obstbrenner
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27 Feb 2004 05:21 |
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Hallo Leuts!
Es kam hier ja schon verschiedentlich zur Diskussion: Seit einiger Zeit ist es auf ebay verboten direkte links zu setzen.
Klar, ebay würde am liebsten das Internet abschaffen und verbieten irgend etwas anderes als ebay zu benutzen. Wäre ich so geldgierig, arrogant und großkotzig wie ebay würde ich es wahrscheinlich auch so ähnlich machen.
Nun ist es aber so, daß ich da eine total andere Einstellung zu habe. Ich bin der Auffassung, daß es einen massiven Einschnitt in die Meinungsbildung darstellt, einen link auf eine andere Seite zu verbieten. Ferner ist diese Maßnahme von ebay eine nur durch Geldgier zu begründende Willkür eines Marktmonopolisten und daher nicht gerechtfertigt.
Dementsprechend werde ich mich die nächsten Tage mal auf die Suche nach ein paar Möglichkeiten einer etwas anderen "Interpretation" dieses link-Verbots machen.
Ich habe da schon so ein paar Ideen. Wie wäre es z.B. mit einem erlaubten externen Bilderlink auf eine Flash-Darstellung, die den link beinhaltet. Die könnte man ganz normal in den Text einfließen lassen. Oder aber ein Firworks GIF??
So wie ich das sehe, scannt ebay doch bloß die Auktionstexte nach externen links ab. Hat da schon jemand Erfahrung?? |
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Gruß und allzeit viele Gebote
Andreas |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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28 Feb 2004 12:44 |
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Ganz meine Deinung, fürwahr!
Der Versuch, alle Geschäfte außerhalb eBay zu erschweren, ist legitim, und die Aktionäre begrüßen ihn. Richtig ist aber, daß eBay da stellenweise höchst stümperhaft vorgeht. Wenn ich nur ans Zweitbieterangebot denke: Wieso eine Woche warten? Die könnten sich doch viel schneller eine goldene Nase (wenn sie sie nicht schon hätten) verdienen, wenn das sofort möglich wäre - so aber zwingen sie uns auf die Gebührenumgehungsstraße. Ich mache meine Zweitbieterangebote sofort bei Auktionsende, wenn die Sache noch dampft und der Verlierer seine Wunden leckt.
Genau so ist es mit den Links. Da sind allerdings die Regeln so ziemlich wasserdicht abgefaßt. Es gibt nur zwei Wege, das auszuhebeln: einen dubiosen und einen legalen:
1) Powerseller sein. Eben noch sonderte ich an anderer Stelle ab: Wenn ich in Kürze wieder "unter's Fußvollk" degradiert werde, muß ich wohl auch die Fremdlinks in meinen Beschreibungen tilgen. Scheint zu stimmen, daß man da bei den Powersellern ein bis zwölf Augen zudrückt. Vor ein paar Wochen hat mich sogar ein mißgünstiger Kollege wegen meiner Links angeschwärzt - die eBay-Polizei ist aber bisher nicht eingeschritten.
Mein erster Versuch dabei war der Newsticker - er hat nur einen Link zur Quelle auf meinem Webspace - aber es scrollt ein Fremdlink nach dem anderen durch. Dennoch - wenn der Robot diesen einen Link findet: Ende Gelände.
2) Über die MICH-Seite gehen ist IMHO die einzige legale Möglichkeit. Dort sind externe Links erlaubt. Sollte es also eng werden und ich abgemahnt werden, werden die externen Links aus meiner Buttonleiste alle auf die Michseite führen, wo die gleichen Buttons dann wiederholt werden und zum wahren Ziel führen. Keine befriedigende Lösung - der gemeine eBayer ist bekanntlich zu faul für solche Umwege. Aber so geht's. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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mike
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28 Feb 2004 09:54 |
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links aushebeln ist schön und gut
ebay kann man aber nur treffen wenn man gezielt mal andere auktionhäuser aufsucht und die man,dann auch anderen mitteilt und dadurch auch stärker auslasstet ich selbst weiss im moment keines aber es gibt ja genug user die mehr zeit und muse haben als ich. auf zu neuen ufern. |
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MFG
Mike |
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hj-braden
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28 Feb 2004 10:10 |
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Angebot neuHallo all, nun beim einfügen der neuen Auktion kam bei mir auch der hinweis auf verbotene Link daraufhin habe ich ein paar xxx eingefügt und der hinweis kam nicht mehr mal sehe ob es so klapt oder ob die Auktion gelöcht wird |
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Wegbeschreibung Shop |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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28 Feb 2004 10:21 |
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Original von hj-braden kam bei mir auch der hinweis auf verbotene Link Inweíeweit kommt denn da ein Hinweis . Das habe ich noch nie gehört. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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hj-braden
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28 Feb 2004 10:23 |
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ja der kam beim Artikel überarbeiten :
den Text hab ich mir jetzt nicht gemerkt... |
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Wegbeschreibung Shop |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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28 Feb 2004 10:24 |
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@HJ
Keine schlechte Idee, das mit dem "xxx.Reptilien-abc.xx" - damit wirst Du kaum anecken, denke ich - auch wenn es nach den eBay-Knebelbedingungen nicht ganz koscher ist.
