Freitag, 22. November 2024

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PostIdent mehrerer Accounts
Letzter Eintrag 26 Jan 2004 07:52 von charlieheidi. 9 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
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24 Jan 2004 09:11
    Hallo Leute,

    hat jemand von Euch Ahnung, wie das mit dem PostIdent verfahren ist, wenn man mehrere Accounts hat?
    Muß man dann für jeden Account einen eigenen Antrag ausfüllen und kann man die verschiedenen Accountnamen auf einem Formular ergänzen?

    Wir haben den Vornamen geändert und dadurch wird ein neues Verfahren für 3 Accounts notwendig.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    25 Jan 2004 08:25
    Guten Morgen Heinz-Gerwin,

    deine Vermutung ist richtig. Für jeden Account ein Post-Ident-Verfahren. Ist doch eine schöne zusätzliche Geldquelle. 6,50 Euro (so war doch der Preis?) pro Account sind doch nicht zu verachten.

    War bei mir genauso. Mein Mann hatte die Ebay-Accounts rusprünglich angemeldet. Speziell der eine Account war den Kunden schon lange bekannt und deshalb wollte ich nicht einen anderen Ebay-Namen. Deshalb hab eich dann nur den Vornamen geändert und damit waren die Gebühren fällig.

    Ich hoffe du kannst es verschmerzen.

    Gruss Heidi
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    BoomiBenutzer ist Offline
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    25 Jan 2004 07:22
    Original von charlieheidi
    Deshalb hab eich dann nur den Vornamen geändert und damit waren die Gebühren fällig.


    Das ist doch normal bei der Post, wenn die so weitermachen kommt noch die Postgebühr, also wenn du die Post betrist darfst du erst 10 Euro latzen, sorry für die Ironie aber ich war Freitag beim artz und das hat mich so geärgert.
    Gruß

    Patrick

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    mercyBenutzer ist Offline
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    25 Jan 2004 07:58
    Original von charlieheidi
    Guten Morgen Heinz-Gerwin,

    deine Vermutung ist richtig. Für jeden Account ein Post-Ident-Verfahren. Ist doch eine schöne zusätzliche Geldquelle. 6,50 Euro (so war doch der Preis?) pro Account sind doch nicht zu verachten.


    Stimmt so noicht ganz. Den Großteil des Geldes erhält die Post.
    Für Privatkunden muß Ebay zwar weniger an die Post zahlen las sie nehmen, bei Unternehmen bleibt aber nicht so viel übrig.
    Dateianhänge
    Moin & Gruß Heinz-G.


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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    26 Jan 2004 05:48
    Guten Morgen,

    wie ich sehe bin ich mal wieder die Erste im Forum, Langschläfer.

    Meines Wissens macht Ebay keinen Unterschied zwischen Privatverkäufern und Firmen. Und das die Post für ihre Arbeit auch etwas bekommt ist doch nur gerecht.

    Beim ersten Post-Ident, da war ich noch Privarverkäufer, musste ich selbst eine ganze Sammlung von Papier, die ich bei Ebay ausdrucken konnte, ausfüllen, damit zum Postamt fahren und das Ganze bestätigen lassen.

    Beim Vornamenwechsel kam das Post-Ident zum Postamt, ich bin hingefahren, nachdem eine Mitteilung im Briefkasten lag. Die Dame bei der Postfiliale hat nur noch meine Ausweisnummer eingetragen und ich habe unterschrieben.

    Die Kosten waren jedesmal gleich. Also kein Unterschied Privat oder Firma.

    Gruss Heidi
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    mercyBenutzer ist Offline
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    26 Jan 2004 07:27
    Guten Morgen Heidi,

    mußt Du uns immer so früh wecken
    Das mit dem Preis aus Ebay´s Sicht war mir schon klar, deshalb schrieb ich ja auch, dass bei beiden Verfahren für Ebay unterschiedlich viel übrig bleibt
    Allerdings gibt es tatsächlich auch bei Ebay (neuerdings? man kann sich ja auch erst seit ein paar Tagen offiziell als Firma anmelden ) 2 Verfahren:

    Original von charlieheidi
    Meines Wissens macht Ebay keinen Unterschied zwischen Privatverkäufern und Firmen. Und das die Post für ihre Arbeit auch etwas bekommt ist doch nur gerecht.


