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Buddy Logo und Bilderübertragung?
Letzter Eintrag 06 Feb 2005 02:38 von AB-Quäler. 61 Antworten.
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Autor Nachrichten Nicht gelöst
snawiBenutzer ist Offline
Ton macht nicht nur die Musik !
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03 Feb 2005 09:46
  • Korrekte Antwort?
Original von tomline
TL habe ich deshalb nicht genommen, weil er u.a. auch das Logo setzt.
Und der ist kostenlos!

- Vekaufsmanager von eBay = kostenpflichtig -> mit Logo
- Afterbay = kostenpflichtig -> mit Logo
...
Sveni
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ba-basBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 10:00
  • Korrekte Antwort?
Also bei 49 Euro ist das Logo locker mit drin. Ich kenne kaum Software die sowas nicht macht. Ich habe für einen satten Betrag mir eine Versandsoftware zugelegt - selbst die (da kosten simple Module 200 Euro pro Stück...) lässt sich als Link noch auf Aufklebern usw. verewigen.
Aber wenn es wegen des Logos für Dich am AB hapert, dann wirst DU sicherlich auch so nicht so viel Spass damit haben. Man muss nunmal halt auch zwischendurch mal improvisieren können. Wenn Du meinst, dass 49 Euro zuviel sind für ne Software mit Logo dann schau Dich auf dem Markt um und zahle woanders viel mehr (aber auch mit Logo)
Diese Vorgehensweise als Missverhalten darzustellen trifft die Sache ja auch nicht. So ist der freie Markt und dem passt man sich an. Wenn meine Konkurrenz 9 Euro Versand für einen Brief nimmt und insgesamt teurer ist als ich mit 3 Euro Versandkosten aber trotzdem 5 mal mehr verkauft - dann passe auch ich mich dem "Missverhalten" an - und schon ists ein Standard Verhalten.

Zu Bannereinblendung: Stell Dir vor der AB kostet 150 Euro - was auch noch fair und ok ist vgl. etope oder gar auctionweb oder so
Und Du zahlst nur 49 Euro - dafür ist das Banner mit drin - ein TOP Sonderangebot halt...
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charlieheidiBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 10:30
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Hallo,

mich hat das Logo in meinen Auktionen bisher noch nie gestört. Ich nutze auch nur einen weißen Hintegrund. Trotzdem fällt es nicht sofort ins Auge.

wenn ich eine schlichte fast weisse Auktionsseite sehe und am Ende ein knallbuntes Logo, dann fällt mein Blick als erstes darauf. Und das kostet nun mal Umsatz.


Und knallbunt ist das Logo nun wirklich nicht.

Die Vorteile des AB, sie wurden alle schon in den vorhergehenden Antworten aufgezeigt, überwiegen bei weitem. Deshalb sollte man sich überlegen, was wichtiger ist, das Logo oder das coole Arbeiten mit dem AB.

Eine Verkaufsminderung durch das AB-Logo tritt sicherlich nicht ein. Ansonsten solltest du den Beweis antreten. Und wenn dem so wäre, solltest du schnellstens zu einer anderen Software wsechseln.

Gruß Heidi
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tomlineBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 10:34
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Habe gerade mit dem Support gemailt ...
da scheint es auch keinen Handlungsbedarf zu geben.

Das LOGO ist ein "Gütezeichen" - wurde mir gerade mitgeteilt.

Also ich sehe es nun so: ebay hat es mit TL vorgemacht, alle anderen machen es nach ... die Herde rennt.

Wenn ich AB-Vorlagen bei der Gestaltung nutze, kann ich das ja noch akzeptieren. Aber ich nutze meinen HTML-Code.

Netter Hinweis auf AB in den Abwicklungsmails wäre i.O. und angebracht.

Und ich habe trotzdem Freude am AB weil er genau die Lücke in meiner Organisation schließt, die ich schließen wollte und einige sehr vorteilhafte Funktionen hat die ich gerne nutze - nicht mehr und nicht weniger.! Trotzdem sage ich meine Meinung dazu.

Und wenn dein Konkurrent 3x soviel verkauft mit 3x so hohen Versandkosten, dann liegt es wohl sicher nicht an der Versandkostenangabe.

Gruß,

tomline
tomlineBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 10:37
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@Heidi

Den Beweis brauche ich doch nicht antreten, das sind Marketinggrundlagen 1. Semester.

