lucky909091
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26 Mrz 2004 10:31 |
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hallo an alle, ich nutze gerade zum ersten mal die mahn-funktion. im fenster "rechnungen" des AB kann man den punkt "ebay mahnung" mit datum eintragen. um eine gutschrift von ebay zu erhalten, muß man ja erstmal über ebay eine sogenannte "zahlungserinnerung" senden. wie wird diese im buddy erfasst?ich glaube, die logische vorgehensweise ist folgende: 1. direkt in ebay "zahlungserinnerung" senden davon weiß der buddy allerdings wohl nichts.... 2. wenn man 10 tage gewartet hat, schickt man die artikelnummer an ebay im "programm für unzuverlässige käufer" 3. an diesem tag trägt man in der buddy-rechnung "mahnung" ein - ja? 4. dann wieder 10 tage warten und dann gutschrift beantragen das problem scheint mir nur, daß die vorgefertigte buddy-email-mahnung bei ebay nicht gewertet wird als "zahlungserinnerung". um also eine gutschrift zu erhalten, muß man wohl beides tun: a) die buddy-mahnung rausschicken damit der buddy es zitlich erfassen kann) b) bei ebay direkt eine zahlungserinnerung senden, damit ebay die tage bis zur gutschrift chronologisch runterzählt. ist das alles so korrekt?ach ja: die zahlungserinnerung von ebay wird über die buddy-mailerkennung NICHT erfasst. ist das ach so korrekt? |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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26 Mrz 2004 10:50 |
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Hi Das ist korrekt - da der Buddy die Daten bei ebay zum Mahnen nicht auslesen kann. Die Zahlungserinnerung im Buddy dient hauprsächlich Deiner Überischt. Ich mahne mit dem Buddy Mahnung 1 und 2 danach kommt die ebay Zahlungserinnerung und dann erst die Gutschrift. Habe ich bisher erst einmal komplett durchziehen müssen |
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MFG - der Ba-Bas ++++++++++++++++++++++++++ Mache den www.kQ-flash.de reicher und kaufe dort Deinen Speicher ++++++++++++++++++++++++++ |
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lucky909091
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26 Mrz 2004 10:53 |
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aha....
und wann gibst du in den buddy das datum "ebay-mahnung" ein?
wenn du die ebay-zahlungerinnerung sendest, oder erst wenn du bei ebay das "unzuverlässige käufer"-programm gesendet hast? |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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26 Mrz 2004 12:00 |
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GArnicht wenn ich von ebay die Gutschrift habe storniere ich im Ab die Rechnung und füge meiner Buchhaltung eine Gutschrift über die Rechnung bei. |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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26 Mrz 2004 01:01 |
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Original von lucky909091 aha....
und wann gibst du in den buddy das datum "ebay-mahnung" ein?
wenn du die ebay-zahlungerinnerung sendest, oder erst wenn du bei ebay das "unzuverlässige käufer"-programm gesendet hast? In dem Moment, in dem Du die Zahlungserinnerung bei Ebay auslöst. Die Zahlungserininerung ist ja eine Mahnung. Nach 10 Tagen kannst Du dann bei Ebay die Provisionsgutschrift beantragen. Im AB funktioniert das folgendermaßen: Wenn Datum Mahn.Ebay + 10 Tage + keine Zahlungseingang dann greift der Filter: Gutschrift beantragen. Allerdings weiss ich jetzt nicht mit Sicherheit, wann der Filter " Ebay-Mahnung veranlassen" greift. Ich meine aber erst nach der 2. erfolglosen AB-Mahnung. Das ist in meinen Augen allerdings etwas spät. Denkbar wäre folgende vorgehensweise: Nach 10 oder 14 Tagen sowohl eine AB-Zahlungserinnerung als auch eine Ebay-Mahnung veranlassen. In der AB-Erinnerung kann man dann ja erläutern, dass man gleichzeitig eine Ebay-Zahlungserinnerung auslösen muß um später evtl. eine Provisionsgutschrift beantragen zu können. Nach weiteren 10 Tagen löst man dann die Verwarnung und anschließend die Gutschrift aus. Wer bis dahin nicht bezahlt, bezahlt in der Regel überhaupt nicht mehr. Und wenn doch, gibt es bei eBay die Möglichkeit die Verwarnung zurückzunehmen. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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lucky909091
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26 Mrz 2004 01:09 |
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ja mercy, ich denke, daß es so eine gute vorgehensweise ist. allerdings hast du eins vergessen: nach der zahlungserinnerung bei ebay kommt nach 10 tagen das programm für unzuverlässige käufer. daraufhin mus man nochmals einige tage warten (ich glaube ebenfalls 10). das heißt, man sollte im AB NICHT als "mahnung" das datum der zahlungserinnerung angeben, sondern erst das datum des "programms für unzuverlässige käufer". von da an rechnet der AB 10 tage hinzu, und dann erst kann man wohl die gutschrift beantragen. da ich schon einige male diese fälle hatte, glaube ich, daß dies die vorgehensweise war. |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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26 Mrz 2004 01:49 |
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Dabei war ich mir im Moment auch nicht ganz sicher, weil eBay in letzter Zeit ein bisschen was an den Fristen etc. geändert hat. Ausserdem war ich etwas zu faul mit Mahnungen. In der Hilfe habe ich da auch nicht deutliches gefunden, meine aber, dass man nur 1 x 10 Tage warten muß. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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herndeggel
