Freitag, 22. November 2024

Forum

Frage zur Haftpflichtversicherung
Letzter Eintrag 01 Dez 2003 06:18 von hj-braden. 24 Antworten.
AddThis - Bookmarking und Sharing Button Druckerfreundlich
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
Sortieren:
VorherigeVorherige NächsteNächste
Sie sind nicht autorisiert, um eine Antwort zu erstellen.
Seite 1 von 212 > >>
Autor Nachrichten Informativ
mercyBenutzer ist Offline
User des AB seit 05/2002
kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber
Powerschreiber
Posts:9147


--
26 Sep 2003 06:15
    Hallo Leute,

    ich hab´ ein mittelgroßes Problem.
    Männer brauchen ja auch ab und zu mal ein schönes Spielzeug, also habe ich mir heute kurzerhand mal einen kleinen Radlader bei einer Verleihfirma geliehen um einen Bodenaustausch im Garten vorzunehmen.

    Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe den Seiten-Spiegel kaputtgefahren. Und wenn Ihr jetzt sagt: Macht doch nichts, bau einen neuen an:

    Geht nicht. Der Radlader liegt drauf!

    Schadensbilanz:
    kaputter Spiegel
    Fenster von beiden Türen
    eine Türhalterung

    Da eine Versicherung seitens der Verleihfirma wahrscheinlich nicht besteht, frage ich mich , ob das ganze in dem Fall durch meine Privathaftpflicht gedeckt ist?
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    hj-bradenBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    26 Sep 2003 06:55
    Newsgroups: de.soc.recht.misc

    >
    > Schäden an Kraftfahrzeugen m.W. nie durch eine Privathaftpflicht
    > gedeckt...dazu gibt es die KFZ-Versicherungen.
    >
    > uli
    Ob das in diesem Fall wirklich so ist, weiss ich nicht. Allerdings sind
    bei den meisten Privathaftplicht-Versicherungen Schäden an
    geliehenen/gemieteten Sachen nicht versichert...

    Ciao,
    Daniel
    Wegbeschreibung Shop
    irishmarsuBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    27 Sep 2003 12:36
    Huhu!

    Also bei normalen Miet-PKWs ist es so, daß im Vertrag ne Kasko mit X Euro Selbstbeteiligung drin ist, die man wiederum durch Abschluß einer Vollkasko umgehen kann.

    Wie es bei solchen "Arbeitsgeräten" ist --> keine Ahnung, aber irgendein diesbezüglicher Passus sollte ja eigentlich auch hier im Vertrag drin stehen. Kann mir kaum vorstellen, daß das absolut unerwähnt bleibt

    Hast Du das Teil denn als "Gewerblicher" oder Privat geliehen? Wenn Privat und keine Regelung im Mietvertrag: Frag halt einfach Deinen Versicherungsfuzzi, ob die Privathaftpflicht greift...haftet ja ganz grob gefaßt für alle Schäden, die Du an fremdem Eigentum verursachst (außer natürlich grob fahrlässig )
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    27 Sep 2003 12:46
    Mein "Versicherungsfuzzi" war gerade bei mir. Sieht im eigentlich schlecht für mich aus. Privathaftpflicht ist nicht, Kaskoversicherung hätte ich extra beim Verleiher wünschen müssen, war aber aus dem Vertrag nicht ersichtlich, nur aus einem Prosoekt; und der ist ja wohl kaum rechtswirksam. Abgesehen davon hat der Vermieter den Vertrag gar nicht unterschrieben. Das heisst, dass dieser eigentlich gar nicht zustande gekommen ist .

    Mal sehen, was da Montag früh bei rauskommt. Meine Vertrag werde ich jedenfalls nicht aus der Hand geben. Je nachdem, wie die sich verhalten, muß ich dann gegebnfalls auch noch einen Anwalt einschalten. Auf alle Fälle werde ich wohl etwas bezahlen müßen. Ist nur die Frage wieviel.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    der_katzeBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    27 Sep 2003 12:55
    Hallo mercy,
    ja schade eigentlich für den Spiegel.
    So genau weiß ich das jetzt im Monet auch nicht, aber muß der Vermieter dich nicht bei Vertragsschluß über Konsequenzen einer eventuellen Beschädigung der Mietsache resp. über einen bestehenden oder auch nicht bestehenden Versicherungsschutz informieren? Bei einem Mietwagen (hat auch Spiegel ;-) ), werde ich bei der Anmietung grds. über den Versicherungsschutz aufgeklärt und was ich berappen muß, wenn ich den Spiegeltöter mache.
    Das mit der fehlenden Unterschrift ist leider weniger wert, als Du grad glauben magst. Letztlich ist Dir der Bagger überlassen worden. Ohne Mietverhältnis grüßt der Staatsanwalt mit Diebstahl/Unterschlagung/Sachbeschädigung blabla.
    Frag besser mal ein Mietmaul, was Dir blüht und versuche dann mit diesem Wissen die Sache mit dem Vermieter unbürokratisch zu lösen.
    Grüße
    Marco
    hj-bradenBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    27 Sep 2003 01:17
    Sieht im eigentlich schlecht für mich aus. Privathaftpflicht ist nicht,