Wenn es nicht auffallen würde, würde es doch kein Softwarehersteller reinsetzen. Und jede Aufmerksamkeit auf etwas gerichtet, dass mit meinem Artike nichts zu tun hat ist eine Ablenkung von meinem Artikel.

Gruß,

Tomline
charlieheidiBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 10:42
  • Korrekte Antwort?
@ tomline

Das Logo steht doch ganz unten, bei mir zu mindestens. Der Leser scrollt doch erst den ganzen Text durch und ganz zum Schluss steht das Logo.

Selbstverständlich kannst du deine Meinung haben, ich habe eben eine andere.

Gruß Heidi
Heidis Schatzkiste

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tomlineBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 11:17
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@Heidi

Das ist das wenige noch verbleibende "schöne" an dieser Welt, dass man noch seine Meinung haben darf und manchmal sogar noch ohne Strafverfolgung oder Abmahnung äußern kann. ;-)

Am liebsten wäre mir eine Auktionsseite ohne 3-maliges Seitenscrollen aber das ist wohl Wunschdenken.

Gestern habe ich privat etwas gesucht und habe bei einem Anbieter einen neuen Scrollrekord von 8 Seiten aufgestellt ....

Lieben Gruß,

tomline

Nachtrag: ebay hat den Schmarrn mit TL auch nur angefangen weil sie so ihre Server entlasten wollten. Und wenn von 50 Interessenten einer durch ein Logo plötzlich auf die Idee kommt, sich mal den AB anzuschauen statt zu bieten ist es ev. ein Gebot weniger. Und dann vielleichgt noch ein und noch eins ..... und am Ende hat die Software dann nicht 49,- oder 149,- sonder 1000,- Euro gekostet!
tomlineBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 11:29
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@All

Mal eine Frage:

Wer ist denn durch das Logo zu AB gekommen?

Ich bin über Suchmaschine und Heft-CD auf AB aufmerksam geworden.

Habe das Logo vorher nie gesehen. Bei zur Zeit 10.000 AB-Auktionen auf ebay ist es ja auch eher unwahrscheinlich, dass man es mal durch Zufall sieht.

Wäre doch mal auch für das AB-Team interessant, wieviele Käufer denn nun überhaupt durch das Logo zu AB gekommen sind.

Umfrage?

Gruß,

Tomline
charlieheidiBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 11:41
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Hallo,

also ich bin durch die Suche im Internet zum AB gekommen und habe mir damals (2002) die Freeware-Version heruntergeladen und getestet.
Das war noch zu Zeiten des AB 1. Gekauft habe ich den AB dann im Juli 2002. Damals gabe es noch keinen Testbericht usw.

Gruß Heidi
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ba-basBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 12:07
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@tomonline - Wenn Du meinst, dass es gut ist, dass jeder seine Meinung äussern darf - na bitte - hier ist meine

1. scheinst Du nicht in der Lage zu sein ne attraktive Artikelbeschreibung hinzubekommen. Selbst bei einer 1 Scroll Beschreibung ist es zu schaffen, dass das Logo sicherlich das letzte ist, was dem Interessenten auffällt.
2. lässt sich Dein Käufer von dem Logo ablenken und hätte ohne Logo gekauft, solltest Du Dir überlegen ob es gut ist Dinge zu verkaufen, die nur Ärger bereiten ....
3. haben Marketinggrundlagen aus dem ersten Semester sicherlich nicht weitergeholfen, wenn Du Dich über das Logo beschweren musst - es hört sich eher an wie ich bin böse weil Du alles machst, was die anderen machen....
4. habe ich schon Kunden gehabt, die mir geschrieben haben, dass sie bei mir wegen des Logos gekauft haben - grund: keine unpersönlichen und unfreundlichen Webformulare...
5. der Grund warum ich mich ein wenig aufrege
Sicherlich liegt das an der Versandkostenangabe - den Beweis dafür habe ich angetreten. mit einem Account 2 Auktionen zur gleichen Zeit in der gleichen Kategorie mit dem gleichem Design laufen lassen. Die 3 Euro Versandkosten Auktion insgesamt 10 cent billiger. Die 7,90 Versandauktion hat 3 x soviele Verkäufe eingebracht. - aber sowas kann man nicht in irgendeinem Semester lernen - das sieht man wenn man den Markt intensiv beobachtet.....

nichts für ungut - genaug geschrieben - sonst gibts nur Streit
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tomlineBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 12:12
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@ba-bas

1. Streit gibt es wegen so etwas sicher nicht.

2. Danke für deine Meinungsäußerung.

3. Ich bin stolz auf meine schlichte Auktionsbeschreibung und sie ist genau das, was ich wollte. Und mehr wollte ich nicht - auch keine Werbeeinblendungen.

