Ewusoft
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11 Nov 2002 02:28 |
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Seit 1.November gilt eine neue Gewährleistungspflicht Das heist im Klartext: Wenn nicht in der gedruckten Rechnung auf die mindest Gewährleistungspflicht von 14 Tagen schriftlich hingewiesen wird steigt die Gewährleistungspflicht bis ins Unendliche !! Was bedeutet: Der Käufer kauft z.B. ein Buch liestes und wir müssen es zu vollen Kaufpreis zurücknehmen. Frage:Wie kann ich die Druckversion meiner Rechnungen dahingegen anpassen und / oder muß das vom Buddyteam erledigt werden ? Ich denke dies ist für uns alle extrem wichtig !! |
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mfg
EWUSOFT u.breit@ewusoft.de |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
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11 Nov 2002 02:36 |
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Du gehst vor, als ob Du eine rechnung drucken willst. In dem Auswahlfenster gehst Du aber auf Layout. Hier wird das entsprechende Programm gestartet um die Rechung anzupassen. Eine entsprechende Hilfe zum Layoutprogramm findest Du im Startmenü beim AB. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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Ewusoft
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11 Nov 2002 03:22 |
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Danke hat bestens Funktioniert. Man muß halt nur wissen wo man suchen muß |
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mfg
EWUSOFT u.breit@ewusoft.de |
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d.sinclair
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11 Nov 2002 09:51 |
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Hallo, also das muß man glaube ich ein wenig entschärfen:
Diese Gewähleistungspflicht gilt nur für neuwaren und Gewerbliche. Desweiteren wird das lesen und umtauschen nicht so funktionieren, die Artikel ,müssen nämlich im Originalzustand umgetauscht werden. Das heißt, eingeschweißte Artikel (Bücher, CDs, DVDs) dürfen wenn geöffnet nur umgetauscht werden wenn ein defekt von der Fabrikseite vorliegt (weiß nicht wie das bei eBay ist mit den Kopiergeschützten Musik CDs, im Handel kann ich die auch geöffnet wieder umtauschen)
Die Gewähleistungspflicht muß NICHT auf der Rechnung stehen, es reicht wenn diese auf der Auktionseite oder MICH Seite(Hierbei muß auf der Auktionsseite gut sichtbar auf die MICH Seite hingewiesen werden)steht, da diese Sachen wie auch das Bild Vertragsgegenstand sind.
Bei Privatverkäufen gehen die Meinungen wieder auseinander, da müssen wohl wieder Gerichtsurteile abgewartet werden ob auch hierbei unendliche Gewährleistungspflicht ensteht, wenn hier keine Angaben gemacht werden.
Ich weiß jetzt nicht woher du die Informationen hast, gut wäre es wenn wir beide die aus dem Fehrnsehen hätten. Da lief nämlich ein Bericht über genau diese änderung in Verbindung mit eBay, und ich hätte da eine Sache noch gerne bestätigt oder berichtigt:
Folgendes meine ich nicht richtig verstanden zu haben:
Ist es richtig, das es ab diesem Zeitpunkt ein generelles 14 Tägiges Rückgaberecht gibt ? Also Kaufer kauft schickt nach 14 Tagen Ware zurück und bekommt sein Geld zurück ohne angaben von Gründen (vorrausgesetzt es ist in der Auktion nichts anderes angegeben) ?
mfg Sinclair |
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mfg
Sinclair
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igel-max
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12 Nov 2002 06:02 |
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Hei Leute, Auch ich habe die Frage von Ewusoft nicht verstanden, aber mit der Antwort von d.sinclair stimme ich zu. Nur möchte ich dazu hinzufügen, dass man als Gewerbliche Verkäufer bei 14 Tätigen Rückgaberecht bei einem Kauf über 40,00 Euro auch die Volle Portokosten übernehme muss. Liegt der Bestellwert unter 40,00 Euro trägt dies der Kunde. Mir ist nämlich passiert bei Ebay, das mir eine Kundin Produkte zurück gesendet hat und das Unfrei- Portokosten waren doppelt so teuer wie die Ware selber. Das kann man eben vermeiden, wenn man darauf auf seine mich Seite Hinweiß oder Extra AGB Seite hinzufügt. 1 Jahr Garantie bei Gewerbe ist gesetzlich Pflicht. Grüß Pauli |
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immer gut und günstig....... Igel-Max Spielgeräte- Kindergarten und Schulservice- Objekteinrichtungen |
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desertkrokodil
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18 Nov 2002 11:38 |
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Heisst das, das auch "NICHTPROFESSIONELLE" diese Gewährleistungspflicht haben?
