bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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21 Mrz 2004 03:21 |
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Hallo Minus-Ist-Ist-Minus, gerade die Feinheiten sind es ja, die Andreas' Beitrag aus der Masse herausheben. Er begibt sich eben nicht auf das juristische Glatteis einer Amtsanmaßung. Seine Formulierung zeigt deutlich, daß er sich dieser Problematik wohl bewußt ist. Und er umgeht sie mit Bravour. Andreas: "...Wir führen gerade eine Voruntersuchung zu dem Verdacht einer Straftat durch. Ihnen ist doch da eine Postsendung gestohlen worden. Ja, ja, eine ernste Sache. Also, die zuständige Polizeidienststelle an die der Fall jetzt abgegeben wird ist......." Eine "Voruntersuchung" kann jeder im Rahmen der Bestimmungen machen - frage Klaus Theo Gärtner! Daß der Fall den Behörden noch nicht übergeben wurde, wird gleich im übernächsten Satz deutlich - und trotzdem wirkt die Sache höchst amtlich und zudem bedrohlich für jemanden, der glaubt, sich mal eben eines völlig unbedenklichen kleinen Tricks bedienen zu dürfen. Moses würde sich vermutlich die Haare raufen, wenn er wüßte, daß wir die Durchsetzung seiner 10 Gebote heute mit 30 Millionen Gesetzen nicht erreichen. Um so größer ist Andreas' Kunst des Zwischenraums, die im immer dichter werdenden Feld der juristischen Tretminen immer schwieriger wird. Natürlich gefällt so etwas besonders Ebayern wie mir, die mit einem hohen Anteil an Niedrigpreisartikeln verstärkt auf die unversicherten Versandarten angewiesen sind. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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oldmav
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21 Mrz 2004 04:32 |
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Hallo bernd-symons!
Die Amtsanmaßung wurde sicherlich sauber umschifft. Aber der ganze Sachverhalt ist halt doch sehr bedenklich. Ich persönlich würde auch vor einer kleinen Flunkerei nicht zurückschrecken um meine lieben "ebay-Kunden" zum nochmaligen nachschauen zu zwingen. Aber ein kleiner Beigeschmack bleibt trotzdem. Gerade im ebay Preiskampf muss man sich ja auf unversicherten Versand einlassen. Daher sind kleine Druckmittel für gewisse ebay-Kunden immer willkommen, aber wie schon vorher geschrieben, eben mit etwas Vorsicht zu geniessen.
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irishmarsu
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21 Mrz 2004 04:43 |
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Hmm, also mir persönlich wäre das Ganze viel zu viel Tremens für so ne "poplige" Sendung. Hab da nicht solche Probleme....beim DPD sind ja auch die unversicherten Sendungen online nachvollziehbar. Und die meisten "öhm, habs nicht gekriegt...und nun?" fallen schon beim Rüberschicken der Einwurfquittung um. Da hats dann auf einmal der Housesitter, Ex-Mann, Hofhund oder sonst wer aus dem Briefkasten genommen und bislang nur vergessen, die Sendung weiterzugeben. Die nächste Stolperstufe ist dann die eidesstattliche Versicherung, die der DPD für den "Nichterhalt" verlangt....da kriegen dann manche auch noch Hosenflattern und die Sendung taucht plötzlich auf. Und für den Rest gilt: pfft, erstatten (es sei denn, das Profil weist extreme Auffälligkeiten auf oder die Story ist gar zu hanebüchen - dann schalt ich auch in den Sturmodus und versuch mehr rauszukriegen), 5 Minuten ärgern und Käufer auf die Blacklist. Bin ja selber schuld, wenn ich unversicherten Versand als Kundenfang anbiete. |
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oldmav
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21 Mrz 2004 04:55 |
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Naja, so geringe Beträge sind es leider bei mir nicht. Ich muss da doch schon drauf bestehen, dass die Ware angekommen ist. Ansonsten wird es auf Dauer teuer. Aber das mit der eidenstattlichen Geschichte (wie sie obstbrenner schon hatte) gefällt mir sehr. Denke so bin ich abgesichert, mache nichts "illegales" und der Kunde bekommt doch vielleicht ein schlechtes Gewissen. Muss ich mal ne Nacht drüber schlafen und mal so ein Schriftstück aufsetzen. Oder hat jemand ein Muster zur Hand? |
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irishmarsu
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21 Mrz 2004 05:07 |
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Hmm, aber wenn Du als Gewerblicher unversicherten Versand anbietest, kalkulierst Du dann nicht einen gewissen prozentualen Anteil als Rücklage für genau solche Fälle in Deine VSK ein???? Falls nicht, mal durchrechnen Ansonsten fällt mir nur ein: Frachtführer wechseln oder zu Einschreiben übergehen. Die o.a. eidesstattliche Versicherung wird übrigens in meinem Fall vom DPD-Depot veranlaßt bevor eine Erstattung an mich rausgeht. |
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oldmav
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21 Mrz 2004 05:18 |
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Naja, einkalkulieren ist da doch etwas schwer. Bei Artikeln ab 30€ bis hin zu 500€. Wenn da ein, sagen wir, 100€ Artikel flöten geht, dann kann man das sau blöd einkalkulieren. Das würde die Versandkosten doch dreist in die Höhe treiben. Da ich mich aber von solchen ebay Abzocken distanziere kann ich die Versandkosten nur leicht anpassen. Bisher ist es ja nur 2 mal vorgekommen, dass was nicht angekommen ist. Und das waren auch, Gott sei dank, keine hochpreisigen Artikel. |
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irishmarsu
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21 Mrz 2004 05:21 |
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Öhm *grinnzz* also, wenn Du einen 100Euro-Artikel unversichert verschickst, gehört Dir aber noch ans Bein dazu getreten. Ich rede jetzt von Kleinpreis-Artikeln bis ca. 15Euro, die man noch relativ "ungefährlich" unversichert losjagen kann. |
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oldmav
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21 Mrz 2004 05:57 |
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15euro artikel ist klar. aber gelegentlich kommt es doch vor, dass man sich auf einen preiswerten versand einlässt. zur zeit ist das jedoch die absolute ausnahme. eigentlich läuft das ganze nur noch mit versichertem versand. es ging auch vielmehr darum mal zu sehen was man für möglichkeiten hat um eventuell doch den einen oder anderen zu überzeugen ehrlich zu werden der größte teil (99%) meiner waren gehen eh als paket raus (da schlicht zu gross und zu teuer). eigentlich ist es ja auch so: was der käufer kann, kann der verkäufer schon lange. wenn der käufer audrücklich wünscht, dass die ware unversichert versendet wird..... naja, wir sind ja keine kriminellen alles natürlich nur hypotetisch. aber die masche funktioniert ja sehr gut, wenn man so die betrügerischen fälle öffters hört. das soll jetzt aber keine anstiftung sein, oder so was. |
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yakini
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12 Mai 2004 12:40 |
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...wie ist denn das eigentlich?