4. Dann hast du wohl bei den 3,- Euro unversicherten Versand und bei den 7,90 versicherten angeboten, oder?

Gruß,

tomline
mercyBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 12:53
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Eigentlich äußere ich mich zu diesem Thema ja nicht mehr, habe das ja auch schon oft genug getan.

Aber trotzdem:

1.
Ich meine, dass das Logo nicht so groß und auffällig ist, als das es störend wirken könnte, es sei denn man arbeitet mit einer Auflösung von 640 x 400 oder ähnlich,

oder

man hat einen 2 Zeiler ohne alles als Artikelbeschreibung.

Ersteres macht wohl kaum noch jemand und beim 2. Punkt sollte man mal seine Auktionsbeschreibung überdenken.


2.
Bei anderen Tools, vor allem bei Onlinetools, besteht sogar eine rechtliche Pflicht auf die Nutzung des Service hinzuweisen, weil die Nutzerdaten auf fremden Servern gespeichert werden. Die entsorechenden Hinweise / Banner sind um einiges größer und aufdringlicher als das dezente AB-Logo.

3. Das Logo als aufdringlich zu bezeichnen finde ich absolut übertrieben. Im Gegenteil: es ist sehr dezent.

[hr] [/hr]

Versand bei ba-bas

Ich glaube Bastian hat beide mal versicherten Versand gemeint. Die Phänomen ist schon öfters aufgetreten und auch hier im Forum diskutiert worden. Es gibt immer noch eine Großzahl an Kunden, die hohen Preis mit hoher Qualität gleichsetzen. Und das sogar bei identischen Artikeln
Moin & Gruß Heinz-G.


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03 Feb 2005 02:28
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bevor das Thema gewechselt wird muss ich hier noch meinen Senf abgeben -

obwohl schon viele Punkte zur (Aus-)sprache gebracht worden die erwähnenswert sind.

Der Auktionbuddy ist weit mehr als ein TL ! – das Einstellen der Auktionen ist doch mehr oder weniger eine „Beigabe“. Und nun wären wir beim 2. Punkt den mercy aufgeführt hat:

Wenn man mit nur wenig Artikelbeschreibungen (arbeiten kann oder will), dann gibt es auch hier zwei Möglichkeiten. Verkauft man viel, kann man bald in Rente gehen, was juckt dann das LOGO. Bei wenig Verkäufen, muss die Strategie geändert werden (hat schon babas gesagt), da kann man auch das bisschen Aufwand betreiben und das LOGO heraus zu operieren (sollte auch ein Anfänger hinbekommen – denn es geht!). Allerdings werden die Verkäufe (darauf könnten wir „DFB“ - Wetten drauf abschließen) nicht wesentlich besser werden.

Wahrscheinlich bin ich nicht auf der richtigen Seite tomlines gewesen, wenn doch, dann ärgert mich dort eher das ich !! HORIZONTAL !! scrollen muss!

Letztendlich möchte ich noch daran erinnern, das wir zu ebay’s Anfangszeiten (Anno dazumal) lediglich eine ZEILE TITEL und dann zwei max. drei kurze TEXTZEILEN Beschreibung prächtig verkaufen konnten. Das waren Goldgräberzeiten, da war kein TL oder sonstiges Programm nötig, nur ein Texteditor.

Aber heute noch gibt es Verkäufer die ihre Artikel genauso spartanisch anbieten und recht gut verkaufen (recht gut ist immer verhältnismäßig !).

P.S. Mit meinem Mausbildprojekt bin ich auch nicht weiter gekommen -damit lassen sich zumindest die Zugriffe auf die Seite erhöhen -
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03 Feb 2005 02:35
  • Korrekte Antwort?
Original von AB-Quäler
Wahrscheinlich bin ich nicht auf der richtigen Seite tomlines gewesen, wenn doch, dann ärgert mich dort eher das ich !! HORIZONTAL !! scrollen muss!



kann ich nicht bestätigen
Moin & Gruß Heinz-G.


