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Kostenrückerstattung bei eBay für falsche Gebote
Letzter Eintrag 09 Nov 2003 03:59 von mercy. 4 Antworten.
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Autor Nachrichten Informativ
morpheusdBenutzer ist Offline
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09 Nov 2003 12:30
    Hallo zusammen!

    Mein Anliegen hat zwar nicht direkt was mit dem AB zu tun, ich habe hier aber dazu vor einigen Tagen/Wochen einen interessanten Bericht gelesen, und wie es so ist, finde ich ihn, jetzt wo ich es brauche, nicht wieder...

    Und zwar:

    Es gibt doch die Möglichkeit, wenn ein Bieter ausversehen 2 Artikel gekauft hat, die Möglichkeit bei eBay die 2. Bestellung rückgängig zu machen und die Kosten zurückzufordern.

    Passiert mir ständig, dass jemand 2x auf Sofort-Kaufen klickt und auf meine Rechnung hin dann entsetzt mitteilt das mir wohl ein Fehler unterlaufen ist, da er nur einen Artikel über eBay gekauft hat.

    Wäre toll, wenn ihr mir da weiterhelft, bei eBay habe ich nämlich nichts gefunden.

    Grüße

    morpheusd
    goldiBenutzer ist Offline
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    09 Nov 2003 01:48
    Hallo,
    das habe ich in einem Thread bei Ebay gefunden,
    vielleicht hilfts.

    bei Punkt 3 eingeben "die Parteien haben sich geeinigt", dann wird er nicht verwarnt, nur benachrichtigt

    http://pages.ebay.de/help/community/npb.html

    allerdings wird nur die Verkaufsprovision gutgeschrieben, die Einstellgebühren nicht.

    Jochen
    Ausdauer wird belohnt!
    x-toys-shopBenutzer ist Offline
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    09 Nov 2003 02:27
    Hallo Jochen,
    verstehe Deine Frage nicht so recht
    Klar kann man sich für alles, daß man nicht verkauft die Verkaufsprovision zurück holen (auch für Artikel, die nur "ausversehen"- wie mir meine Kunden immer erklären- 2x gekauft wurden).
    Ich finde aber diese Gutschriften immer recht mühsam
    Man muß ja z.B. bei Powerauktionen oder Sofort-Käufen immer alle Gutschriften beantragen. Also die, wo man schon lange weiß, daß die das Teil nicht oder nur 1x haben wollen und die, die sich nach der 2. Mahnung immer noch nicht gemeldet haben. Und das immer raus zu finden..... ufz!! Das mache ich meist am WE wo ich nicht verpacken muß
    Da hilft aber auch immer ganz gut der AB, denn im Cc kann man die Auktionsnummern suchen und dann schauen, wer bei einer Powerauktion eben noch nicht bezahlt hat.
    Ich drucke mir auch immer alle gewonnenen Auktionen aus und hefte diese nach Rechnungslegung fein säuberlich ab. Wenn dann kommt: aber ich habe doch nur 1x gekauft..... dann nehme ich einen Zettel des Doppelten-Verkaufs und hefte diesen ganz hinten unter "Gutschriften" ein. Da weiß ich nämlich schon - aha, da muß ich noch.....denn nach 45 Tagen darf man ja dann auch nicht mehr Gutschriften beantragen.
    Und wie schon morpheusd sagt, kannst Du bei der Provisionsgutschrift verschiedene Gründe angeben (hat nicht bezahlt.....beide Parteien kamen überein, den Handel nicht abzuschließen....) Ja und da bekommt eben der Kunde keine Abmahnung von eBay.
    Aber wie schon gesagt, finde ich das seeeeeehr mühsam!!!! In dem Zusammenhang hab ich jetzt mal auch einen Fehler beim AB gemacht: Ich habe die Auktionen archiviert!!! Und als ich dann im Cc nach der Nummer gesucht habe, gab es die nicht mehr Vielleicht sollte die Archivierung anders aufgebaut sein, so daß man z.B. einen Monat noch aktuell läßt und die restlichen Sachen archivieren kann. Ähnlich auch mit den Rg.: Ich habe jede Menge abgeschlossene Rg. und trau mich nicht diese zu archivieren
    Weil: Ich bewerte meine Kunden seit einem Jahr erst, wenn ich einen Bewertung erhalten habe (das teile ich jedem Einzelnen in der Rg.-Mail mit!!)
    Ich habe nämlich bis letztes Jahr Dez. wirklich JEDEN bewertet und habe ca. 900 Bewertungen weniger bekommen, als ich abgegeben hatte. Nun klappt es besser
    Ja und dazu gehe ich dann auf "Bewertungen" im AB, schau nach, wer mich bewertet hat, öffne gleichzeitig die "Rechnungen" und gehe dann dort auf den Status, damit ich auch fair bewerten kann (Blitzschnell!! oder 1 Monat auf Geld gewartet.....) Ich habe es nämlich auch schon oft erlebt, daß ich bewertet wurde von Kunden, die weder die Ware hatten und ich auch nicht das Geld. Schreiben aber: Alles super gelaufen !!
    Naja, und wenn ich halt die abgeschlossenen Rg. archiviere, kann ich die halt nicht mehr finden, um in den Status zu schauen (oder bin ich wirklich zu blöd??????)
    Grüße von Kerstin
    goldiBenutzer ist Offline
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    09 Nov 2003 03:19
    Hallo Kerstin,
    viellleicht reden wir aneinander vorbei.
    Ich hatte keine Frage, sondern nur auf die obige einen Tip und einen Link dazu geschickt.
    Ansonsten bin ich ebenfalls kein Verfechter der Gebührenerstattung, da sie meiner Meinung nach oft in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.

    Jochen
    Ausdauer wird belohnt!
    mercyBenutzer ist Offline
    User des AB seit 05/2002
    kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
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    09 Nov 2003 03:59
    verschoben
    Moin & Gruß Heinz-G.


    Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme


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