Hi,
ich würde auch auf die Erstattung der 2. Portokosten bestehen. Es ist ja nicht Dein Problem, wenn er (oder ein Familienmitglied) die Annahmen verweigert.
Ich habe derzeit auch einen Fall:
Er hat bei mir nen Artikel ersteigert und der Versand sollte nach Belgien erfolgen (erhöhtes Porto!). Ich teile meinen Kunden mehrfach die von mir gespeicherte Versandanschrift mit (mindestens in der Mail mit den Bankdaten und beim Zahlungseingang!). Es kam nie eine Info, dass sich die Adresse geändert hat.
Als ich die Ware versand habe, ist meinem Kunden aufeinmal eingefallen, dass er umgezongen ist und teilte mir dann die neue Anschrift mit. Natürlich kam die Ware wg. verzogen zurück. Ich habe dann meinen Kunden angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht mein Problem ist, wenn er seine Ebay-Adresse aktualisiert oder mir die neue Anschrift früher mitteilt und er solle mich nochmal das Porto überweisen (wieder nach Belgien). Nichts passiert. Nette Zahlungserinnerung geschickt. Nicht passiert. Irgendwann kam dann eine Mail, mit dem Hinweis, dass ich die Ware zu einem Freund nach Deutschland schicken soll. Ich ihm eine reduzierte Portorechnung geschickt (war ja innerhalb D). Nichts passiert. Ich ihm irgendwann mal gebeten, das Geld zu überweisen oder mir seine Bankverbindung mitzuteilen, damit ich ihm den Auktionsendpreis erstatten und die Angelegenheit abschließen kann. Ratet mal ... nicht passiert
Mal gucken, wie es weiter geht ...
Bei meinem Verschulden stehe ich natürlich für alles gerade, aber wenn manche Käufer zu blöd sind, dann kann ich doch nichts dafür.
Gruß
Frank