    Auszug aus der Ebay-Hilfe
    Als "Geprüftes Mitglied" zeichnen Sie sich dadurch aus, dass Ihre Identität durch die Deutsche Post AG anhand Ihrer Ausweispapiere festgestellt und bestätigt wurde (PostIdent-Verfahren oder PostIdent Special-Verfahren für Unternehmen). Weiterhin besteht die Möglichkeit "Geprüftes Mitglied" zu werden, indem Ihre Ausweispapiere von eBay-Mitarbeitern im Rahmen von Live-Events, wie z.B. der eBay-University, mit den Angaben in Ihrem Mitgliedskonto verglichen werden.

    ...

    Informationen zum PostIdent-Verfahren

    Wer kann am PostIdent-Verfahren teilnehmen?


    [list][*]Natürliche Personen (Privatpersonen) können ihre Angaben im PostIdent-Verfahren überprüfen lassen.
    [*]Gewerbetreibende Personen und juristische Personen (Unternehmen) können ihre Angaben mit dem PostIdent Special-Verfahren verifizieren lassen. [/list]
    Voraussetzungen für die Teilnahme:

    Privatpersonen


    [list][*]Sie müssen als Mitglied bei eBay Deutschland angemeldet sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn noch kein eBay-Mitgliedskonto besteht, können Sie sich hier anmelden. Wenn Sie eBay-Mitglied in einem anderen eBay-Land sind, können Sie hier Ihre Mitgliedschaft auf eBay Deutschland übertragen. [*]Ihre Kreditkartendaten müssen hinterlegt sein oder es muss die Anmeldung zum Lastschriftverfahren vorliegen. [*]Der bei Ihrer eBay-Anmeldung hinterlegte Name und die Adresse müssen mit den Daten auf Ihrem Personalausweis übereinstimmen.[/list]
    Unternehmen
    [list][*]Der Gewerbetreibende oder das Unternehmen muss ein Mitgliedskonto bei eBay Deutschland haben. Die Person, die unter "Vor- und Nachname" im Mitgliedskonto angemeldet ist, muss Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein. Wenn noch kein eBay-Mitgliedskonto besteht, können Sie sich hier anmelden. Wenn das eBay-Mitgliedskonto in einem anderen eBay-Land angemeldet ist, können Sie hier die Mitgliedschaft auf eBay Deutschland übertragen.
    [*]Kreditkartendaten müssen hinterlegt sein oder es muss die Anmeldung zum Lastschriftverfahren vorliegen.
    [*]Der bei der eBay-Anmeldung hinterlegte Name und die Adresse des Unternehmens müssen mit den Daten, die im Rahmen des PostIdent Special-Verfahrens festgestellt werden, übereinstimmen. Bei juristischen Personen (Unternehmen) muss ein Vertreter über das PostIdent Special-Verfahren verifiziert werden.

    Die Gebühr beträgt bei beiden Verfahren 6,65 Euro.[/list]
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    ba-basBenutzer ist Offline
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    26 Jan 2004 07:29
    Das Verfahren für Unternehmen funktiniert ganz gut
    Da klingelts an der Tür - Perso raus - Postbote macht den Res....
    Und schon kann man 225 Artikel inkl. Shop einstellen und hat noch 0 Bewertungen
    MFG - der Ba-Bas
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    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    26 Jan 2004 07:42
    Hallo Heinz-Gerwin,

    das "gleich" bezog ich auf die Abwicklungen, die ich erlebt habe (privat und Firma). Das es natürlich eingie Unterschiede gibt ist klar.

    Tut mir leid, dass ich dich geweckt habe. Wie lange schläft denn dein Sohn?

    Gruss Heidi
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    26 Jan 2004 07:50
    Original von charlieheidi
    Tut mir leid, dass ich dich geweckt habe. Wie lange schläft denn dein Sohn?

    Gruss Heidi


    Wochentags ist zwangsweises wecken meines Sohnes gegen 7.00 Uhr angesagt, da muß er in den Kindergarten.
    Aber wenn er kann, schläft er gerne bis ca. 8.30 / 9.00 Uhr.
    Ist halt ein gut erzogener Langschläfer
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    charlieheidiBenutzer ist Offline
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    26 Jan 2004 07:52
    Gut, dann werde ich dich demnächst ab 9.00 Uhr ansprechen.

    Bis dann Heidi
    Heidis Schatzkiste

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