Aber eines interessiert mich: Beim Einstellen bekamst Du einen automatischen Hinweis auf verbotene Links?
Kannst Du das bitte genauer beschreiben? Einstellung über AB - kaum! TurboLister - nein! Etwa "zu Fuß" über Ebay-Einzeleinstellung??
Die Kampagne mit dem "Frei Haus" ist übrigens ein guter Tipp - kannte ich noch gar nicht. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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28 Feb 2004 10:26 |
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OK - Ihr wart wieder schneller: der kam beim Artikel überarbeiten : Komisch - ich habe meine linkstrotzenden Auktionen doch schon oft überarbeitet. Ist vielleicht neu - ich probiere es sofort aus! |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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28 Feb 2004 10:40 |
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@HJ: Bei mir kommt beim Überarbeiten kein besonderer Hinweis - dieser hier steht immer drunter (Falls Du den meinteste): Wichtiger Hinweis für Verkäufer: -------------------------------------------------------------------------------- Hinweis für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten
-------------------------------------------------------------------------------- Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich verboten ist, Verweise (Links) auf externe Websites und Informations-quellen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.
Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben.
Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufent-scheidung eines Interessenten und die Preisbildung erforderlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschließlich auf den eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: [URL]http://pages.ebay.de/help/policies/...;/URL]
Bitte prüfen Sie Ihr Angebot und stellen Sie sicher, dass dieses nicht den oben genannten Grundsätzen widerspricht. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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hj-braden
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28 Feb 2004 10:40 |
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Wichtiger Hinweis für Verkäufer: -------------------------------------------------------------------------------- Hinweis für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten -------------------------------------------------------------------------------- Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich verboten ist, Verweise (Links) auf externe Websites und Informations-quellen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben. Alle Angaben zu den Angeboten, die für die Kaufent-scheidung eines Interessenten und die Preisbildung erforderlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschließlich auf den eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: [URL] http://pages.ebay.de/help/policies/...;/URL] Bitte prüfen Sie Ihr Angebot und stellen Sie sicher, dass dieses nicht den oben genannten Grundsätzen widerspricht. |
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Wegbeschreibung Shop |
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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28 Feb 2004 10:44 |
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@ HJ-Braden
dieser Hinweis kommt seit Einführung des Linkverbotes standardmäßig beim Einstellen. |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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hj-braden
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28 Feb 2004 10:44 |
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ja das menite ich, und nach der änderung mit den xx kam das nicht mehr. |
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Wegbeschreibung Shop |
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obstbrenner
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28 Feb 2004 11:20 |
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Mit der Überprüfung direkt bei der Eingabe ist ja ein toller Service von ebay :-), da sieht man gleich ob es klappt oder nicht noch bevor es Ärger gibt. Sehr schön.
Mit dem XXX ist ja auch schon mal was.
Ansonsten werde ich mal die Geschichte mit Flash angehen. Da gibt es ja doch verschiedene Möglichkeiten einem Scan-Bot den Stinkefinger zu zeigen. Bin mal gespannt ob es klappt und berichte dann natürlich. |
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Gruß und allzeit viele Gebote
Andreas |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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28 Feb 2004 11:52 |
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Irgendwie ist das schon eine sehr zweifelhafte Sache. Gesetzlich muss ich mich ja per Impressum outen und da gehört meine Homepage nun mal zu.... Ich habe das ganze Impressum in ein GIF gesteckt - kann man dann zwar nicht mehr draufklicken aber meine www Adresse steht wenigstens da |
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MFG - der Ba-Bas ++++++++++++++++++++++++++ Mache den www.kQ-flash.de reicher und kaufe dort Deinen Speicher ++++++++++++++++++++++++++ |
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obstbrenner
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28 Feb 2004 12:49 |
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Hätte ich ein bischen mehr Zeit würde ich die gesetzliche Geschichte hinsichtlich der links bei ebay auch mal ein bischen abklopfen.
Wie wir es von den Amis in letzter Zeit nicht anders gewohnt sind, meinen die ja das sie machen können was sie wollen und ihre Bedingungen (die sie je nach Gusto ändern) Gesetz ist. Tja Freunde, und da hilft es natürlich auch nicht, daß man glaubhaft versichert wirklich kein Giftgas zu produzieren und bei ebay einzustellen.
Erfreulicherweise hat ebay aber in letzter Zeit in Prozessen (in Deutschland und Europa) ständig was auf den Sack gekriegt. Mir fällt eigentlich momentan gar kein Prozess ein, den die nicht verloren hätten.
