In meinen
eBay-News nachzulesen:
10.02.: Wenn's vor Gericht geht, ist Dein Schnäppchen in GefahrMein Kommentar: Da könnte der Reiz der 1-Euro-Auktion ja bald den Bach runter gehen. Wer bietet denn noch auf eine DigiCam, ein Notebook etc. wenn er sich darüber klar sein muß, daß der Verkäufer einen Rückzieher macht?
Wenn der erzielte Preis zu niedrig ausfällt, sagt man einfach 'Ätsch', Irrtum - ich habe mich vertippt. Der Startpreis sollte nicht 1,- sondern 1.000 Euro lauten...
Das was da berichtet wird, ist schließlich nicht zum ersten Mal passiert. Eien Freundin von mir hat ein Meißener Kaffeeservice für ca. 10% des Katalogpreises ersteigert, auf Herausgabe geklagt und verloren - der Verkäufer hat das Service gleich in der nächsten Woche wieder eingestellt - wieder mit Startpreis 1 Euro!! Auch das wurde dem Gericht als Beweis vorgetragen - trotzdem keine Chance! Und die Kosten hat sie auch noch am Hals....