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Rechnungsnummer und Auftragnummer !!
Letzter Eintrag 01 Sep 2003 08:59 von neele007. 12 Antworten.
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Blau-LedBenutzer ist Offline
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16 Feb 2003 09:28
    Hallo

    Wäre es nicht für den Buddy sinvoll wenn erst eine Auftragsnummmer und erst bei Rechnungserstellung eine Rechnungsnummer erstellt wird !
    Leider haben wir immer das Problem das wir immer offende Rechnungen haben !
    Das würde sich dann ja erledigen da erst eine rechnung erstellt wird wenn der Kunde bezahlt hat.

    Was haltet Ihr davon ?!

    Timo
    bingoBenutzer ist Offline
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    16 Feb 2003 10:24

    Das würde sich dann ja erledigen da erst eine rechnung erstellt wird wenn der Kunde bezahlt hat.


    Mit Verlaub: Gar nix! Das ist ja verkehrte Welt. Es wird doch zuerst eine Rechung erstellt, die der Käufer erhält, daraufhin bezahlt er die (hoffentlich). Seit wann wird erst die Rechnung geschrieben, NACHDEM der Kunde bezahlt hat???
    Ausserdem müsste ich dann zwei Nummern verwalten, nämlich die Auftrags- UND die Rechnungsnummer. Nach Deinem Wunsch wären die unterschiedlich, sonst könnte man ja gleich die Rechnungsnummer nehmen.
    - Ein kleines Lächeln kostet nichts! -
    Blau-LedBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2003 04:05
    JA da hast du schon recht mit den 2 Nummern ! Aber was machst du wenn einer nicht bezahlt ?? Die Rechnungsnummern müssen immer fortlaufend sein !! Ist ja auch nicht grade der Hit wenn das Finanzamt deine Rechnungen prüft und die Nummern nicht fortlaufend sind ! Normaler weise bekommt man ja immer erst eine Auftragsbestätigung wenn man was kauft und danach die Rechnung !

    Timo
    knarfiBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2003 09:11
    Hallo zusammen,
    für das Finanzamt muß die Rechnungsnummer keineswegs fortlaufend sein, dies dient lediglich der besseren Übersicht für dich und natürlich der besseren Finanzübersicht.
    Finanztechnisch, in der Buchhaltung muß eine Rechnung
    ausgestellt werden, bevor der Kunde bezahlt hat. Dies auch aus dem einfachen Grund,sollte der Kunde nicht bezahlen, mußt du eine Mahnung schreiben, die sich auf die Rechnung beruft. Wenn aber diese nicht ausgestellt wurde, hat der Kunde (auch vor Gericht !) immer recht.
    Eine Auftragsbestätigung ist im Gegensatz zur Rechnung nicht dringend erforderlich, zumal wir hier auch vom Auktionsgeschäft reden.

    Euch noch einen schönen Tag
    Frank Heisig
    alias knarfi
    mercyBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2003 09:34
    Hallo,
    Zusatz zum Thema Rechnungsnummer: Eine Rechnungsnummer ist nicht einmal Pflicht, dient aber, wie Frank schon sagt, der Übersichtlichkeit. Vor allem, da, wie es so schön heisst, die Buchführung so gestaltet sein muss, dass ein Aussenstehender fachkundiger Mensch (z.B. Steuerberater, Finanzbeamter) nach kurzer Zeit in der Lage ist die Buchführung nachzuvollziehen.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    EagleBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2003 10:21

    Vor allem, da, wie es so schön heisst, die Buchführung so gestaltet sein muss, dass ein Aussenstehender fachkundiger Mensch (z.B. Steuerberater, Finanzbeamter) nach kurzer Zeit in der Lage ist die Buchführung nachzuvollziehen.


    Hallo zusammen,

    das bezieht sich aber eher auf Verkäufer, die Verkäufe als Firma tätigen, oder? Ich denke einmal bei reinen Privatverkäufern ist das nicht ganz so gravierend, oder? Teu-Teu-Teu, bisher mußte ich noch nicht mahnen und meine Rechnungen wurden bezahlt.

