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USt. und Porto
Letzter Eintrag 30 Mai 2002 09:19 von robert1274. 2 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
AndreasPaulsenBenutzer ist Offline
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15 Mai 2002 06:48
    Hallo,

    mir ist aufgefallen, das auf der Rechnung den Versandkosten 16 % Vorsteuer abgezogen werden.
    Wenn ich ein Paket über die POST verschicke oder Brief, zahle ich Porto. Das Porto bei der Post ist aber ohne MwSt.

    Somit ist die Ausgaber der MWST auf der Rechnung falsch.

    Soweit ich weiss, darf ich die Portokosten aufführen und muss nicht die MWST drauf rechnen. MWST enthält dann nur der Auktionspreis.
    Wenn ich jedoch eine Versandkostenpauschale berechne muss ich hierauf auch MWST draufrechnen (das ist dann eine Leistung von mir und nicht von der Post)

    Zur Veranschaulichung:
    so macht es der AB
    1 Ersteigertes Produkt 4,31 EUR
    1 Porto 4,84 EUR
    ------------------------------------
    Summe Netto 9,16
    MWST 1,46
    Gesamtbetrag 10,62

    richtig müsste es sein
    1 Ersteigertes Produkt 4,31 EUR
    1 Porto (MWST frei) 5,62 EUR
    ------------------------------------
    Summe Netto 4,31
    MWST 0,69
    Gesamtbetrag 10,62

    Also ich will da jetzt nicht meine Hand für ins Feuer legen, ich werd mal morgen beim Fiamt nachfragen.

    Ich hab jetzt just nochmal die Newsgroups durchsucht.
    Danach muss ich als Unternehmer auf das Porto 16% MWST draufrechnen.
    Also sieht die Rechnung jetzt so aus:

    1 Ersteigertes Produkt 4,31 EUR
    1 Porto 5,62 EUR
    ------------------------------------
    Summe Netto 9,93
    MWST 1,59
    Gesamtbetrag 11,52

    Tja,... wie gesagt ich werd mal morgen das Fiamt fragen.

    Schönen Abend noch
    AndreasPaulsenBenutzer ist Offline
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    16 Mai 2002 08:09
    Hallo,

    ich hab heute beim Finanzamt nachgefragt hier Das Ergebnis:

    Das Porto muss zuzüglich MWST berechnet werden. :-(

    Das heisst ja wohl für mich in den Stammdaten alles zu ändern.

    Schöne Grüsse

    Andreas Paulsen
    robert1274Benutzer ist Offline
    Wer Fragen zum Steuerrecht hat, vielleicht kann ich helfen
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    30 Mai 2002 09:19
    Ich kann zu diesem Thema sagen, und das weiß ich aus meinem Beruf (Mitarbeit in einer Steuerkanzlei), das grundsätzlich laut USt-Gesetz die MWSt. mit auf das Porto draufzurechnen ist. Es gibt dazu auch eine Faustregel, die lautet: "Die Nebenleistungen teilen das Schicksal der Haupleistung". Ist die Hauptleistung also USt-pflichtig, so sind auch die damit im Zusammenhang zu sehende Leistungen auch USt-pflichtig.

    Gruß Robert
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