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03 Feb 2005 02:50
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@ tomline
Schlicht finde ich das nicht - wenigstens wenn Du so ein paar Lego Artikel eingestellt hast.
Es ist viel zu breit bei 800x600 muss man horizontal scrollen (und das ist ein Kaufhinderungsgrund) - die Boxen mit dem rechtlichem Murks verhinden ein sauberes runterscrollen - die Maus bleibt drin hängen
Die Boxen müssen auch nicht in die Beschreibung - besser einen deutlichen Hinweis darauf, dass es ein Widerrufsrecht gibt und wo man es einsehen kann (als diekter Link auf die Mich) und nen vernünftiges Impressum stattessen reinschreiben.
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03 Feb 2005 05:24
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@mercy bzgl. Horizontalscrol siehe babas

kann ich nicht bestätigen


liegt wahrscheinlich daran, das gecheckt wird, mit welcher Auflösung gefahren wird, und entsprechend wird dann der Browser eingestellt, wehe man nutzt den Browser selbst im Fenster -

Wir werden hier noch das "Kind" schaukeln und den Lego-Stein verkauf mal so richtig einheizen -
und auf dieser Seite bin ich dann doch gewesen -
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03 Feb 2005 06:38
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@ba-bas

Das srollen mit 800x600 habe ich getestet, wird aber bei mir einwandfrei angezeigt. Mit welchem BRowser arbeitest du?

Mit der Widerspruchsbelehrung würde ich vorsichtig sein. Einige Gerichte haben entschieden, dass es auf der Auktionsseite sein muss, ein Hinweis auf die "Mich"-Seite reicht nicht aus. Auch die Wettbewerbszentrale rät dazu.

Wenn du einen Shop hast und auf eine andere Seite hinweist, dann genügt dieser Link - aber auch nur dann, wenn du auf der Bestell-Absendeseite noch einmal den kompletten Text hast.

Der Hinweis auf eine andere Seite ist nur dann ausreichend, wenn du von vornherein eine 4-Wöchiges Widerrufsrecht einräumst.

Aber dazu frage mal die bereits deswegen Abgemahnten z.B. unter [URL]www.abmahnwelle.de[/URL]

Gruß,

Tomline
AB-QuälerBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 07:43
  • Korrekte Antwort?
Deine Seite setzt voraus, das sich das Browser mit der gleichen Breite wie die aktuelle Auflösung des Bildschirmes öffnet, wenn dies nicht der Fall ist dann muß gescrollt werden.
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03 Feb 2005 07:56
  • Korrekte Antwort?
Ich muß Bastian zustimmen, das mit den ´"iFrames" fnide ich optisch auch nicht ganz gelungen.

Original von tomline
Mit der Widerspruchsbelehrung würde ich vorsichtig sein. Einige Gerichte haben entschieden, dass es auf der Auktionsseite sein muss, ein Hinweis auf die "Mich"-Seite reicht nicht aus. Auch die Wettbewerbszentrale rät dazu.


Genau, wenn Du dann statt der "iFrames"die Widerrufsbelehrung normal ausschreibst und an das Ende hängst, sieht eh niemand mehr das Logo, da spätestens bei Beginn der Widerufsbelehrung für die Käufer Feierabend mit lesen ist.
Moin & Gruß Heinz-G.


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ba-basBenutzer ist Offline
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03 Feb 2005 08:30
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@tomline:
iExplorer

So ein Gerichtsurteil gibts nicht - es muss nur der Hinweis auf das Vorhandensein einer Widerrufsbelehrung da sein. Fehlt das ist das Pech des Verkäufers - Im BGB steht dazu sehr deutlich, dass dem Kunden der Text vor Vertragsabschluss zu Verfügung gestellt werden muss. Solange man sich daran hält - kann man auch nicht abgemahnt werde. Schaue Dir mal die Auktionen der 100000 Bewertungsprofis bei ebay an. Da gibts nirgendwo so eine Augenbenachteiligung - alles andere ist Panikmache
Ach ja auch bei Quelle, Amazon oder was weiss ich nicht für Anbietern steht das nicht auf jeder Seite....
Aber wenn Du Dich so gut auskennst damit solltest Du auch wissen, dass Dein Impressum besser sichtbar sein sollte
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