Ich denke mal, so ist das nicht ganz zu verstehen, ansonsten würde es ja bedeuten, das jeder Anbieter ein Gewerbe anmelden müsste - oder?
Gruss Kai |
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Kai |
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desertkrokodil
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18 Nov 2002 11:48 |
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Hallo d. sinclair, ich habe da so ein Problem mit den Neuwaren - verschwieste Artikel, so wie sie vom Hersteller kommen, sin naturgemäss nicht geöffnet. Wenn sie bei E-Bay angeboten werden z. B. Neue Flugzeugmodelle von HERPA WINGS, dann istr es ganz wichtig, dass diese OVP sind - also nicht geöffnet - dann hiesse dieses, ich hätte eine Gewährleistung auszusprechen....? Das ist meines Erachtens doch für einen Privatmann etwas zu viel verlangt, oder?
Gruss Kai |
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Kai |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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19 Nov 2002 08:57 |
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Also Ich denke die Leute mit Gewerbeschein sollten wissen, dass es einige Regeln gibt an die sie sich halten muessen : AGB´s; 14 Tage Umtauschrecht bei Übernahme der Versandkosten (eigentlich heisst es die Ware beim Kunden abholen und das kostenfrei !!!) Auf dieses Kundenrecht muss der Gewerbetreibende schon in der Auktion hinweisen. Ansonsten koennte es passieren, dass man von nem spitzfindigen Anwalt ne Klageandrohung bekommt und erstmal 3000 € latzen muss :-( Ausserdem muss man 2 Jahre Gewährleistung einräumen !! (Darum gehts ja hier :-)) Diese Gewährleistung gilt aber wirklich nur fuer Gewerbetreibende und fuer Neuwaren !! (Es muss beides zutreffen !!!) Wie Sinclair schon schrieb : Diese Regeln muessen fuer den Kaeufer klar ersichtlich aus der Auktion oder der MICH Seite hervorgehen !! Und bei Verkäufen von privat egal ob neu oder halt, hat man momentan noch nicht so viel zu befuerchten. ... Allerdings sind die eBay Auktionen inzwischen auch in den Finanzämtern bekannt, und wenn man mehr als 50 Auktionen pro Monat durchführt, dann werden auch die Ämter irgendwann mal neugierig :-)) Spätstens wenn das Bankgeheimnis fällt werden diese kleinen Steuersünden aufgedeckt.... |
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MFG - der Ba-Bas ++++++++++++++++++++++++++ Mache den www.kQ-flash.de reicher und kaufe dort Deinen Speicher ++++++++++++++++++++++++++ |
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desertkrokodil
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19 Nov 2002 11:37 |
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Hallo Ba Bas, seh ich genau so - aber, sind wir in diesen Zeiten noch sicher? In Zeiten des Schröpfens, glaube ich, das auch solche Sachen besteuert werden könnten - ich glaube mittlerweile an alles. Gruss |
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Kai |
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d.sinclair
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20 Nov 2002 01:46 |
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Hallo,
sch..., habe lange das Internet durchsucht weil ich zu verrecken nicht mehr weiß, wo der Bericht lief, aber nichts gefunden.
Die haben da auch etwas über Privatverkäufer gesagt, weiß aber nicht mehr genau was. Kam auch eigentlich nur am rande.
Ich meine (wie gesagt, ich will mich nicht festlegen, weil ichs auch nicht mehr so genau weiß), die haben gesagt, das dieses Recht (14 tägige umtauschrecht) auch für Privatverkaüfer gilt.
Man, wenn ich doch nur den Text finden würde, so ist das alles ziemlich unsicher. Deswegen hoffe ich mal, das auch noch andere diesen Bericht im Fehrnsehen gesehen haben und sich hier äußern.
mfg Michael |
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mfg
Sinclair
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Ewusoft
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20 Nov 2002 07:47 |
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Hallo Leute,
hätte nicht gedacht das ich soviele Reaktionen auf meinen Beitrag erhalte. Ich habe meine Informationen aus der Saarbrücker Zeitung. Hier der entsprechende Artikel.
http://www.portagermania.net/Bilder/301/onlinverkauf.jpg
Ich hoffe das hilft etwas weiter die TV-Sendung habe ich leider nicht gesehen. |
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mfg
EWUSOFT u.breit@ewusoft.de |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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20 Nov 2002 09:23 |
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Hallo Leute,
da ich ja eigentlich nicht aus dem Einzelhandel komme und von all den Sachen keine Ahnung habe mal eine generelle Frage zur Garantie:
Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und jetzt verkaufe muß eine Garantie von 2 Jahren gegeben werden. In der Praxis heisst das, der Kunde erhält von mir eine Rechnung und kann mit dieser Rechnung seine Garantieanspruch nachweisen. Wie sieht das jetzt in der Praxis aus, wenn ein Garantiefall vorliegt?