    ? wofür braucht man die denn sonst,...

    mein Sohn hatte mal mit dem Fahrad ein Parkendes Auto gerammt war jedenfals ne schöne Beule... wurde aber bezahlt.


    hättest wohl besser deinen Sohn fahren lassen.
    Wegbeschreibung Shop
    p.schulteBenutzer ist Offline
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:1322


    --
    27 Sep 2003 04:41
    @mercy,
    sag doch einfach Dein Sohn hat beim Abbrechen des Spiegels den Radlader umgekippt. Hoffentlich ist der schon über 3, und kommt an den Spiegel dran !

    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    27 Sep 2003 05:15
    Der ist 4! Und was meinst Du, wo der überall rankommt
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    obstbrennerBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    28 Sep 2003 08:47
    Tja, Mensch mercy, was machst Du da wieder für Geschichten mit dem Bagger.

    Wie das versicherungstechnisch aussieht, kann ich Dir leider auch nicht sagen, daß ist leider so gar nicht mein Gebiet und dazu müßte man mal genau den Mietvertrag ansehen. Das einzige was ich Dir sicher sagen kann, ist das der Vertrag mit dem Vermieter (den der nicht unterschrieben hat) rechtswirksam und gültig ist.

    Juristisch gesprochen kommt hier die sogen. "concludente Handlung" ins Spiel.
    In eine Kurzfassung gebracht hat der Vermieter durch sein Handeln klar und eindeutig erkennen lassen, daß er Dir den Mietgegenstand zu den im Vertrag dargestellten Bedingungen verleihen möchte. Durch die freiwillige Übergabe (ich hoffe mal, das Du Dir den Bagger nicht mit der Pumpgun ausgeliehen hast) ist das rechtskräftig geworden.

    Da hat er keinerlei Chance sich rauszureden nach dem Motto: Hab ich nicht unterschrieben deshalb ist nichts gelaufen!

    Ein beliebtes Beispiel für die concludente Handlung ist z.B. das Schwarzfahren in der Straßenbahn. Da könnte ja sonst auch jeder Schwarzfahrer auf den Dreh kommen: Wieso, ich habe doch gar keine Beförderungsvereinbarung unterschrieben!! Damit hat der genausowenig Chancen wie Dein Vermieter.

    Sicherlich kommst Du da nicht ganz ungeschoren davon, ich kann Dir aber zu Deiner Beruhigung mitteilen, das es eigentlich keinen Vermieter gibt, der seine Geräte nicht versichert hat. Schon aus höchst eigenem Interesse, ansonsten würde er ja jedesmal einen ungesicherten Kredit an den Ausleiher geben. Gerade bei teueren Geräten wäre das vom Vermieter ansonsten der helle Wahnsinn.

    Deshalb erstmal ruhig bleiben und am Montag nachfragen.
    Gruß und allzeit viele Gebote

    Andreas
    ba-basBenutzer ist Offline
    verkaufe:
    Flash Speicher
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    28 Sep 2003 09:19
    Wie wärs mit einer Spenden AUktion bei eBay
    - anbieten würde sich der Spiegel

    Sorry aber anders helfen kann ich Dir da nicht. Wenn im Vertrag keine Versicherung drinsteht wirst Du wahrscheinlich zahlen müssen. - Viel Spass beim Einstellen und viele Gebote zum Schulden beseitigen.

    MFG
    MFG - der Ba-Bas
    ++++++++++++++++++++++++++
    Mache den www.kQ-flash.de reicher
    und kaufe dort Deinen Speicher
    ++++++++++++++++++++++++++
    BotexBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    28 Sep 2003 10:19
    Hi Merci,

    ich arbeite bei einer Autovermietung (PKW & Transporter, keine Arbeitsmaschinen) und ich kann Dir leider nur sagen, wie bei uns ist:

    Im Grunde hat der Kunde vor Vertragsagschluss zwei Möglichkeit

    1. er vereinbart eine Haftungsreduzierung auf 500 EUR (Vollkasko) und haftet dann für Schäden bis max. 500 EUR

    2. er will keine Haftungreduzierung und haftet für Schäden, Mietausfall, Gutachterkosten etc. unbegrenzt. Dies bieten wir aber im Grunde gar nicht an, da uns das Risiko eines Totalverlustes zu groß ist und wir nicht wissen ob bei dem Kunden genug Geld da ist, es sei denn er legt uns eine Bankbürgschaft in Höhe des Fahrzeugwertes + X vor :-) Also bleibt meisten nur Punkt 1

    Im Mietvertrag wird dann expliziet die Haftungsreduzierung vermerkt. Wenn der Kunden, aus welchen Gründen auch immer, keine Haftungsreduzierung wünscht, wird dieses besonders vermerkt und der Passus wird vom Kunden separat gegengezeichnet.

