Freitag, 22. November 2024

Forum

Änderungen bei Bewertungslöschungen
Letzter Eintrag 26 Jan 2004 10:26 von irishmarsu. 8 Antworten.
AddThis - Bookmarking und Sharing Button Druckerfreundlich
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
Sortieren:
VorherigeVorherige NächsteNächste
Sie sind nicht autorisiert, um eine Antwort zu erstellen.
Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
User des AB seit 05/2002
kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber
Powerschreiber
Posts:9147


--
25 Jan 2004 10:34
    Änderungen bei Bewertungslöschungen

    Derzeit gibt es bei eBay im Wesentlichen nur drei Wege, wie eine Bewertungslöschung erreicht werden kann:

    a) Gute Kontakte zu einem eBay-Mitarbeiter, der solche Löschungen vornimmt. Über so gute Kontakte verfügt aber nur eine Handvoll Leute (z.B. quelle_ag und guenstigequalitat).

    b) Man muss einen Gerichtsbeschluss vorweisen. Auch das ist wohl eher eine Ausnahme, denn nur wenige klagen gegen eine erhaltene (ungerechtfertigte) Bewertung.

    c) Beide Transaktionspartner sind sich über die Rücknahme der Bewertung(en) einig.

    Der dritte Weg kommt recht häufig vor, ist aber ziemlich aufwändig: Dazu müssen sich zunächst beide Handelspartner über ein Webformular an eBays Kundenservice wenden. Von dort erhalten die Handelspartner dann jeweils einen Referenzcode. Einer der beiden muss nun ein schriftliches Formular ausfüllen (und dort den Referenzcode angeben), unterschreiben und per Brief an den anderen Handelspartner schicken. Der muss dann die fehlenden Angaben ergänzen, seinen Referenzcode einsetzen und das Formular unterschrieben an eBay schicken.

    Bei diesem komplizierten Verfahren plant eBay nun eine Vereinfachung: Das Ganze soll künftig auch online und ohne den Austausch von Schriftstücken möglich sein. Natürlich hat eBay dabei nicht die Vereinfachung für die Kunden zum Ziel, sondern will damit selber weniger Arbeit haben...

    Es gibt auch noch einige andere theoretische Löschungsgründe:

    Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn offensichtlich beleidigendem Inhalt
    Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
    Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
    Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie hinterlassen wurden
    Negative Bewertungen, die im Zusammenhang mit Störungen oder dem Missbrauch des eBay-Marktplatzes abgegeben wurden
    Negative Bewertungen, die zum Ausschluss eines Mitglieds wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 3 und 4 der eBay-AGB geführt haben
    Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von Handelspartnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) schuldhaft nicht nachgekommen sind
    Gerade die im letzten Punkt aufgeführten Rachebewertungen kommen relativ häufig vor, eBay löscht solche Rachebwertungen aber fast nie.

    Quelle: [URL]www.wortfilter.de[/URL]
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 12:11
    einfach sein gegenüber soweit reizen, dass es eine Beleidigung gibt
    Dann wird auch gelöscht !!
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    irishmarsuBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 12:49
    @ba-bas: Mmmpf...oder es gibt eine Negative obwohl es vorher noch ein knurrendes Positiv oder evtl. Neutral geworden wäre

    Davon ab: in den Foren ist eine Zeitlang der Rat rumgegeistert, daß man dann selbst in den Kommentar eine Beleidung, Realdaten o.ä. setzt, damit deswegen gelöscht wird. Gar keine gute Idee, weil dann a) höchstwahrscheinlich nur der Kommentar gelöscht wird und b) ebay dem entsprechenden Schlauschlumpf intern eins an die Backe klebt...läuft sowas öfter, dann fliegt man
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 02:50
    Jute Idee ich beleidige mich selbst
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    irishmarsuBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 05:01
    öhm....falls Dein Posting ironisch gemeint war, ist es mir entgangen *g*

    Gemeint war nur die etwas fragwürdige Lösung, unter eine erhaltene Negative einen Kommentar im Sinne von "Du bist ein absoluter Riesen-Körperteil-auf-dem-man-sitzt" zu setzen, damit derjenige sofort zu ebay wetzt und auf Löschung pocht.

