Short-Price
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10 Mrz 2003 09:00 |
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Hallo und sorry wenn ich noch nen Thread zum Thema Versandkosten eröffne Der Kunde kann bei mir selbst entscheiden ob er den Versand als Päckchen (4,10 EUR) oder als Paket (6,70 EUR) haben möchte! Ich verlange auch keinen Cent mehr. Diese Beträge sind ja bei der Post Mehrwertsteuerfrei, also Brutto=Netto! Muß ich nun in meiner Rechnung die ich dem Kunden mitgebe, bei den Versandkosten die 16% MwSt. aufschlüsseln oder nicht? Wenn nämlich nicht weis ich nicht wie ich die Rechnung mit dem AB erstellen soll! Man hat mir gesagt ich soll einen weiteren Artikel hinzufügen, was dann die Versandkosten sind. Diese Versandkosten werden dann aber mit dem verkauften Artikel als Gesamtnetto bezeichnet, danach kommt die MwSt und dann der Gesamtbetrag! Gut, ich kann jetzt Versandkosten mit 0% MwSt. laufen lassen, dann tauchen die aber trotzdem im Gesamtnetto auf! Könnt ihr mir noch folgen oder ist das jetzt zu umständlich beschrieben? Ich denke wenn ich die gleichen Porto Gebühren wie die Post verlange, muß ich keine MwSt. berechnen, verlange ich jetzt aber eine Versandkosten Pauschale, dann schon! Habe ich das so richtig verstanden? Ich danke und entschuldige mich gleich im voraus Grüße Dirk |
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charlieheidi
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10 Mrz 2003 09:06 |
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Hallo Short-Price,
Portogebühren unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer, Versandkostenpauschalen schon. Du hast es schon richtig verstanden.
Viele Grüsse Heidi |
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Heidis Schatzkiste
Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero) |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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10 Mrz 2003 09:16 |
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Hallo Ihr, auch ich schließe mich Dirk an und habe auch ein Problem damit. Durch meine ausgestellten Rechnungen (die ja die Mehrwertsteuer des Versands auch enthalten) muß ich dafür die Steuer abführen, kann Sie aber nach Versenden des Artikels nicht geltend machen. Also büße ich ja genau diese Steuer ein (bei zig Sendungen ist das ja ein richtiger Verlust) !!! Hier im Forum gibt es doch jede Menge "Vollprofis". Wie macht Ihr das ??? |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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charlieheidi
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11 Mrz 2003 05:06 |
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Hallo snawi,
ganz korrekt wäre es in der Rechnung drei Positionen auszuweisen: 1. Verkaufter Artikel mit MWSt, 2. Porto ohne MWSt, 3. Verpackungspauschale mit MWSt.
Dies mache ich bisher auch nicht. Ich habe mir gestern einige Rechnungen, die bei mir eingegangen sind angesehen. Dabei habe ich festgestellt, dass keine Rechnung die Portokosten enthielt. In jeder Rechnung war von Versandkosten oder Versandkostenpauschale die Rede. Diese Positionen enthielten alle MWST., und zwar die MWST, die auch beim verkauften Artikel angesetzt war. Bei Büchern und Fachzeitchriften 7%, bei Verpackungsmaterial 16%.
Wenn ich mir meine Unterlagen so ansehe, ergibt sich wirklich eine ganz schöne Summe, für die Vorsteuern zu zahlen sind, aber nichts gegengerechnet werden kann.
Ich rufe nachher mal meine nette Dame vom Finanzamt an und frage nach.
Gruss Heidi |
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Heidis Schatzkiste
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charlieheidi
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11 Mrz 2003 06:58 |
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Hallo,
habe eben mit dem Finanzamt telefoniert. Es sieht so aus, dass der Posten Porto grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist, wenn mit der Deutschen Post AG versendet wird. Die anderen Versender, wie UPS, German Parcel usw., weisen in ihren Rechnungen Umsatzsteuer aus.
Wenn die Rechnungen zu unseren Gunsten geschrieben werden sollen, können wir nur das Porto von der Verpackungspauschale trennen, oder wir nehmen den Verlust bei der Umsatzsteuer in Kauf.
Viele Grüsse Heidi |
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Heidis Schatzkiste
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Short-Price
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11 Mrz 2003 10:43 |
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Hallo!
Erstmal danke für Eure Antworten!
@charlieheidi Das ist ja alles ganz gut und schön, aber ich verlange von meinen Kunden bisher keine Verpackungskosten sondern nur die reinen Portokosten! Selbst wenn ich 3 Artikel (1. die Ware, 2. die Verpackungskosten, 3. die Portokosten) erfasse. Muß ich ja nur für Position 1 und 2 (in diesem Beispiel) Mwst. abführen. Aber unterm Strich addiert der AB alle 3 Artikel und nennt diese "Gesamtnetto"! Danach kommt dann die Mwst. und dann der gesamt zu zahlende Betrag! Sicher kann ich das Porto mit 0% ausweisen, aber trotzdem steht es mit in dem Gesamtnetto und verwirrt dann etwas! Verstehst du was ich meine?