    Darüber hinaus gibt es dann ja noch die AGBs des Vermieters (meist auf der Rückseite des Mietvertrages). Dort ist auch "das Verhalten im Schadensfall" geregelt. Da hätte ich nun paar Fragen:

    1. Hat der Vermieter Dich bei Anmietung über Haftung (im Schadensfall) aufgeklärt?

    2. Sind auf dem Mietvertrag AGBs oder hat der Vermieter Dir die AGBs bei Anmietung vorgelegt?

    3. Wenn Nein, hat der Vertrag einen Passus "Der Kunde/Mieter akzieptiert mit seiner Unterschrift die umseitigen / vorgelegten AGBs?

    4. Hast Du eine Einweisung am Gerät erhalten? Wenn ja, wie hat sie ausgesehen?

    5. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

    Der Hinweis aus Punkt 3 muss (soweit ich weiß) gut leserlich auf der Vorderseite erkennbar sein! Es bringt also nichts, wenn er irgendwo in einer Ecke, am Besten ganz klein, abgedruckt ist.

    Ich würde Dir empfehlen, je nachdem was am Montag beim Vermieter rauskommt, in jedem Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn der Vermieter Dich nämlich "im Regen" hat stehen lassen und seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, dann könnte es sein, dass er eine gewisse Teilschuld hat und der Schaden nicht ganz oder sogar gar nicht von Dir zu tragen ist. Ich finde das Verhalten des Vermieters unverantwortlich, denn er hat auch einige Verpflichtungen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und Dein Anwalt eine Chance sieht, dann würde ich sogar ein Gericht entscheiden lassen. Wobei Recht haben und Recht bekommen zwei verschieden paar Schuhe sind !!

    Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mir gerne mailen oder ins Forum posten.

    Gruß
    Frank

    P.S.: Die Sache mit der Privathaftpflicht sieht schlecht aus. Meistens sind Schäden an "gemietete Sachen" und/oder Schäden mit "motorbetriebenen Fahrzeugen" ausgeschlossen.
    Gruß Botex
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    28 Sep 2003 10:28
    Hallo Botex,
    danke für Deine ausführliche Darstellung.

    1. Hat der Vermieter Dich bei Anmietung über Haftung (im Schadensfall) aufgeklärt?
    Nein!

    2. Sind auf dem Mietvertrag AGBs oder hat der Vermieter Dir die AGBs bei Anmietung vorgelegt?
    Ja!, dort steht aber nichts genaues über einen solchen Schadenfall.

    4. Hast Du eine Einweisung am Gerät erhalten? Wenn ja, wie hat sie ausgesehen?
    Naja, was man so nennt
    Mr ist gezeigt worden, dass der Joystick vor/zurück = hoch=runter ist, und Joystick rechts/links = Schaufel kippen. Das war´s!!!

    5. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
    Ja!
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    BotexBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    29 Sep 2003 05:32
    Hi Merci,

    also ich würde erstmal schauen, was der Verleiher so sagt und dann ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.

    Halt uns mal auf dem Laufenden, was so weiter passiert !

    Gruß
    Frank
    Gruß Botex
    AbwicklerBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    30 Sep 2003 11:05
    Hallo mercy,

    was ist denn jetzt gestern (Montag) ´rausgekommen?

    Gruß
    Abwickler
    Wenn Du ein Einhorn fangen willst, nimm einen Käfig mit.
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    30 Sep 2003 12:24
    Naja, die Frau auf dem Büro war als erstes so freundlich und hat sich gleich nach meinem Zustand erkundigt. Ansonsten habe ich den Radlader von denen abholen lassen und warte jetzt auf einen Kostenvoranschlag. Bezahlen werde ich wohl müssen. Von deren Seite aus ist nichts mit Versicherung. Ich hoffe nun mal, dass der Kostenvoranschlag fair ist. Auf alle Fälle habe ich vorsichtshalber genügend Fotos mit meinem digitalen Fotoapparat gemacht; und dem entgeht eigentlich nichts.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    AbwicklerBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    30 Sep 2003 12:35
    Hallo mercy,

    die folgenden AGB´s für die Vermietung von Baumaschinen habe ich gefunden.
    Vielleicht hilfts...

