Freitag, 22. November 2024

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Abmahnung wegen fehlender Firmendaten
Letzter Eintrag 13 Feb 2004 08:08 von bernd-symons. 12 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
snawiBenutzer ist Offline
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12 Feb 2004 02:31
    Hallo Freunde aller Online-Auktionen,

    ein Bekannter hat mich soeben informiert, das er eine Abmahnung mit verbundener Geldstrafe in Höhe von 160,-EUR bekommen hat (im Wiederholungsfall -> 6.000,-EUR !!!)

    Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in jeder Artikelbeschreibung folgendes zu stehen hat:

    - Firmenname
    - Inhaber
    - Anschrift und
    - Widerrufsbelehrung


    Also, ich glaube Vorbeugen ist besser als Heilen (oder eben bezahlen)
    Sveni
    (und Geld macht doch glücklich !!!)
    mercyBenutzer ist Offline
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    12 Feb 2004 02:33
    Auf ale Fälle würde ich an seiner Stelle mal einen Anwalt seines Vertrauens aufsuchen. Die Rechtssprechung ist da noch nicht eindeutig. Hochrichterliche Entscheidungen sind m.W. noch nicht gefallen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
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    12 Feb 2004 06:09
    Trotzdem ist die Rechtssprechung in obengenannten Dingen eindeutig
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    12 Feb 2004 10:01
    Ein hochbrisantes und für jeden von uns gefährliches Thema!

    Bei Rettet-das-Internet gibt es hilfreiche Info !
    Gruss von

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    hj-bradenBenutzer ist Offline
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    12 Feb 2004 11:38
    Wegbeschreibung Shop
    hein.dBenutzer ist Offline
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    13 Feb 2004 01:34
    Hallo,

    meine Fau hat Ende 2003 ihre Dilpomarbeit über das Thema
    "Rechte und Pflichten bei Internetangeboten und Auktionen" geschrieben und deshalb kann ich folgendes dazu bemerken:

    Laut der aktuellen Rechtsprechung gilt zur Zeit folgendes:

    - Widerrufsrecht hat ein Kunde 14 Tage lang, wenn er in Angebot/Auktion oder unmittelbar vor dem "Absenden" der Bestellung darauf hingewiesen wird, jedoch 4 Wochen, wenn er erst mit der Lieferung der Ware eine Widerrufsbelehrung erhält.
    Falls der Kunde überhaupt keine Widerrufsbelehrung erhält, hat er ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht, also quasi ein Leben lang.
    Also muss nicht unbedingt im Angebot dieses Widerrufsrecht stehen.

    - Impressum/Name/Kontakt muss nicht unbedingt auf der ersten Seite stehen, aber mit maximal einem Klick für den Kunden zu finden sein. Diese Angaben dürfen also nicht erst beim Absenden der Bestellung oder auf der 27. Unterseite des Webshops oder der Auktion ersichtlich sein.

    - AGB sollte auf der ersten Seite ein Link oder Vermerk angebracht sein, um auf weitere Vertragsbestimmungen oder Abläufe hinzuweisen. Darin kann auch der einzige Vermerk auf die Adresse oder den Namen stehen.
    Aber auch hierbei gilt: Nur mit einem Klick und nicht in kleinster Schrift müssen diese AGBs zu finden sein. Am besten als Dokument zum downloaden (evtl. als PDF), damit der Kunde sie sich in aller Ruhe durchlesen kann und jederzeit zur Verfügung hat.

    Obige Angabe "sollen" zur Zeit die aktuellen Rechtsurteile sein, "könnten" aber trotzdem von dem einen oder anderen Richter anders Interpretiert oder von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden.

    Generell sollte all dies aber kein Anlass für einen übereifrigen Anwalt sein, mit Abmahnungen wild um sich zu werfen, nur um seine Zeit der Langeweile oder Flaute im eigenen Geschäft zu verbessern.

    Gegen solche Anwälte rufen ja auch schon einige Webseiten auf, um dagegen anzusprechen.