Im Gegensatz zu Bernd sehe ich es auch als keineswegs legitim an, daß es ebay erlaubt sein soll in die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einzugreifen. Als Monopolist gelten hier für ebay zudem sehr, sehr strenge Maßstäbe. |
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Gruß und allzeit viele Gebote
Andreas |
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herndeggel
Stammgast Posts:545
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28 Feb 2004 02:11 |
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Ich hatte mal beim Wiedereinstellen über die ebay-Maske eine Warnmeldung mit knallroter Fehlermeldung wg. Links. Habs ignoriert. Ca. ne viertel Stunde später kam dann eine Ermahnung von Ebay. Also alle Links rausgenommen. Mittlerweile sind Sie aber wieder drin. Und bisher keine Beschwerden mehr. Das scheint also reines Stichproben-oder Zufallsprinzip zu sein. |
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Grüße aus der Opelstadt Ralf
NachDenkSeitenInitiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung e.V. |
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obstbrenner
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01 Mrz 2004 08:54 |
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Hallo Leute!
Ich hatte gerade noch einmal ein recht interessantes Gespräch mit einem bekannten Rechtsanwalt, der auf Presserecht und UWG spezialisiert ist.
Seine Meinung zum linkverbot: Ganz klar rechtswidrig!!!
Entgegen meiner Auffassung kommt hier aber angeblich nicht vorrangig das Recht auf freie Meinungsäußerung zum Tragen, sondern stellt ein solches Linkverbot u.a. vielmehr einen ganz klaren Verstoß gegen die Bestimmungen zum Unlauteren Wettbewerb dar.
Hier hat es auch schon ähnlich gelagerte Präzedensfälle gegeben. Es ging hierbei z.B. um Anzeigenblätter in denen für andere Anzeigenblätter Werbung gemacht wurde, was das erstere Anzeigenblatt nicht wollte! (Aber muss) Bei allen gewerblichen Kunden ist ein solches Linkverbot überdies ein verbotener Eingriff in die Gestaltungsfreiheit etc., etc.
Wahrscheinlich ist das auch der Grund, daß ebay bei den gewerblichen Kunden (die sich einen Anwalt leisten können) hinischtlich der links nichts weiter unternimmt. |
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Gruß und allzeit viele Gebote
Andreas |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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01 Mrz 2004 09:13 |
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@Andreas: Wobei immer zu prüfen ist, inwieweit die individuelle Vertragsfreiheit der Partner (hier eBay und Nutzer) bei diesen Bestimmungen unberührt bleibt. Bei Deinem "verbotenen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit" ist dies m.E. er Fall. Bei "unlauterem Bettbewerb" (zB. Ehebruch") bin ich da nicht so sicher. |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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obstbrenner
Ganz neu hier Posts:
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01 Mrz 2004 11:44 |
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@Bernd
Tja, ich dachte auch, daß der Eingriff in die Gestaltungsfreiheit schwerer wiegen würde. Es scheint aber tatsächlich so zu sein, daß das Ding mit dem unlauteren Wettbewerb ein ganz wichtiger Tatbestand ist.
Mir fällt auch gleich ein sehr schönes Beispiel zum unlauteren Wetbewerb ein:
Der Auktionsbuddy!!
Dieses Programm ist die Lebensgrundlage für den einen oder anderen Programmierer. Bei der Kalkulation der Preise ist der AB natürlich davon ausgegangen, daß die verwendeten Programme eine gewisse Werbewirksamkeit durch die gesetzten Links ausüben und sich so refinanzieren.
Da der vom AB gesetzte Link (leider) weder pornographischen, rassistischen oder sonstwie verboten Inhalt zeigt, es sich bei ebay ansonsten um ein dem deutschen Presserecht unterliegender Veröffentlichung handelt, hatte der AB dazu auch das Recht auf seiner Seite.
Ebay nutzt nun mit diesem nachträglich und willkürlich gesetzten generellen Linkverbot seine marktbeherrschende Position dahingehend aus, daß für andere Auktionsverwaltungsprogramme keine Links mehr angebracht werden dürfen und diesen Programmen somit die Lebensgrundlage entzogen wird.
Für das eigene Verwaltungsprogramm, daß ebay anbietet gilt das aber natürlich nicht!!!!
Ein ganz eindeutiger Fall von unlauterem Wettbewerb! Wobei hier auch noch ganz andere Dinge zum Tragen kommen (vgl. Microsoft und IExplorer) |
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Gruß und allzeit viele Gebote
Andreas |
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obstbrenner
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01 Mrz 2004 03:16 |
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Leute ich habs!!!!!!!!!!! He he!
Ein Weg funktioniert auf alle Fälle schon mal:
Eingabe des links als unicode!! Da braucht man noch nicht einmal Flash! Auf die stümperhafte Arbeit von ebay kann man sich halt immer wieder verlassen :-)
Macht zwar ein klein wenig Arbeit beim ersten mal, man kann es dann ja aber ganz einfach kopieren! Geht absolut glatt durch die ebay-link Prüfung!!
Mit flash werde ich jetzt auch noch einmal etwas rummachen! |
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Gruß und allzeit viele Gebote
Andreas |
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