    Mal was anderes, packt Ihr den Käufern einen Lieferschein mit in die Lieferung? Aus dem Buddy herraus lassen sich IMHO eh nur Rechnungen generieren.
    Have a nice day.

    Salut,
    Jürgen
    ________________________________________________________________
    "Jeder Tag an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag" - Charly Chaplin
    bingoBenutzer ist Offline
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    17 Feb 2003 04:32
    Aber was machst du wenn einer nicht bezahlt ?? Die Rechnungsnummern müssen immer fortlaufend sein !! Ist ja auch nicht grade der Hit wenn das Finanzamt deine Rechnungen prüft und die Nummern nicht fortlaufend sind ! Normaler weise bekommt man ja immer erst eine Auftragsbestätigung wenn man was kauft und danach die Rechnung !


    Also: Wenn jemand nicht bezahlt, ist der Vorgang als solcher trotzdem in der Welt. Dann muss die Rechnung normalerweise mit einer entsprechenden Buchung storniert werden oder mit einer Gutschrift neutralisiert werden.
    Die Auftragsbestätigung ist gut und schön aber kein Mensch bezahlt aufgrund einer Auftragsbestätigung. Bezahlt wird erst nach einer Rechnung!

    Privatverkäufe: Dank unserer glorreichen Regierung müssen alle Verkäufe von Artikeln, die nicht für den täglichen Bedarf bestimmt sind, mit 15% versteuert werden. Auch sonst ist es ja nicht gerade schädlich, wenn man seinen Krimskrams halbwegs übersichtlich hält, wenn Geld im Spiel ist. Fortlaufende Rechnungen, ggf. mit einem Vermerk "storniert wegen Nichtzahlung" oder so, sind also auch für Privatleute nicht schlecht. Und angeblich sollen schon Spezialisten vom Finanzamt (mangels besserer Beschäftigung?) schon Auktionen von Onlinehäusern beobachten. Irgendwelche Fragen können also jederzeit (und an jeden) gestellt werden, gleich ob Händler oder Privatverkäufer.
    - Ein kleines Lächeln kostet nichts! -
    neele007Benutzer ist Offline
    Neele, das bin ich. Miaauuu! ;))
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    05 Mrz 2003 11:55
    Hallo, Eagle,

    Mal was anderes, packt Ihr den Käufern einen Lieferschein mit in die Lieferung? Aus dem Buddy herraus lassen sich IMHO eh nur Rechnungen generieren.

    Ja, ich als gelegentlicher Verkäufer packe meinen Kunden immer einen Lieferschein dazu. Meine Kunden haben sich schon positiv dazu geäußert. Ich persönlich finde es selber auch ganz gut. Da habe ich dann auch gleich noch die Übersicht, ob ich alles zusammen habe.



    Bis denne,


           
    Ingo




       
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    neele007


    aus dem schönen Bonn am Rhein
    EagleBenutzer ist Offline
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    06 Mrz 2003 06:26
    Ja, ich als gelegentlicher Verkäufer packe meinen Kunden immer einen Lieferschein dazu. Meine Kunden haben sich schon positiv dazu geäußert.


    Hi Neele,

    wie generierst Du denn die Lieferscheine? Ich schicke meinen Käufern eine Mail, wenn das Geld auf meinem Konto ist und wenn ich die Artikel verschickt habe. Beide Mails lassen sich aus dem AB generieren.
    Have a nice day.