    Hoffen wir also das beste und vertrauen auf unsere Rechtschutzversicherung, sofern denn eine besteht.

    Viele Grüsse
    hein.d
    mercyBenutzer ist Offline
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    13 Feb 2004 01:59
    Hallo hein.d

    wenn ich das jetzt richtig verstehe gilt kurzgefasst folgendes? :

    AGB, Impressum, Kontaktdaten können auf die mich-Seite. Deutlicher Link in der Artikelbeshreibung voruasgesetzt.

    Widerrufsbelehrung muß in bzw. unter die Auktionsbeschreibung !


    Bei der Widerrufsbelehrung gab es doch auch irgendeine Frist von 6 Monaten, wenn diese nicht genannt wird. Was hat das damit auf sich?
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    herndeggelBenutzer ist Offline
    Stammgast
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    13 Feb 2004 02:18
    Hallo Alle,
    jetzt mache ich mal unbeliebt:

    Auch ich habe schon einige Ebay-bzw. Online-Händler an die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb gemeldet.

    Und zwar aus folgendem Grund:
    Wir haben unser Gewerbe am 10.04.2003 angemeldet. Am Markt erschienen sind wir erst Anfang Juli. In der Zwischenzeit ging es fast ausschliesslich darum, alles in punkto Rechtssicherheit Hieb-und Stichfest zu machen. Das hat sehr viel Zeit und Arbeit gekostet und auch einige Euros. Wenn nun ein Konkurent meint, er(oder Sie) könne auf das ganze getrost verzichten, weil dass ja sowieso niemand braucht, werde ich sauer. Diese ganzen Super unseriösen Powerseller und Privatverkäufer sind ein echtes Kreuz für unser Gewerbe. Und damit meine ich den gesamten Online-Handel. Nicht nur das die Preise zerstört werden, damit wird auch eine ganze Branche in Verruf gebracht. Wer immer mit uns in Konkurenz steht, sollte darauf achten, dass die rechtliche Seite stimmt. Ansonsten wird die Zentrale oder das Finanzamt die Sache regeln.
    Und dazu stehe ich!

    Natürlich gibt es auch die ganz gewieften Anwälte, die sich durch Abmahnungen ein Zubrot verdienen, weil z.B. das Impressum an der falschen Stelle sitzt oder sowas. Da habe ich in einem anderen Forum einen heißen Tipp gefunden. Bittet einen befreundeten Online-Händler, euch zufällig einen Tag vorher bereits wegen betreffender Sache abzumahnen. Dann guckt der Anwalt in die Röhre. DAS IST NATÜRLICH ILLEGAL.
    Grüße
    Ralf
    Grüße aus der Opelstadt
    Ralf


