Datum: Donnerstag, 19. Februar 2004 Zeit: 16:14 Uhr MEZ
*** NEUER GRUNDSATZ ZUM VORABVERKAUF ***
Liebe eBay-Mitglieder,
seit heute gilt ein neuer Grundsatz zum Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs sowie PC- & Videospielen.
Der neue Grundsatz lautet:
Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Ausnahme von diesem Grundsatz
Lediglich für den Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs sowie PC- & Videospielen ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz möglich.
Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit beinhalten Artikel, die der Anbieter zum Zeitpunkt des Anbietens noch nicht in seinem Besitz hat, und die er daher dem Käufer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen kann. Solche Angebote werden in der Regel im Handel erst zu einem bestimmten Lieferdatum verkauft.
eBay erlaubt derartige Angebote ausschließlich in den Kategorien "Bücher", "Filme & DVDs", "Musik" sowie "PC-& Videospiele" und nur wenn die Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum (Angebotsende) geliefert werden kann. Nach dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ist ein Vorabverkauf nicht mehr möglich.
Ein Verkäufer, der Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit anbieten möchte, muss klar kennzeichnen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Angebotsende ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss gut sichtbar und eindeutig in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Regeln zum Vorabverkauf, die sich durch die Nutzung des jeweils verwendeten Zahlungsservice (z.B. PayPal) ergeben, da diese unter bestimmten Umständen eine Lieferung innerhalb von weniger als 30 Tagen erforderlich machen.
Der Grundsatz zum Vorabverkauf stellt sicher, dass der Käufer nach Bezahlung der Ware das eBay-Bewertungssystem, den Käuferschutz und andere Schutzmechanismen nutzen kann.
Hinweis
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz oder dessen Ausnahme im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz oder dessen Ausnahme verstoßen.
Herzliche Grüße
eBay-Team |