Grüße Dirk |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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11 Mrz 2003 11:21 |
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Hallo, einfach gesagt wünscht Du Dir folgende Darstellung:
Warennetto + xy% USt. ------------- = Warenbrutto + Portokosten ------------- = Zahlbetrag
richtig ? |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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Short-Price
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11 Mrz 2003 01:06 |
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Hallo mercy!
Ganz genau so! Denn wenn die Portokosten mit im Netto sind, aber gar nicht mit berechnet werden (die Mwst.) dann verwirrt das alles ganz schön! Ich denke aber so wie ich das gerne möchte scheint das wohl nicht zu gehen oder? Also ist es vielleicht besser ich verlange demnächst eine Pauschale (vielleicht 7 Euro) und das wird dann mit versteuert und dann paßt auch die Rechnungsübersicht.
Grüße Dirk |
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igel-max
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12 Mrz 2003 07:09 |
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Hallo Leute, die jenige die gewerblich verkaufen und bei Finanzamt die Vorsteuer holen, zahlen bei Normalen Postversand drauf. Die Post zieht keine MwSt weg, du muss die jedoch abführen. Also, ein Päckchen kostet am Schalter zwar 4,10 Euro (Brutto) du führst jedoch die 16 % MwSt an Finanzamt ab und bekommst kein Zurück. Grüße Pauli |
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immer gut und günstig....... Igel-Max Spielgeräte- Kindergarten und Schulservice- Objekteinrichtungen |
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Ralf
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12 Mrz 2003 11:27 |
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Hallo alle, ja Pauli hat leider Recht. Im Umsatzsteuerrecht ist geregelt, dass die Nebenleistung den Weg der Hauptleistung geht. Wenn Du bei Ebay gewerblich was verkaufst, ist die Übergabe der Ware an den Käufer die Hauptleistung (umsatzsteuerpflichtig). Das Möglichmachen der Übergabe durch Deinen Versand ist die dazugehörige Nebenleistung. Wenn nun die Hauptleistung umsatzsteuerpflichtig ist, so ist es die Nebenleistung dann auch - egal ob Du als Unternehmer im Einkauf (Porto bei der Post bezahlen)Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer bezahlst oder nicht. So kommt es übrigens auch zustande, dass Heidi auf den Rechnungen Ihrer Lieferanten die Versandkosten mal mit 16% und mal mit 7% Umsatzsteuer ausgewiesen bekommt, je nach Umsatzbesteuerung der Hauptleistung eben. Man sieht, da wo der Staat was davon hat, ist Steuervereinfachung gar kein Problem . Gruss Ralf. |
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Short-Price
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12 Mrz 2003 11:57 |
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Hallo! Hmm das ist ja komisch! Ich habe gestern extra bei meinem FA angerufen und da nachgefragt! Die sagten mir folgendes! Verlange ich die normalen Portokosten der Post (6,70 Paket, 4,10 Päckchen) so muß ich diese nicht in die MwSt. einrechnen weil die eben Steuerfrei sind. Verlange ich aber eine Versandkostenpauschale, so muß ich davon noch Mwst. abführen! Hat mich hier der Finanzamt Mensch falsch beraten oder habe ich da nur was falsch verstanden? In diesem Zusammenhang muß ich gleich mal noch ne "doofe" Frage stellen! Wie funktioniert das mit der Vorsteuer und der Mehrwersteuervorabzahlung? Mir hat das Finanzamt bisher noch keinen Bescheid zugeschickt. Oder muß ich mir den selbst holen? Habe das Gewerbe nebenberuflich seit 10/02 angemeldet. Da diese Themen eigentlich nichts mehr mit dem AB zu tun haben, bin ich euch auch nicht böse wenn ich Antworten als PM bekomme, obwohl ich denke das ich nicht der einzige bin der mit der ganzen deutschen Steuersache nen dicken Hals kriegt! Grüße Dirk |
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igel-max
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igel-max
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12 Mrz 2003 12:05 |
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Hallo Short-Price, Warte mal ab, die von Finanzamt kommen. Bekannte von mit hat sich in Dezember 2002 selbstständig gemacht und bis heute hat er auch nichts von Finanzamt gehört. Vorsteuer ist allerdings dein Bier- du kannst die Monatlich, Quartal oder jährlich abrechnen- das liegt bei dir. Das mit der Post??? Bei Finanzamt nachzufragen ist wie bei dem Gärtner- die wissen teils nicht wo vorne und hinten ist. Wenn du aber die MwSt nicht abführst als Geschäftsmann- dann werden die am Ende des Jahres so oder so nachgerechnet- und das kostet. Grüße Pauli |
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Short-Price
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12 Mrz 2003 12:28 |
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Hallo Pauli!