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    igel-maxBenutzer ist Offline
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    13 Feb 2004 03:38
    Also, ich stimme den herndeggel grundsätzlich zu und schließe mich voll an.
    Ich finde Ebay ist eine echte alternative wenn man sich in heutigen Zeiten selbständig macht, wenn ich mich recht überlege in Jahre 1994 wo ich mich selbständig gemacht habe war so was nicht möglich.
    Wenn dies Leute lesen die selbst auch ein Geschäft führen, wissen die ganz genau was eine Anzeige, Messe oder einfach klinke putzen kostet.
    Ebay kostet auch Geld, man verdient jedoch dabei etwa oder auch nicht. (Bemerkung wenn’s läuft) in Verhältnis jedoch zu damals (noch vor 3 Jahren) handelt sich jedoch wirklich um pinats...
    Und da kommen die Powerseller:
    Ich hätte immer ein Problemchen mit diesen Leuten (Beispiel fast immer überteuerte Portogebühren)
    Sind natürlich nicht alle so, aber die meisten.
    Und jetzt kam dazu das ich bei so einem „ Powerseller“ zwei Auktionen gewonnen habe.
    Nachfühltinte für Drucker:
    Kosten fast überall um die 19,95 oder mehr.
    Eine Auktion 6,65 die zweite 7,65. In seine Faq (mich Seite) stand schön aufgelistet, wenn man zwei gleiche Artikel versteigert kann man die zusammen senden lassen (ich als nicht Powerseller oder viele andere machen es automatisch)
    Bei ihm war es jedoch nicht gratis sonder man sollte pro Artikel zuzüglich 1,50 dazu zahlen.
    Seine ganze Bla,Bla, Bla, wie viel es bei so und so Auktionen ausmacht,wenn man jedes Mal dazu packen soll.
    Ich habe dies dann Akzeptiert und für beide Auktionen laut seine AGB das Geld am gleichen Tag überwiesen.
    Auf dem Überweisung und in der Kaufabwicklung habe ich ihm noch mal gebeten die Artikel zusammen zu senden.
    Ich dachte es läuft... ist ja auch, gleich am Mittwoch habe ich es bekommen, allerdings nur ein Päckchen mit der bitte für die zweite Auktion noch 3,53 als Restbetrag zu überwiesen.
    (Das Extra Porto pro Auktion war 5,00 Euro)
    Auf meine Faxe und Briefe würde überhaupt nicht reagiert.
    Dann nach 14 Tagen ist mir dann den Geigen geplatzt und ich bin innerhalb von 14 Tagen von dem Kaufvertrag zurückgetreten.
    In Email an die Firma habe ich die natürlich dann gebeten den Betrag für die zweite Auktion zurück zu bekommen.
    Ware habe ich ja nicht bekommen, also musste ich auch nichts zurück senden.
    Bis heute keine Reaktion (nur ein Automatische Email- das die sich bei mir melden) und das Geld habe ich auch nicht.
    Das alles als Neuware ohne Rechnung, also ein Fall für Finanzamt, da ich ebenfalls als der herndeggel, alles offiziell mache und das kostet nicht nur jede Mengen Zeit, Geld und vor allem in heutigen Zeiten Nerven...
    Und im Übrigen Abmahnungen oder Kontrollen von Behörden auch in Falle das du es rihtig machts ebenfalls.

    Solche Leute sind dann die, von denn man dann in verschiedenen Berichten lesen oder hören kann und die das dem Ehrlichen leider schwer machen.

    Grüße
    Pauli


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    13 Feb 2004 04:49
    @Igel-"Pinats"-Maxe:

    In letzter Zeit lese ich immer mehr über diese Thematik, und bei aller Offenheit beim Schutz meiner persönlichen Daten und dem Bemühen, das Geschäft nicht so verbissen mit seitenweise Kleingedrucktem zu betreiben, bekomme ich langsam wirklich ein mulmiges Gefühl.

    Muß man wirklich seine Webseite und möglicherweise jede Auktion von einem Fachanwalt für Onlinerecht abklopfen und wasserdicht machen lassen?

    Ich habe schon sehr früh im Leben beschlossen, nicht mehr zu arbeiten. Frei nach meinem Bestseller "Frührentner mit 14 - aber wie?" tue ich seitdem und bis heute nur Dinge, die mir Spaß machen. Daß da immer mal was dabei ist, was zufällig auch Geld bringt, ist ein angenehmer Nebeneffekt - aber nicht Priorität.

    Auch das Basteln von Auktionen hat mir immer Spaß gemacht. Langsam aber wird das im Dschungel der juristischen Fallensteller immer schwerer, und das macht mich oft sehr müde...
    Gruss von

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    mercyBenutzer ist Offline
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    13 Feb 2004 06:09
    @herndeggel
    @Pauli

    Teilweise, aber eben nur teilweise, verstehe ich Eure Argumentation schon. Das Problem liegt IMO aber nicht unbedingt in dem, was ich auf einer Webseite schreibe, sondern was ich daraus mache. Pauli´s Erlebnisbericht ist doch ein gutes Beispiel. Was nützen mir die ganzen Angaben, wenn der VK sich nicht dran hält.

    VK Nummer 1 schreibt alles in seine Auktionen schert sich aber nicht um das, was er schreibt. Er wird nicht abgemahnt.

