater ist es auch so, dass man Augen gerade bei Unternehmern aus der Schweiz zudrückt (ich hätte auch ein Provider aus der Schweiz) das aber nur bei niedrigen Beträgen.
    Wenn man überlegt das die „ Power Seller“ ein Umsatz von mehr als 2500 Euro in Monat machen müssen, fehlt ein nicht gerade kleine Betrag an MwSt die man nicht abziehen kann.
    Ob das dem Finanzamt in heutigen Zeiten gefällt ist fraglich???
    Ich habe zur Zeit bei Ebay bis zur Aufklärung jedenfalls eine Pause angelegt, da wenn so was Passiert (MwSt- Zurückzahlung) wird mir das irgendwie zu bunt.
    Grüße
    Pauli


    immer gut und günstig.......
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    mercyBenutzer ist Offline
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    12 Mrz 2003 12:31
    Auf Grund einer PN und da ich der Meinung bin, dass das ganze auch noch andere interessiert führe ich das ganze mal etwas aus, allerdings in einem neuen Thread.
    Moin & Gruß Heinz-G.


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