Danke für deine Info! Jetztverstehe ich auch erstmal was du in einer vorherigen Mail meintest das man als Geschäftsmann bei den normalen Post Portokosten ´draufzahlt. Also werde ich wohl demnächst auch eine Versandkostenpauschale verlangen, um wenigstens nicht bei den Portokosten zwecks Mwst. draufzuzahlen! Und ich dachte grad die vom FA sollten es wissen, schließlich bearbeiten sie auch den Mist! Sehr viel habe ich ja von 10/02 - 12/02 nicht verkauft! Mache es ja vorerst nebenberuflich. Ich lasse in diesem Zeitraum allerdings alle bisher erstellten Rechnungen so wie sie sind (Porto ohne Mwst. berechnet) und werde sehen was das FA sagt! Sollte ich nachzahlen müssen, ist es nicht sehr viel.
Nochwas Pauli, also du meinst wegen den MwSt. Vorabzug brauche ich mich nicht zu rütteln? Die kommen schon von alleine?
Grüße Dirk |
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charlieheidi
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12 Mrz 2003 12:36 |
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Hallo Short-price,
dein Finanzamt hat dir eine richtige Auskunft gegeben, siehe auch meine Antwort weiter oben. Du schreibst, dass du nur die reinen Portokosten berechnen willst. Wie machst du es denn mit der Verpackung? Meine Verpackungen, die ich benötige, muss ich auch einkaufen und dafür bezahlen, und zu verschenken habe ich nichts.
Bezüglich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen schreibt mein Finanzamt folgendes: "Gemäß des neuen § 18 Abs. 2 Satz 4 Umsatzsteuergesetzes ist bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nunmehr gesetzlich vorgeschrieben, dass unabhängig der voraussichtlichen Steuerschuld im laufenden Kalenderjahr (sowie im folgenden Kalenderjahr) monatlich Voranmeldungen abzugeben sind.
Für mich bedeutet dies, dass ich für jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats meine Voranmeldung an das Finanzamt sende.
Jetzt noch eine kurze Anmerkung zu den Rechnungspositionen. Wie ich schon geschrieben habe, wäre die sauberste Lösung beim Verkauf einer Ware drei Positionen in der Rechnung aufzuführen. Dann würde ich für das reine Porto keine USt. ansetzen. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, das der Ansatz von Porto und zusätzlich Verpackung von den Kunden negativ gesehen wird. Setze ich nur eine Position "Versandkosten" in die Rechnung, bedeutet aber das Gleiche wie oben, dann stört es die Kunden nicht.
Deshalb zahle ich im Endeffekt etwas mehr USt. an das Finanzamt, habe aber zufriedene Kunden und keinen Stress mit irgendwelchen Diskussionen bezgl. Verpackungskosten.
Grüsse Heidi |
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Heidis Schatzkiste
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igel-max
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12 Mrz 2003 02:13 |
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Hallo Short Price, Hallo Charlieheidi, Ich verstehe die Welt nichts mehr??? Was redet Ihr da für .... Wenn ich eine Rechnung schreibe, egal wie ob man bei Porto die „ Umsatzsteuer“ mit 16% berechnet oder nicht. Deine Rechnung kann so aussehen Ware 100,00 Euro (netto) 116,00 Brutto Porto 4,10 (brutto) ohne MwSt wenn Ihr wollt. Ist auf deinen Konto 120,10 Euro Aufgetaucht und jetzt kommt... du buchst 120,10 und hierfür zahlst du die Umsatzsteuer zurück also auch aus dem Porto. Kapiert..... Auch wenn Ihr guten eine Rechnung völlig ohne MwSt schreibt und als Kaufmann bei Finanzamt vorliegt werden hierfür 16% bzw. für Bücher 7% abgezogen. Und noch was falls du Charlieheidi die MwSt monatlich aufgibst liegt wirklich an dir. Finanzämter haben die natürlich lieber jeden Monat da man fast immer nachzahlt. Ich zahle sie Quartal (Firma mit 16 Arbeitern) und kann mit dem eingenommen Geld noch Arbeiten. Grüße Pauli Vergisst nicht auf den neun Rechnungen sollte immer Ihre Steuernummer stehen ansonsten kann eventuell der Partner (zwischen Kaufleuten) die Umsatzsteuer verweigern. |
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Ralf
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12 Mrz 2003 02:45 |
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Hallo Pauli, das mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ist eine etwas neuere Regelung und betrifft nur "neue" Unternehmer, die ihr Gewerbe ab dem 01.01.2002 angemeldet haben.
Gruss Ralf |
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igel-max
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12 Mrz 2003 03:35 |
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Wusste ich nicht! Scheinbar will Finanzamt die Ust. so schnell wie möglich haben, bevor sich man wieder anderes überlegt. Ich kenne persönlich kein Unternehmer der auch Quartalmässig die genau nach 3 Monaten abgibt- es gibt doch Schonfristen!!!! Grüße an alle Abenteuere die Selbstständig sind, waren oder möchten Pauli |
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