    VK Nummer 2 schreibt nichts, verhält sich aber vorbildlich. Er wird abgemahnt

    Es sollte nicht darum gehen, was ich schreibe, sondern darum, wie ich handel.

    Ich habe alle Infos zur Zeit auf meiner mich-Seite, finde Angaben wie Widerufsbelehrung auch nicht gerade toll innerhalb einer Auktionsbeschreibung. Sachen, die eigentlich selbstverständlich sein sollen Schrecken nämlich plötzlich ab, wenn man sie liest, weil es vielen Käufer eher zur kompliziert ist und dann der VK auch als kompliziert und umständlich eingestuft wird. Ich pers. tausche immer und zwar auch nach mehr als 14 Tagen um.
    Das Problem sind dann oftmals die Käufer, die keinen Kontakt aufnehmen, obwohl man dies ausdrücklich mitteilt.
    Nach dem Motto. Was soll ich mich mit dem VK auseinandersetzen, dass macht nur Stress. Ich knalle ihm lieber eine negative Bewertung rein. Wenn ich dann ebenfalls eine bekomme melde ich mich eben neu an. Ein Käufer kann das, für einen VK ist das Sch....e.

    Ich möchte dazu auch nochmals den Link von Bernd nennen, wo der übertriebene Abmahnwahn verurteilt wird. Abmahnungen sind sicher ein wirkunsvolles und sinnvolles Instrument, aber nur solange es nicht übertrieben wird.

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    13 Feb 2004 07:32
    Hallo Mercy und alle die andere die sich betroffen fühlen.

    Übrigens deine Seite ist völlig O.K. und auch deine Bewertungen sprechen eine eindeutige Sprache.
    Leider fühle ich mich, wie ein Dinosauria gerade vor aussterben bedroht.
    Ich habe bis heute keine einzige neutrale keine einzige schlechte, teils sind Kunden aus Ebay bei mir Stammkunden und Bestellen über unseren Shop.
    Das liegt daran, dass wir, nicht nur ich sondern auch meine Mitarbeiter versuchen die Kunden zu bedienen wie wir es uns ebenfalls wünschen.
    Da wird teils wenn’s längere dauert ein Geschenk beigepackt, teils wenn die Kunden mehr fürs Porto bezahlt haben auch Gutschriften geschrieben und so weiter und so fort.
    So glaube ich sehen das mindestens 75% Ebayer.

    Keinesfalls muss du dich Bernd – Symons zu „alten“ Eisen nennen, im Gegenteil benutze ich sogar mit deinen Einverständnis und auf unsere Bedürfnisse angepasst die vorgeschlagene Emails die auch irgendwo in Forum bereits stehen.
    Es stimmt, aber tatsächlich, dass es mit dem, wir hatten in Ostblock schöne Wort dafür „ Buseration“ immer mehr in Deutschland und leider in Europa voran geht.
    Da sind leider fast immer nur die kleine betroffen, da die sich keine guten Rechtsanwalt oder Steuerberater leisten können, oder halt nicht mit jeden „Pfutz“ zu ihm rennen können.
    Also aufs was neues, es kann nur besser werden.

    Grüße
    Pauli


    P.S. mit dem Pinats habe ich gemeint, das man bei Ebay für 0,25 Cent mehr Publikum bekommt als bei eine Messe die leider unter 5000,00 Euro nicht zu bekommen ist.


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    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    13 Feb 2004 08:08
    Pauli stellt richtig: "... P.S. mit dem Pinats habe ich gemeint, ..."


    Das habe ich schon verstanden - was ich meinte, war eher die kreative Schreibweise Deiner Peanuts. Bevor jetzt wieder einer den Oberlehrerdetektor anwirft - ich habe herzlich gelacht. Und Überheblichkeit liegt mir fern - schließlich hat man im "Ostblock" eher Russisch gebüffelt als Englisch. Und Russisch kann ich nun wieder nicht, Towaritsch.
    Gruss von

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