    Gruß und viel Glück
    Abwickler

    Xl. Haftung des Mieters, Versicherung, Selbstbeteiligung
    1. Während der Mietdauer haftet der Mieter für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgerät oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgeräts einschließlich Teilen und Zubehör, wobei der Schaden sich entweder nach den Reparaturkosten zzgl. eventueller Wertminderung oder maximal nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert berechnet. Desweiteren haftet der Mieter für Folgekosten, wie Abschlepp- kosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall sowie anteilige Verwaltungskosten, soweit angefallen. Der Mietausfallschaden berechnet sich mit einer Tagesmiete nach der jeweils aktuellen Preisliste für jeden Tag, an dem das gemietete Gerät nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, das uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    2. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache sofort nach Übernahme gegen Feuer, Diebstahl und Maschinenbruch zu unseren Gunsten oder durch uns gegen gesonderte Rechnung zu versichern und versichert zu halten sowie eine Haftpflichtversicherung gegen die sich aus dem Gebrauch der Maschinen ergebenden Risiken abzuschließen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, schließt HKL bei Maschinen, Geräten und Zubehör mit einem Neuwert ab 1500 EUR eine Versicherung für Rechnung des Kunden ab. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung je Einzelschaden, abhängig vom Maschinenwert bzw. gemäß Angaben in unserer Mietpreisliste, zzgl. der gesamten Mehrwertsteuer aus der Schadensrechnung, die der Kunde zu tragen hat.
    Die Höhe der Selbstbeteiligung ist
    in vier Klassen (A–D) eingeteilt:
    Gruppe A Selbstbeteiligung: Euro 750,-
    Gruppe B Selbstbeteiligung: Euro 1.500,-
    Gruppe C Selbstbeteiligung: Euro 2.500,-
    Gruppe D Selbstbeteiligung: Euro 4.000,-
    Die jeweilige Selbstbeteiligungsklasse ist bei dem Mietdisponenten zu erfragen. Beim Einsatz im Abbruch wird der doppelte Betrag fällig.
    4. Verlust oder Beschädigung der Mietsache sind HKL unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu
    erstatten.
    Wenn Du ein Einhorn fangen willst, nimm einen Käfig mit.
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    30 Sep 2003 12:39
    Genau dieser Passus fehlte in meinem Mietvertrag ganz.

    Neuwert: Das Fahrzeug hatte mal gerade 100 Betriebsstunden

    Mietausfall: Auf die letzte Scheibe, welche kurz vor meiner Miete eingebaut wurde haben die 1,5 Monate gewartet

    Naja, ich mach´ mich erstmal nicht verrückt und warte, bis ich genauere Zahlen haben.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    BotexBenutzer ist Offline
    Ganz neu hier
    Ganz neu hier
    Posts:


    --
    30 Sep 2003 01:12
    In meinen Augen bedeutet das Fehlen der Haftungfragen in den AGBs des Vermieter nicht automatisch, dass Du für Schäden, Mietausfall, Gutachterkosten etc. zu 100% haftbar zu machen bist.

    Mann könnte den Spiess ja auch theoretisch umdrehen und ganz spitz sagen:

    Es gibt keine AGB bzw. keine Haftungsklarstellung in den AGBs, also brauchst Du auch nicht für Schäden zu haften.

    Ich würde die Sache auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen ob und wenn ja, was Du zahlen musst. Es könnte zwar sein, dass Du für den Schaden haftbar zu machen bist, aber der Mietausfall, Gutachterkosten etc. ein Risiko des Vermieters ist.

    Für mich ist die Sache sehr "schwammig" und ich bzw. meine Firma hat vor kurzem mal wieder (sehr zu unserem Leidwesen) feststellen müssen, dass eine ungeaue Formulierung in den AGBs schon ein Fallstrick sein können.

    Gruß
    Frank
    Gruß Botex
    bernd-symonsBenutzer ist Offline
    Veteran Member
    Veteran Member
    Posts:1926


    --
    30 Sep 2003 05:05
    @Mercy:

    Du sagst, Du hast keinen Haftungspassus unterschrieben?

    Nach BGB haftet der Verleiher/Vermieter für etwaige Schäden. Die Haftung muß ausdrücklich im Mietvertrag auf Dich übertragen werden, sonst hat der Vermieter schon schlechtere Karten. So habe ich es noch im Hinterkopf - hat sich da was geändert?
    Gruss von

    Kerala Discovery Indienreisen anders & Indienkunst-Shop
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
    Powerschreiber
    Powerschreiber
    Posts:9147


    --
    30 Sep 2003 05:08
    Hallo bernd,
    Du lebst auch noch ?
    Na dann werde ich vielleicht doch mal ´nen Anwalt aufsuchen. Ich bin ja rechtschutzversichert, also brauche ich zumindest die erste beratung nicht bezahlen. Alles weitere wird sich dann schon ergeben.

    Erstmal thx at all, ich melde mich wie´s weitergeht.
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


    Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder.
    Sie sind nicht autorisiert, um eine Antwort zu erstellen.
    Seite 1 von 212 > >>


    Tapatalk for Active Forums