Stammgast Posts:545
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26 Mrz 2004 01:56 |
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Das geht jetzt schneller als vorher. Bei Kaufrücktritt z.B. kann man nach 3 Tagen schon die Option " Übereinkunft zur nichtabwicklung des Geschäfts" ( oder so ) wählen und bekommt direkt die Gutschrift. Bei Zahlungserinnerungen dauert es wohl 1x 10 Tage. |
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Grüße aus der Opelstadt Ralf
NachDenkSeitenInitiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung e.V. |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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26 Mrz 2004 02:23 |
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Ralf hat recht. Die Zahlungserinnerung über eBay ist eine Möglichkeit, muß aber nicht genutzt werden. Um eine Gutschrift beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:[list][*]Die Verhandlungen mit dem Käufer sind gescheitert. [*]Sie haben die Zahlungsaufforderung frühestens sieben Tage nach Angebotsende abgeschickt. [*]Innerhalb von zehn Tagen sind dennoch keine Zahlungen eingegangen.[/list] Also sollte man evtl.[list][*]Nach 10 Tagen die 1. AB-Mahnung (besser klingt Zahlungserinnerung) senden und gleichzeitig auf die weitere Vorgehensweise hinweisen [*] Nach weiteren 10 Tagen eine 2. AB-Mahnung auslösen[*]Parallel eine Ebay Zahlungsaufforderung senden[*]Nach weiteren 10 Tagen Verwarnung als unzuverlässiger Bieter auslösen[*]Gleichzeitig die Gutschrift beantragen.[*] Gesamtdauer: 30 Tage[/list] oder [list][*]Nach 10 Tagen die 1. AB-Mahnung senden (besser klingt Zahlungserinnerung)[*]Parallel eine Ebay Zahlungsaufforderung senden[*]Nach weiteren 10 Tagen Verwarnung als unzuverlässiger Bieter auslösen[*]Gleichzeitig die Gutschrift beantragen.[*] Gesamtdauer: 20 Tage[/list] Mich würde mal interessieren, wie andere dazu stehen. Ist die 2. Möglichkeit zu schnell und zu dreist oder geht das so in Ordnung? |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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charlieheidi
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26 Mrz 2004 02:39 |
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Hallo alle zusammen,
ich gehe wie folgt vor:
1. Zahlungserinnerung über AB (habe den Text 1. Mahnung geändert),
2. nach 14 Tagen die Mahnung über AB mit dem Hinweis bei weiterem Zahlngsverzug Meldung an Ebay,
3. nach 7 Tagen Mitteilung an Ebay über unzulässigen Bieter(dieses Datum trage ich manuell in der Rechnungsmaske "Mahnung an Ebay"), die Zahlungserinnerung über Ebay ist nicht erforderlich,
4. bei weiterem Zahlungsverzug Geldrückforderung bei Ebay.
Bisher hatte ich damit keine Probleme.
Gruss Heidi |
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Heidis Schatzkiste
Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero) |
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herndeggel
Stammgast Posts:545
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26 Mrz 2004 08:02 |
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Bei uns gibt es nach 10 Tagen die Zahlungserinnerung ( klingt viiiiel Besser ) aus dem Buddy. 3 Tage später die über Ebay. Nach insgesamt 20 Tagen Mahnung aus Buddy und unzuverlässige Käufer-Dingens Ebay, eine Woche später letzte Mahnung mit 7 Tagen Frist und Androhung Inkasso. Tja, und dann nehmen die Dinge ihren Lauf. |
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Grüße aus der Opelstadt Ralf
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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26 Mrz 2004 08:43 |
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Mir stekkt sich dabei nur die Frage, ob es den Aufwand wirklich lohnt das Inkasso durchzuziehen. Ist doch nur viel Arbeit und Ärger.
Sollte man sich das wirklich antun? |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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26 Mrz 2004 09:03 |
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Und dann widerruft der Kunde einfach ..... |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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26 Mrz 2004 09:12 |
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Eben! Im Extremfall wartet er noch die Zusendung des Artikels ab und schickt ihn dann zurück. Im schlechtesten Fall darf man dann auch noch 2 x Porto selbst zahlen Fazit: Vergiss es! |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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herndeggel
Stammgast Posts:545
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27 Mrz 2004 01:27 |
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Hi, in den meisten Fällen reicht die Drohung.
Bisher haben wir 2x tatsächlich Inkasso beantragt. Da ging es um Beträge über 200,00 EUR. Auf den Kosten wollten wir nicht sitzenbleiben. Bei beiden war die Aufregung groß, und beide haben anstandslos gezahlt. Mit Mahngebühr und Zinsen. Aber im Grunde habt ihr Recht. Meistens lohnt der Aufwand nicht. Mahnung von Ebay (und ne rote natürlich) sind auch schon Strafe.
P.S. Die Firma aus meinem Link im anderen Thread hat prima Arbeit geleistet. Ich hoffe, das die jetzt nicht Pleite sind. Hatte ich gar nicht bemerkt. |
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Grüße aus der Opelstadt Ralf
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