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Ebay-Gebühr-Gutschrift für nicht verkaufte Artikel
Letzter Eintrag 05 Apr 2004 11:19 von p.schulte. 1 Antworten.
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HansMeiserBenutzer ist Offline
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05 Apr 2004 11:11
    Hallo,

    kann mir einer kurz mitteilen, wie es läuft, wenn ein Artikel, der mit AB eingestellt wurde bei Ebay nicht verkauft wurden.

    Wie bekomme ich dann die Gebühr zurück, die durch den nicht Verkauf entstanden ist?
    Muss ich die Auktion bei Ebay direkt wieder Neu einstellen oder geht das auch über den AB?

    Danke euch

    Gruß
    p.schulteBenutzer ist Offline
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    Posts:1322


    --
    05 Apr 2004 11:19
    Die Einstellgebühr für einen eingestellten und nicht verkauften Artikel bekommt man nicht zurück.

    Du kannst nur über eBay, also nicht über den AB den Artikel noch einmal einstellen. Wenn dann der Artikel verkauft wird, dann wird die erste Einstellgebühr von eBay automatisch gutgeschrieben.

    Falls der Artikel dann aber wieder nicht verkauft wird, dann sind beide Einstellgebühren weg.
    Das ganze geht aber nur 1x, heißt also, nicht 5x einstellen, 4x Gebühr zurück. (alles verstanden ??? )

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