Ich bin Privatverkäufer und versende die kleinpreisigen Artikel meist als Warensendung oder Maxibrief. In den Auktionen steht, das die Ware auf das Risiko des Empfängers reist und er, wenn er versicherten Versand wünscht, einen entsprechend anderen Versandkostenbetrag überweisen muß.
Wenn der Empfänger nun behauptet er hat nichts erhalten, hat er rechtlich gesehen eine Chance?
schöne Grüße
Yakini |
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...der größte Fehler am Computer befindet sich zwischen Tastatur und Stuhl.... |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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12 Mai 2004 06:13 |
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Hallo,
ja, die hat er. Du wirst kaum beweisen können, dass Du die Sendung tatsächlich bei der Post aufgegeben hast, es sei denn, Du nimmst jedesmal einen Zeugen mit, der das anschließend auch offiziell bestätigen kann. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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12 Mai 2004 07:09 |
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Wirst ja wohl einen Zeugen haben Und schicke ihm den netten Text der hier irgendwo steht vonwegen polizeiliche Nachforschung usw... |
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MFG - der Ba-Bas ++++++++++++++++++++++++++ Mache den www.kQ-flash.de reicher und kaufe dort Deinen Speicher ++++++++++++++++++++++++++ |
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yakini
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12 Mai 2004 10:55 |
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jaa... Zeuge und so ist schon klar, aber meine Frage zielte mehr darauf, wer denn aus rechtlicher Sicht die Beweislast hat - Absender oder Empfänger?
cu yakini |
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...der größte Fehler am Computer befindet sich zwischen Tastatur und Stuhl.... |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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12 Mai 2004 06:36 |
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Du hast die Beweislast, dass Du versendet hast. Dann geht das Risiko auf den Empfänger über. Aber nur wenn Du Privatverkäufer bist.
Als Gewerblicher liegt das Risiko immer bei Dir. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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Krille Ich mach die Technik, meine Frau primär Ebay und unser Sohn lenkt uns ab.
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15 Dez 2004 02:17 |
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Tach Leute,
so in der Weihnachtszeit möchte ich doch das hier mal wieder aufnehmen, und alle um Mithilfe bitten, ein entsprechendes Schriftstück im AB so zu integrieren, daß man es quasi vordrucken kann mit Warenliste, Versandart, Versanddatum und dem Blabla drumherum.
Bei uns kommt ja angeblich so viel nicht an, das ich schon geneigt bin, allen die blöd fragen ausser unserem Standarttext gleich ein entsprechendes PDF-Dokument mit zu mailen.
Ich wollte meine Druckvorlage für die 1. Mahnung dafür verwenden, denn eine 1. Mahnung kommt von uns als Mail, aber da kann ich die Artikel leider nicht einzeln aufführen, weil mir entsprechende Variablen nicht zur Verfügung stehen (also ich hab die Positionstabelle aus der Rechnung kopiert, aber die funktioniert nicht).
Man bräuchte ein (oder mehrere) freie Formulare, denen alle Variablen zur Verfügung stehen..
Hat wer eine Idee??
.. wie ich das dann als PDF vermailen kann, wenn ich eine Druckvorlage habe, weiss ich dann schon. |
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AB-Quäler wieso unregistriert ?? :-(
Veteran Member Posts:2366
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15 Dez 2004 08:41 |
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Tja so früh am Morgen, bringt Kummer und sorgen.
Diese entsprechende Variablen habe ich selbst vermisst, es geht irgendwie nicht - diese sind nicht nur NICHT verfügbar, sondern auch ein kopieren aus anderen Dokumenten in das andere (welches nicht gleiche Sparte bzw. Mailtyp ist) GEHT NICHT.
Lösung: ALS RECHNUNG, aber nicht als Standard, sondern zusätzlichen, dann ist aber immer eine Auswahl nötig, und Massenweise kann man diese dann auch nicht senden, da dabei immer der Standard gewählt wird.
Nachtrag, wenn Deine Vermissten Sendungen NICHT VERSICHERT waren und per Post losgechickt hast - dann merke es ist jetzt Weihnachten, da brauchen die Teilweise bis zu 14 Tage für die Zustellung (gerade Warensendungen !) bis zu 5 Tage bis ein Stempel draufkommt !! Ein bisschen Geduld sollten die Pappenheimer schon bringen oder in diesen Zeiten EXPESS-Aufpreis zahlen wollen. |
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MICROSOFT & EBAY machen mich reich - . . . reich an Erfahrung und vergeudeter Zeit der AB ist meine Medizin |
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