    Salut,
    Jürgen
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    "Jeder Tag an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag" - Charly Chaplin
    neele007Benutzer ist Offline
    Neele, das bin ich. Miaauuu! ;))
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    30 Aug 2003 11:48
    Hallo, Eagle,

    leider habe ich jetzt erst Deine Frage gesehen, deshalb auch jetzt erst meine Antwort:

    wie generierst Du denn die Lieferscheine?

    neben dem Symbol für E-Mail ist doch auch das Symbol für Drucker. dort kann ich auswählen, ob ich eine Rechnung drucken möchte oder einen Lieferschein. Den Lieferschein klicke ich an und drucke ihn aus.
    Leider kann ich gerade keinen Screenshot einbinden, da mein Server einen Neustart gemacht hat und ich jetzt nicht an das AB-Datenverzeichnis herankomme.



    Bis denne,


           
    Ingo




       
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    neele007


    aus dem schönen Bonn am Rhein
    bernd-symonsBenutzer ist Offline
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    31 Aug 2003 06:53
    Na Ihr SCHEIN-Arbeiter? Hat keiner den TotenSCHEIN für den LieferSCHEIN?

    Wichtig für mich und meine Kunden ist nicht der LieferSCHEIN, sondern der GeldSCHEIN und möglicherweise auch der SonnenSCHEIN. Da der LieferSCHEIN trügt - sprich: keine Preise anzeigt, nehme ich ins Paket immer die Rechnung.

    Ein paar Dinge mögen dagegen sprechen (sonst wäre der LieferSCHEIN längst SCHEINtot), aber aus unbekannten Gründen verlangen die meisten Kunden eine gedruckte Rechnung.

    Es SCHEINt mir also das einfachste, abends den SCHEINwerfer auf mein Bankkonto zu richten, in der Buddy-Rechnungsmaske alle Bezahlten zu markieren und mit einem Klick als bezahlt zu buchen.

    Die erSCHEINen dann im Filter "Aktion erforderlich", und die Rechnungen können mit einem Klick gedruckt werden. Die kommen in die Versandmappe, mit der am nächsten Tag gepackt wird. Hat das nicht den AnSCHEIN einer rationellen Abwicklung?

    <werbung> Ablauf natürlich nur mit Auktionsbuddy 3.0 möglich </werbung>

    Ich schreibe das hier nur deshalb ausführlicher, weil augenSCHEINlich jeder eine andere Ablauforganisation hat. Jetzt kann ja jemand von Euch seinen Ablauf schildern, sofern ihm der LieferSCHEIN unverzichtbar SCHEINt.
    Gruss von

    Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop
    VegaBenutzer ist Offline
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    31 Aug 2003 01:44
    Ich persönlich kann mit einem Lieferschein nicht viel anfangen. Ich würde viel lieber eine Rechnung im Paket sehen. Da habe ich Preise, MwSt., Kaufdatum usw drinne. Vielleicht auch noch AGBs.

    Ich schicke meinen Kunden nie einen Lieferschein, nur eine Rechnung + AGB. Bin ehrlich gesagt auch nie auf diese Idee gekommen. Was spricht eigentlich dagegen und was dafür?

    Noch ein paar Frage:
    - Muß ich dem Kunden unbedingt eine Rechnung nach Auktionsende schicken? Reicht denn nicht die eBay Mitteilung? Ich denke jetzt z.B. auch an Problemkunden die nicht zahlen und es dann evtl. auf einer Verhandlung vor Gericht ankommen lassen. Das Statemnt von knarfi hat mich da zum grübeln gebracht.
    - Reicht denn eine Rechnung/Mahnung per Mail oder muß immer alles per Post gehen?

    Danke,
    Paul
    nix da!
    neele007Benutzer ist Offline
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    01 Sep 2003 08:59
    Hallo, Bernd,

    ich als Privatmensch, der nur hin und wieder und nur zu meinem eigenen Vergnügen verkaufe, brauche keinen RechnungsSCHEIN, höchstens nur SCHWEIN, dass die Leute vom Finanzamt nicht dahinterkommen. Deshalb nehme ich auch nur den LieferSCHEIN, um zu zeigen, dass der SCHEIN nicht trügt.



    Bis denne,


           
    Ingo




       
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    neele007


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