Änderungen bei BewertungslöschungenDerzeit gibt es bei eBay im Wesentlichen nur drei Wege, wie eine Bewertungslöschung erreicht werden kann:
a) Gute Kontakte zu einem eBay-Mitarbeiter, der solche Löschungen vornimmt. Über so gute Kontakte verfügt aber nur eine Handvoll Leute (z.B.
quelle_ag und
guenstigequalitat).
b) Man muss einen Gerichtsbeschluss vorweisen. Auch das ist wohl eher eine Ausnahme, denn nur wenige klagen gegen eine erhaltene (ungerechtfertigte) Bewertung.
c) Beide Transaktionspartner sind sich über die Rücknahme der Bewertung(en) einig.
Der dritte Weg kommt recht häufig vor, ist aber ziemlich aufwändig: Dazu müssen sich zunächst beide Handelspartner über ein
Webformular an eBays Kundenservice wenden. Von dort erhalten die Handelspartner dann jeweils einen Referenzcode. Einer der beiden muss nun ein schriftliches Formular ausfüllen (und dort den Referenzcode angeben), unterschreiben und per Brief an den anderen Handelspartner schicken. Der muss dann die fehlenden Angaben ergänzen, seinen Referenzcode einsetzen und das Formular unterschrieben an eBay schicken.
Bei diesem komplizierten Verfahren plant eBay nun eine Vereinfachung: Das Ganze soll künftig auch online und ohne den Austausch von Schriftstücken möglich sein. Natürlich hat eBay dabei nicht die Vereinfachung für die Kunden zum Ziel, sondern will damit selber weniger Arbeit haben...
Es gibt auch noch einige andere theoretische Löschungsgründe:
Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn offensichtlich beleidigendem Inhalt
Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie hinterlassen wurden
Negative Bewertungen, die im Zusammenhang mit Störungen oder dem Missbrauch des eBay-Marktplatzes abgegeben wurden
Negative Bewertungen, die zum Ausschluss eines Mitglieds wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 3 und 4 der eBay-AGB geführt haben
Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von Handelspartnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) schuldhaft nicht nachgekommen sind
Gerade die im letzten Punkt aufgeführten Rachebewertungen kommen relativ häufig vor, eBay löscht solche Rachebwertungen aber fast nie.
Quelle: [URL]www.wortfilter.de[/URL]