Öhm, Privat-VK können die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ganz ausschließen....ausgenommen sind natürlich vorsätzlich verschwiegene Sachmängel
Händler können nicht ausschließen, aber begrenzen: bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr, ansonsten gelten 2 Jahre
Garantie kann jeder geben...auch der Wiederverkäufer z.B., aber üblicherweise tut das eigentlich nur der Hersteller.
Umtauschrecht gibet so nicht...wenn das ein Privat-VK anbietet ist das reine Nettigkeit
Ich denke, das Hauptproblem haben die meisten mit dem Unterschied Garantie und Gewährleistung...da verhaspelt sich so manch einer