Datum: Dienstag, 10. Februar 2004
Zeit: 17:31 Uhr MEZ
*** EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME UND GRUNDSATZ ZUR LÖSCHUNG VON BEWERTUNGEN *** Liebe eBay-Mitglieder,
auf vielfachen Wunsch stellen wir Ihnen seit heute eine neue Funktion zur Verfügung: Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme.
Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme kann über das
Bewertungsportal gestartet werden.
Zur Einführung der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme war es auch notwendig, den Grundsatz zur Löschung von Bewertungen zu überarbeiten. Gleichzeitig wird dieser neue Grundsatz für alle eBay-Länder so angepasst, dass er weitgehend gleich lautet.
Der Grundsatz lautet:eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.
Ausnahmen von diesem Grundsatz:
Einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen[list=1][*]Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt. [*]Wenn die Handelspartner ein von beiden eigenhändig unterschriebenes Einigungsformular per Post bei eBay einreichen, löscht eBay die betreffenden Bewertungen vollständig. [/list]
Bewertungslöschung durch eBay[list=1][*]Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.[*]Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.[*]Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.[*]Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.[*]Wenn der Bewertungskommentar Links oder Scripts enthält.[*]Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.[*]Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit). [/list]
Den vollständigen Text des Grundsatzes finden Sie auf
dieser Seite.Herzliche Grüße
eBay-Team