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Mahnzeiten
Letzter Eintrag 17 Feb 2004 09:37 von ba-bas. 6 Antworten.
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marchedosBenutzer ist Offline
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16 Feb 2004 02:29
    @mercy

    Du mahnst erst nach 14 Tagen ??
    DannyBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2004 02:01
    Original von marchedos
    @mercy

    Du mahnst erst nach 14 Tagen ??


    Ja, Jung! Wie stellst Du Dir das vor?
    Wenn Du einen Haufen Arbeit hast, willst'de Dich doch nicht noch zusätzlich mit solchen Mails belasten wie: "Aber ich hab' doch gestern schon gezahlt... lieber... soundso!"

    Dazu kommt bei Gewerbetreibenden noch das 14tägige Widerrufsrecht (bei Belehrung im Nachhinein: 1 Monat).

    Also, nur kein Stress! Hauptsache Du hast permanent 50-100 Auktionen einstehen, aus deren mal mindestens 80% Verkäufe werden.

    Grüsse durch's Netz der Netze
    CU Danny


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    ba-basBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2004 02:09
    @danny: Was hat den das Widerrufs bzw Rückgaberecht mit der Mahnzeit zu tun ????

    @mercy: Der Sreenshot zeigt genau das was ich wirklich SCHMERZLICH vermisse !!!
    MFG - der Ba-Bas
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    DannyBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2004 04:12
    Original von ba-bas
    @danny: Was hat den das Widerrufs bzw Rückgaberecht mit der Mahnzeit zu tun ????


    Nichts unmittelbar, aber mittelbar.


    Du schneidest Dich selbst bzw. die Zeit mit quasi "vermehrtem Mail-Verkehr". U.U. erinnerst Du jmd. noch daran, den Kauf schnell und auf die einfache Art und Weise rückgängig machen zu wollen, nur weil er sich's anders überlegt hat.


    Aber wie gesagt: nur "meine Meinung".

    Gruss & CU
    Danny
    CU Danny


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    herndeggelBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2004 05:20
    @ Danny
    Ich fürchte du irrst. Die 14 Tage-Frist beginnt beim Rückgaberecht erst mit Erhalt der Ware beim Käufer. Das Widerrufsrecht beginnt mit Datum des Kaufvertrags
    Grüße aus der Opelstadt
    Ralf


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    DannyBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2004 06:19
    Original von herndeggel
    Die 14 Tage-Frist beginnt beim Rückgaberecht erst mit Erhalt der Ware beim Käufer. Das Widerrufsrecht beginnt mit Datum des Kaufvertrags


    Das mit dem Rückgaberecht hatte ich dabei tatsächlich nicht im Sinne; sicher ist auch eine Möglichkeit, wenn jmd. nicht mehr will. Aber ich denke, per Widerruf ist das alles noch einfacher. Die meisten "Hat-sich-nicht-mehr-gemeldet-und-reagiert-nicht-auf-Mails", also Spassbieter, (die nciht mehr wollen - nicht die, die zu doof sind, um eMail zu benutzen) wollen doch schon 1 Tag nach KV nicht mehr. Oder sehe ich da was falsch?!

    BFN Danny
    CU Danny


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    ba-basBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2004 09:37
    Irre ich jetzt ??
    Aber das Widerrufsrecht beginnt doch auch erst mit Erhalt der Ware ???
    MFG - der Ba-Bas
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