Wir hatte das Thema erst kürzlich, wobei mir eine(r) von Euch eine(n) Newsticker/Laufschrift für die Beschreibungen empfahl. Es ging darum, in laufenden Auktionen aktuelle Nachrichten, Tipps und Links zu Knüllerauktionen zu schalten.
Das sollte nicht über Auktion ändern, sondern jederzeit zentral über eine Textdatei geschehen, die auf unserem eigenen Webspace liegt.
Jetzt habe ich im Schweiße meiner Füße einen solchen Ticker gebastelt und in einige Auktionen eingefügt. Für mich ist HTML immer noch Fremdsprache, also hat das gedauert - jetzt will ich's auch wagen, bis eBay mich wegen verbotener Links abmahnt.
Aber ist es das wirklich, oder bin ich in einer Grauzone der eBaybedingungen?
Beispielauktion mit TickerMercy orakelte, es wäre als Multimedia erlaubt - wenn ich lediglich Links zu laufenden Auktionen dort einsetze, sieht es auch wenig bedenklich aus. Andererseits durchsuchtt eBay die Auktionen vermutlich mit Robots, die bis auf externe Bilddateien alles andere anprangern. Und der Link zum Applet selbst führt natürlich auf meinen Webspace.
Wie seht Ihr das?