Kann jemand dazu mal ein Buch oder eine Webseite geben, wo man solche allgemeinen Fragen für Einsteiger in diesem Bereich nachvollziehen kann?
Gibt es irgendwo Muster-AGB´s die man verwenden bzw. anpassen kann? |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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martse
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21 Nov 2002 07:49 |
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Hallo, als Newbie interessiert mich natürlich auch die rechtliche Seite vons janze. Hab daher mal´n bischen rumgegoogelt und bin bei http://www.123recht.net/forum_forum...orum_id=22 fündig geworden. Die haben ein extra Forum für Ebayaner, mit derzeit 336 Beträgen. Außerdem jede Menge Kommentare und Erläuterungen. Mein Drucker war mal wieder am rauchen, werd mir das in einer ruhigen Minute mal zu Gemüte führen. Wußtet ihr z.B., daß auf allen Rechnungen seit Juli 2002 die Steuernummer des Verkäufers stehen sollte (Gruß an alle Freischaffenden - und wer im halben Jahr mehr als 100 Auktionen hat gilt wohl nicht mehr als solcher). Ich muß sagen, den ganzen Kram mit Abmahnungen etc. zu lesen, läßt mich auch nicht unbedingt ruhiger schlafen. Aber muß wohl sein, daß wir uns da absichern. Gruß Martin |
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devildevil
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21 Nov 2002 09:28 |
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An alle die sich mit den Fragen der neuen Regelungen rumschlagen und nicht genau wissen was und wie. Ich habe mich in diese Thematik versucht reinzuarbeiten und kann evtl. ein paar Sachen zur Aufklärung beitragen. Als erstes, es geht hier um das "Fernabsatzgesetz" und es betrifft nur den B2C Bereich. Im Klartext regelt dieses Gesetz den Verkauf über Katalog, Telefon, Fax, Internet usw.. von einem Gewerbe (Handel o.ä.) an den Endverbraucher! (Im B2B, C2C oder C2B Bereich gilt das nicht so.) Dieses Gesetz soll den Endverbraucher schützen (kann man sehen wie man will). Der Kunde hat jetzt von Haus aus ein Widerrufsrecht von 2 Wochen, er kann die Waren ohne Angabe von Gründen zurück schicken. Praktisch vom Kaufvertrag zurück treten "Widerrufen". Auf dieses Widerrufsrecht muß der Kunde hingewiesen werden und zwar in Vorgehobener Form (das ist dann Auslegungssache), tut man dies nicht, verlängert sich sein Widerrufsrecht auf mind. 4 - 6 Monate ! Jetzt wirds noch interessanter, man muß den Artikel sogar zurück nehmen wenn man den Gebrauch nachweisen könnte, Sprich "Die Kleidung wurde getragen"-"Der Kunde kann argumentieren-Anprobe", PC-Teile: "Speicher eingebaut nach 3 Monaten wieder zurück geschickt" (Preisverfall). Kann man die Nutzung nachweisen, könnte der Verkäufer eine Nutzungspauschale verlangen. Ab einem Verkaufspreis von 40 Euro hat der Verkäufer auch noch die Rücksendekosten zu tragen. Diese ganze Geschichte hat nichts mit Gewährleistungspflichten, Garantieleistungen oder Mängellieferungen zu tun, die kommen oben drauf ! Das neue Zauberwort für Kunden ist "Widerrufsrecht" ! Ausnahmen bilden wie oben schon erwähnt, Musik, Software, Bücher u.ä. diese darf nicht geöffnet sein (Urheberrechte ). Desweiteren stimmt die Aussage, dass bei Verstössen gegen dieses Gesetz der Verbraucherschutz Strafen verhängen kann. Nun würde ich diese ganze Geschichte auch nicht überbewerten obwohl sich alles für Händler sehr negativ anhört. Da es bei eBay diese tolle Funktion der Bewertungen gibt, wird ein Kunde wohl nicht ständig mit dem Widerrufsrecht einkaufen, denn das wird in den Bewertungen stehen und man weiß wo man dran ist. Auch gibt es zu diesem Thema noch wenige Vergleichsfälle. Mir fällt da spontan was ein: Ich bestelle mir Online ein Auto vom Händler (Egal ob Gebraucht oder Neu) fahre es und gebe es dann zurück ??? Die Gerichte werden damit noch viel zu tun bekommen. Wer sich noch mehr mit dem Thema beschäftigen will kann hier http://www.versandhandelsrecht.de viele weitere nützliche Tipps und AGB Texte finden. Ich hoffe eine wenig zur Klärung beigetragen zu haben ;-) Ich wünsche allen ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft. |
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kuni
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26 Nov 2002 10:29 |
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Hallo,
nachdem hier alle von Gewerbe usw. schreiben mal eine passende Frage zum Gewerbetreibenden?!