    Aber allein schon die Tatsache, daß potentielle K diese vom VK stammenden Äußerungen in dessen Profil lesen können, sollte schon genügend abschreckend wirken....oder würdest Du bei soner Dumpfbacke kaufen?
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 05:48
    nicht ironisch - innovativ
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    irishmarsuBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 06:06
    ....innovative Ironie....auch nicht schlecht
    BoomiBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    25 Jan 2004 07:20
    Original von mercy
    Änderungen bei Bewertungslöschungen

    Derzeit gibt es bei eBay im Wesentlichen nur drei Wege, wie eine Bewertungslöschung erreicht werden kann:

    a) Gute Kontakte zu einem eBay-Mitarbeiter, der solche Löschungen vornimmt. Über so gute Kontakte verfügt aber nur eine Handvoll Leute (z.B. quelle_ag und guenstigequalitat).

    b) Man muss einen Gerichtsbeschluss vorweisen. Auch das ist wohl eher eine Ausnahme, denn nur wenige klagen gegen eine erhaltene (ungerechtfertigte) Bewertung.

    c) Beide Transaktionspartner sind sich über die Rücknahme der Bewertung(en) einig.

    Der dritte Weg kommt recht häufig vor, ist aber ziemlich aufwändig: Dazu müssen sich zunächst beide Handelspartner über ein Webformular an eBays Kundenservice wenden. Von dort erhalten die Handelspartner dann jeweils einen Referenzcode. Einer der beiden muss nun ein schriftliches Formular ausfüllen (und dort den Referenzcode angeben), unterschreiben und per Brief an den anderen Handelspartner schicken. Der muss dann die fehlenden Angaben ergänzen, seinen Referenzcode einsetzen und das Formular unterschrieben an eBay schicken.

    Bei diesem komplizierten Verfahren plant eBay nun eine Vereinfachung: Das Ganze soll künftig auch online und ohne den Austausch von Schriftstücken möglich sein. Natürlich hat eBay dabei nicht die Vereinfachung für die Kunden zum Ziel, sondern will damit selber weniger Arbeit haben...

    Es gibt auch noch einige andere theoretische Löschungsgründe:

    Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn offensichtlich beleidigendem Inhalt
    Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
    Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
    Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie hinterlassen wurden
    Negative Bewertungen, die im Zusammenhang mit Störungen oder dem Missbrauch des eBay-Marktplatzes abgegeben wurden
    Negative Bewertungen, die zum Ausschluss eines Mitglieds wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 3 und 4 der eBay-AGB geführt haben
    Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von Handelspartnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) schuldhaft nicht nachgekommen sind
    Gerade die im letzten Punkt aufgeführten Rachebewertungen kommen relativ häufig vor, eBay löscht solche Rachebwertungen aber fast nie.

    Quelle: [URL]www.wortfilter.de[/URL]


    Ich kann ja verstehen das es sehr ärgerlich ist zu unrecht eine negative bewertung zu bekommen aber würdet ihr den dievielen mühen auf euch nehmen um eine Negative bewetung gelösch zu bekommen?

    Also ich nicht.
    Gruß

    Patrick

    Wenn du etwas liebst, lass es frei.Kommt es zu dir zurück, gehört es dir.Wenn nicht, hat es dir nie gehört!
    irishmarsuBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    26 Jan 2004 10:26
    Kommt auf die Art der Negativen an....Ich hatte da vor einigen Monaten so einen "lustigen" Bieter, der zwei Auktionen gecasht hat, eMail-Addi falsch....und dann kamen mir zwei widerlich obszöne Negative ins Profil geflattert Die Formulierung war in derart ekelhaft primitiver Vulgärsprache gehalten, daß ich mir da Plattfüße auf der Tastatur gewetzt hab, um diesen Schrott wieder aus dem Profil zu kriegen....ich hab mich dann in einen wochenlangen Kampf mit den Standardtextbausteinen und den "Es tut uns leid, wir löschen nur noch in Ausnahmefällen eine Bewertung"-Mails gestürzt und letztendlich dann doch gewonnen.

    Und @mercy: Nein, der Bewertungstext lautete nicht Pausenclown
    Sie sind nicht autorisiert, um eine Antwort zu erstellen.


    Tapatalk for Active Forums