Kennt jemand hier im Internet Seiten wo und wie einem dargestellt wird wie man ein Gewerbe anmeldet und betreibt?
Also reine grundlegende Infos ??
Danke Kuni |
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Gibt es ein Leben vor dem Tod ? |
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bernd-symons
Veteran Member Posts:1926
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26 Nov 2002 11:28 |
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Hi Kuni,
dafür brauchst Du keine Webseite - nur wasserdichte Schuhe: Du gehst zur Gewerbemeldestelle Deiner Gemeinde, bezahlst die Gebühr von 20 EUR (verschieden) und bekommst Deinen Gewerbeschein.
Alles weitere kommt automatisch - and things get worse.
Wie Du Dein Gewerbe betreiben sollst, bestimmt der Markt. Du bauen Scheisse - Du pleite.
Und dann verkaufst Du wie ich nur antike, alte oder zumindest gebrauchte Artikel - und mit der neuen Gewährleistungspflicht bist Du zunächst mal out of the taylor.
Man könnte doch fast alles als "gebraucht" deklarieren und bei eBay verhökern. Mit Ausnahme von Toilettenpapier und Brennholz.
Kurz: nehmt´s mit Humor! |
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Gruss von
Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
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27 Nov 2002 05:54 |
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Original von bernd-symons Man könnte doch fast alles als "gebraucht" deklarieren Guter Punkt. Aber dazu eine Frage: Wenn ich Sachen aus Lagerüberhängen, also auch Sachen die nicht mehr im aktuellen Angebot des entsprechenden Händlers sind, verkaufe, dann sind die Sachen (auch optisch) nicht unbedingt als neu, sondern eher als ungebraucht zu verzeichnen. Wie sieht das dann rechtlich aus. Sind diese Sachen jetzt "Neu" und fallen unter die Gewährleistungspflicht? |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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kuni
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27 Nov 2002 11:20 |
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Hallo,
anscheinend habe ich meine Frage nicht richtig formuliert.
Das man Gewerbe für xxx euro anmelden muss, wusste ich ja.
Ich wollte eigentlich wissen ob es im Internet irgendwelche Links gibt in denen aufgezeigt wird welche Gesetze und Verordnungen zu beachten sind. Oder evtl auch Literatur zu diesem Thema,
Den nach Ausstellung des Gewerbescheins kommt doch auch das Finanzamt, BG und was weiss ich noch alles.
Also irgendwie ein Leitfaden für die Führung eines Gewerbes.
Nochmals Danke Gruss Kuni |
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Gibt es ein Leben vor dem Tod ? |
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d.sinclair
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28 Nov 2002 01:01 |
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Hallo, @Kuni: Wenn du nebenbei noch am Arbeiten bist, brauchst du nur noch wenig zu beachten - im gegenteil dann bist du sogar besser dran wie jetzt, wenn nicht gehn Krankenversicherung und rentenversicherung auf deine Kappe. Ansonsten landest du im Steuersatz gleich um ein paar Prozentpunkte niedriger, bei der Zahlung wird dann dein Gehalt und eBay verdienst in einem Topf geworfen (grob gesagt), so kommst du günstiger weg als wenn du nur am Arbeiten wärst.
Steuern kannst du machen wie DU Lust und Laune hast, aber der Übersichtlichkeitshalber hat sich die Zeitspanne von 1 bis 3 Monaten bewährt.
Dann kannst du noch 3 Jahre (glaube ich) verluste abschreiben, danach gehts als Liebhaberei ab (bei verlusten) oder als Geschäft (bei Gewinnen).
Zu beachten hast du eigentlich nichts, außer ab jetzt alle Quittungen (Tanken, Post, Computer, Telefon, ect.) aufbewahren. Ach ja, ab jetzt würde ich dann auch nichts mehr in den Rechnungen nachträglich verändern sonst gibts Probleme.
Ich weiß jetzt auch nicht wie es im Moment mit dem AB ist, ob die Rechnungen jetzt auf jeden Fall in schriftlicher Form vorliegen müssen, da ja Torsten die möglichkeit eingebaut hat Rechnungen nachträglich zu verändern.
Hoffe ich habe jetzt hier nichts vergessen.
Ach ja, du MUßT KEIN Gewerbe jetzt anmelden, du kannst ein halbes Jahr rückwirkend dein Gewerbe anmelden ohne ärger vom FA zu bekommen. Also, du hast 6 Monate zeit um erst mal zu schauen wie es läuft.
mfg Sinclair |
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mfg
Sinclair
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